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   EuGH, 08.01.2004 - C-69/03   

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https://dejure.org/2004,17762
EuGH, 08.01.2004 - C-69/03 (https://dejure.org/2004,17762)
EuGH, Entscheidung vom 08.01.2004 - C-69/03 (https://dejure.org/2004,17762)
EuGH, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - C-69/03 (https://dejure.org/2004,17762)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Caseificio Cooperativo

  • EU-Kommission PDF

    Caseificio Cooperativo di Cornedo Soc.coop.arl gegen Ministero delle Finanze.

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Mitverantwortungsabgabe - Anwendungsbereich - Alle Lieferungen vom Erzeuger an Dritte, unabhängig von der Rechtsnatur der Beziehung, die Anlass für die Lieferungen gewesen ist - (Verordnung Nr. ...

  • EU-Kommission

    Caseificio Cooperativo di Cornedo Soc.coop.arl gegen Ministero delle Finanze

    Landwirtschaft , Milcherzeugnisse

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Mitverantwortungsabgabe für Milch und Milcherzeugnisse; Darstellung des einschlägigen Rechts und dessen Anwendbarkeit bzgl. der Lieferung von Milch durch einer Genossenschaft angehörige Erzeuger an diese; Verpflichtung zur Abgabe unabhängig von der ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 234; ; VO 1079/77 Art. 1 Abs. 1; ; VO 1822/77 Art. 5; ; VO 3950/92 Art. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss der Corte d'Appello di Venezia vom 6. November 2002 in dem Rechtsstreit Caseificio Cooperativo di Cornedo Soc. Coop. arl. gegen Ministero delle Finanze

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 1079/77, VO (EWG) Nr 1822/77
    Eigentumserwerb; Kuhmilch; Marktordnung; Milch; Mitverantwortungsabgabe; Übertragung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte d'Appello di Venezia - Auslegung der Verordnungen Nr. 1079/77 des Rates über eine Mitverantwortungsabgabe und Maßnahmen zur Erweiterung der Märkte für Milch und Milcherzeugnisse und Nr. 1822/77 der Kommission über die ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 29.04.1999 - C-288/97

    'Consorzio Caseifici dell'' Altopiano di Asiago'

    Auszug aus EuGH, 08.01.2004 - C-69/03
    16 Der Gerichtshof hat in der Erwägung, dass die Antwort auf diese Frage klar aus dem Urteil vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-288/97 (Consorzio Caseifici dell'Altopiano di Asiago, Slg. 1999, I-2575) abgeleitet werden kann, das vorlegende Gericht nach Artikel 104 § 3 seiner Verfahrensordnung über seine Absicht unterrichtet, durch mit Gründen versehenen Beschluss zu entscheiden, und den in Artikel 23 seiner Satzung bezeichneten Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

    17 Die italienische Regierung und die Kommission, die als Einzige der Aufforderung des Gerichtshofes zur Äußerung nachgekommen sind, haben gegen seine Absicht, durch mit Gründen versehenen Beschluss zu entscheiden, in dem auf seine Rechtsprechung und insbesondere auf das Urteil Consorzio Caseifici dell'Altopiano di Asiago Bezug genommen wird, keine Einwände erhoben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2014 - 11 A 2478/12

    Wertung von unterlassenen Rechtsbehelfen gegen die Inanspruchnahme eines Wegs als

    vgl. hierzu PrOVG, Urteil vom 22. Februar 1904 - IV C 69/03 - , PrOVGE 44, 286 (289).
  • EuGH, 18.11.2004 - C-261/03

    Allevamenti Associati

    17 Da der Gerichtshof der Ansicht ist, dass sich die Antwort auf diese Frage klar aus seiner Rechtsprechung und insbesondere aus dem Urteil vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-288/97 (Consorzio Caseifici dell'Altopiano di Asiago, Slg. 1999, I-2575) und dem Beschluss vom 8. Januar 2004 in der Rechtssache C-69/03 (Caseificio Cooperativo di Cornedo, Slg. 2004, I-0000) herleiten lässt, hat er nach Artikel 104 § 3 seiner Verfahrensordnung das vorlegende Gericht davon unterrichtet, dass er durch mit Gründen versehenen Beschluss zu entscheiden beabsichtigt, und den in Artikel 23 der Satzung des Gerichtshofes bezeichneten Beteiligten Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.
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