Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.02.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 14.03.1990 - C-137/89   

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https://dejure.org/1990,4509
EuGH, 14.03.1990 - C-137/89 (https://dejure.org/1990,4509)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.1990 - C-137/89 (https://dejure.org/1990,4509)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 1990 - C-137/89 (https://dejure.org/1990,4509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-Vertrag, Artikel 12 ff .
    Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Belastung der Importeure von lebenden Tieren mit den Kosten des telegrafischen Verkehrs zwischen den Grenzzolldienststellen und den gesundheitsbehördlichen und Veterinärdienststellen im Inland - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Art. 12 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) durch Auferlegung der Kosten für Telegramme der Grenztierärzte an Importeure

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 12 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWG-Vertrag Art. 12 ff.
    Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Belastung der Importeure von lebenden Tieren mit den Kosten des telegrafischen Verkehrs zwischen den Grenzzolldienststellen und den gesundheitsbehördlichen und Veterinärdienststellen im Inland - Unzulässigkeit - ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Warenverkehr - Erhebung einer Gebühr bei der Einfuhr von lebenden Tieren - Abgabe zollgleicher Wirkung.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus EuGH, 14.03.1990 - C-137/89
    Diese den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte Belastung stellt eine Abgabe zollgleicher Wirkung dar ( vgl. unter anderem das Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87, Kommission/Italien, Slg. 1989, 1483 ), denn sie ist weder Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung, die systematisch sämtliche inländischen und eingeführten Waren nach gleichen Kriterien erfasst ( vgl. das Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit/Frankreich, Slg. 1979, 1923 ), noch ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich geleisteten Dienst ( vgl. die Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis/Niederlande, Slg. 1977, 5, und vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573 ), da sie nicht mit einem besonderen und sicheren Vorteil für den Wirtschaftsteilnehmer verbunden ist ( vgl. unter anderem die Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68, Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87, a. a. O.), noch eine Belastung im Zusammenhang mit Kontrollen, die zur Erfuellung von Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht durchgeführt werden ( vgl. die Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, a. a. O., und vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427 ).
  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 14.03.1990 - C-137/89
    Diese den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte Belastung stellt eine Abgabe zollgleicher Wirkung dar ( vgl. unter anderem das Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87, Kommission/Italien, Slg. 1989, 1483 ), denn sie ist weder Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung, die systematisch sämtliche inländischen und eingeführten Waren nach gleichen Kriterien erfasst ( vgl. das Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit/Frankreich, Slg. 1979, 1923 ), noch ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich geleisteten Dienst ( vgl. die Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis/Niederlande, Slg. 1977, 5, und vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573 ), da sie nicht mit einem besonderen und sicheren Vorteil für den Wirtschaftsteilnehmer verbunden ist ( vgl. unter anderem die Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68, Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87, a. a. O.), noch eine Belastung im Zusammenhang mit Kontrollen, die zur Erfuellung von Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht durchgeführt werden ( vgl. die Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, a. a. O., und vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427 ).
  • EuGH, 27.09.1988 - 18/87

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 14.03.1990 - C-137/89
    Diese den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte Belastung stellt eine Abgabe zollgleicher Wirkung dar ( vgl. unter anderem das Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87, Kommission/Italien, Slg. 1989, 1483 ), denn sie ist weder Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung, die systematisch sämtliche inländischen und eingeführten Waren nach gleichen Kriterien erfasst ( vgl. das Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit/Frankreich, Slg. 1979, 1923 ), noch ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich geleisteten Dienst ( vgl. die Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis/Niederlande, Slg. 1977, 5, und vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573 ), da sie nicht mit einem besonderen und sicheren Vorteil für den Wirtschaftsteilnehmer verbunden ist ( vgl. unter anderem die Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68, Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87, a. a. O.), noch eine Belastung im Zusammenhang mit Kontrollen, die zur Erfuellung von Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht durchgeführt werden ( vgl. die Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, a. a. O., und vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427 ).
  • EuGH, 31.05.1979 - 132/78

    Denkavit Loire

    Auszug aus EuGH, 14.03.1990 - C-137/89
    Diese den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte Belastung stellt eine Abgabe zollgleicher Wirkung dar ( vgl. unter anderem das Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87, Kommission/Italien, Slg. 1989, 1483 ), denn sie ist weder Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung, die systematisch sämtliche inländischen und eingeführten Waren nach gleichen Kriterien erfasst ( vgl. das Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit/Frankreich, Slg. 1979, 1923 ), noch ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich geleisteten Dienst ( vgl. die Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis/Niederlande, Slg. 1977, 5, und vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573 ), da sie nicht mit einem besonderen und sicheren Vorteil für den Wirtschaftsteilnehmer verbunden ist ( vgl. unter anderem die Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68, Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87, a. a. O.), noch eine Belastung im Zusammenhang mit Kontrollen, die zur Erfuellung von Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht durchgeführt werden ( vgl. die Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, a. a. O., und vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427 ).
  • EuGH, 30.05.1989 - 340/87

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 14.03.1990 - C-137/89
    Diese den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte Belastung stellt eine Abgabe zollgleicher Wirkung dar ( vgl. unter anderem das Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87, Kommission/Italien, Slg. 1989, 1483 ), denn sie ist weder Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung, die systematisch sämtliche inländischen und eingeführten Waren nach gleichen Kriterien erfasst ( vgl. das Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit/Frankreich, Slg. 1979, 1923 ), noch ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich geleisteten Dienst ( vgl. die Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis/Niederlande, Slg. 1977, 5, und vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573 ), da sie nicht mit einem besonderen und sicheren Vorteil für den Wirtschaftsteilnehmer verbunden ist ( vgl. unter anderem die Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68, Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87, a. a. O.), noch eine Belastung im Zusammenhang mit Kontrollen, die zur Erfuellung von Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht durchgeführt werden ( vgl. die Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, a. a. O., und vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427 ).
  • EuGH, 09.11.1983 - 158/82

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 14.03.1990 - C-137/89
    Diese den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte Belastung stellt eine Abgabe zollgleicher Wirkung dar ( vgl. unter anderem das Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87, Kommission/Italien, Slg. 1989, 1483 ), denn sie ist weder Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung, die systematisch sämtliche inländischen und eingeführten Waren nach gleichen Kriterien erfasst ( vgl. das Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit/Frankreich, Slg. 1979, 1923 ), noch ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich geleisteten Dienst ( vgl. die Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis/Niederlande, Slg. 1977, 5, und vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573 ), da sie nicht mit einem besonderen und sicheren Vorteil für den Wirtschaftsteilnehmer verbunden ist ( vgl. unter anderem die Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68, Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87, a. a. O.), noch eine Belastung im Zusammenhang mit Kontrollen, die zur Erfuellung von Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht durchgeführt werden ( vgl. die Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, a. a. O., und vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427 ).
  • EuGH, 21.03.1991 - C-209/89

    Kommission / Italien

    7 Zur Beurteilung der Begründetheit der Klage der Kommission ist zunächst daran zu erinnern, daß der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat (vergleiche z. B. Urteil vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-137/89, Kommission/Italien, Slg. 1990, I-847), daß die Rechtfertigung für das Verbot von Abgaben zollgleicher Wirkung darin liegt, daß finanzielle Belastungen, die ihren Grund im Überschreiten der Grenzen haben, auch wenn sie noch so geringfügig sind, eine Behinderung des freien Warenverkehrs darstellen, weil sie den Preis ein- oder ausgeführter Waren im Verhältnis zu einheimischen Waren künstlich erhöhen.
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   Generalanwalt beim EuGH, 13.02.1990 - C-137/89   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Warenverkehr - Erhebung einer Gebühr bei der Einfuhr von lebenden Tieren - Abgabe zollgleicher Wirkung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.1990 - C-137/89
    SCHLUSSANTRÄGE VON HERRN LENZ - RECHTSSACHE C-137/89 sion/Italien, Slg. 1969, 193, und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87, a. a. O.), noch eine Belastung im Zusammenhang mit Kontrollen, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht durchgeführt werden (vgl. die Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, a. a. O., und vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427).
  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.1990 - C-137/89
    SCHLUSSANTRÄGE VON HERRN LENZ - RECHTSSACHE C-137/89 sion/Italien, Slg. 1969, 193, und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87, a. a. O.), noch eine Belastung im Zusammenhang mit Kontrollen, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht durchgeführt werden (vgl. die Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, a. a. O., und vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427).
  • EuGH, 27.09.1988 - 18/87

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.1990 - C-137/89
    SCHLUSSANTRÄGE VON HERRN LENZ - RECHTSSACHE C-137/89 sion/Italien, Slg. 1969, 193, und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87, a. a. O.), noch eine Belastung im Zusammenhang mit Kontrollen, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht durchgeführt werden (vgl. die Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, a. a. O., und vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427).
  • EuGH, 30.05.1989 - 340/87

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.1990 - C-137/89
    SCHLUSSANTRÄGE VON HERRN LENZ - RECHTSSACHE C-137/89 sion/Italien, Slg. 1969, 193, und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87, a. a. O.), noch eine Belastung im Zusammenhang mit Kontrollen, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht durchgeführt werden (vgl. die Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, a. a. O., und vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427).
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