Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 22.10.1998 - C-143/97   

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https://dejure.org/1998,2468
EuGH, 22.10.1998 - C-143/97 (https://dejure.org/1998,2468)
EuGH, Entscheidung vom 22.10.1998 - C-143/97 (https://dejure.org/1998,2468)
EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - C-143/97 (https://dejure.org/1998,2468)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit - Artikel 12 Absatz 2, 46 Absatz 3 und 46b der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Alters- und Todesfallversicherung - Nationale Antikumulierungsvorschriften

  • Europäischer Gerichtshof

    Conti

  • EU-Kommission PDF

    Office national des pensions / Conti

    Verordnungen Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 12 Absatz 2, 46 Absatz 3 und 46b, und Nr. 1248/92 des Rates
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Unanwendbarkeit auf Empfänger von gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 festgestellten Leistungen gleicher Art - Kürzung der Zulage zur Altersrente um den Betrag ...

  • EU-Kommission

    Office national des pensions / Conti

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Artikel 12 Absatz 2, 46 Absatz 3 und 46b der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 12 Abs. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 46 Abs. 3; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 46b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Unanwendbarkeit auf Empfänger von gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 festgestellten Leistungen gleicher Art - Kürzung der Zulage zur Altersrente um den Betrag ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour du travail Lüttich - Auslegung der Artikel 12 Absatz 2, 46 Absatz 3 und 46b der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.06.1985 - 58/84

    ONPTS / Romano

    Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-143/97
    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 4. Juni 1985 in der Rechtssache 58/84 (Romano, Slg. 1985, 1679) für Recht erkannt hat, daß eine nationale Bestimmung, wonach die einem Arbeitnehmer an sich zustehenden zusätzlichen fiktiven Beschäftigungsjahre um die Zahl der Jahre gekürzt werden, für die er in einem anderen Mitgliedstaat einen Rentenanspruch hat, eine Kürzungsbestimmung im Sinne des Artikels 12 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1408/71 ist.
  • EuGH, 12.02.1998 - C-366/96

    Cordelle / Office national des pensions

    Auszug aus EuGH, 22.10.1998 - C-143/97
    Die Änderungen dieser Bestimmung durch die letztgenannte Verordnung betrafen die Grenzen der Anwendung der nationalen Antikumulierungsvorschriften, ließen aber die Regelung im Grundsatz unberührt (vgl. in diesem Sinne das Urteil vom 12. Februar 1998 in der Rechtssache C-366/96, Cordelle, Slg. 1998, I-583, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1999 - C-442/97

    Van Coile

    10: - Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-143/97 (Slg. 1998, I-6365).

    14: - "... wenn es sich a) um eine Leistung handelt, deren Höhe von der Dauer der zurückgelegten Versicherungs- oder Wohnzeiten unabhängig ist und die in Anhang IV Teil D aufgeführt ist, oder b) um eine Leistung handelt, deren Höhe aufgrund einer fiktiven Zeit bestimmt wird, die als zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und einem späteren Zeitpunkt zurückgelegt betrachtet wird ..." 15: - Vgl. Rechtssache C-143/97 (zitiert in Fußnote 9).

    16: - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-143/97 (zitiert in Fußnote 9, Randnr. 25).

    17: - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-143/97 (zitiert in Fußnote 9, Randnr. 24).

    21: - Rechtssache C-143/97 (zitiert in Fußnote 9).

    22: - Rechtssache 58/84 (zitiert in Fußnote 8); verbundene Rechtssachen C-90/91 und C-91/91 (zitiert in Fußnote 18) und Rechtssache C-143/97 (zitiert in Fußnote 9).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1999 - C-161/98

    Platbrood

    15: - Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-143/97 (Slg. 1998, I-6365).

    18: - "... wenn es sich a) um eine Leistung handelt, deren Höhe von der Dauer der zurückgelegten Versicherungs- oder Wohnzeiten unabhängig ist und die in Anhang IV Teil D aufgeführt ist, oder b) um eine Leistung handelt, deren Höhe aufgrund einer fiktiven Zeit bestimmt wird, die als zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und einem späteren Zeitpunkt zurückgelegt betrachtet wird ..." 19: - Vgl. Rechtssache C-143/97 (zitiert in Fußnote 14).

    20: - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-143/97 (zitiert in Fußnote 14, Randnr. 25).

    21: - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-143/97 (zitiert in Fußnote 14, Randnr. 24).

    25: - Rechtssache C-143/97 (zitiert in Fußnote 14).

    26: - Rechtssache 58/84 (zitiert in Fußnote 9) verbundene Rechtssachen C-90/91 und C-91/91 (zitiert in Fußnote 9) und Rechtssache C-143/97 (zitiert in Fußnote 14).

  • EuGH, 18.11.1999 - C-442/97

    Van Coile

    Die Änderungen der Verordnung Nr. 1408/71 durch die Verordnung Nr. 1248/92 betrafen die Grenzen der Anwendung der nationalen Antikumulierungsvorschriften, ließen aber die Regelung im Grundsatz unberührt (Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-143/97, Conti, Slg. 1998, I-6365, Randnr. 19).

    Der Gerichtshof hat entschieden, daß eine nationale Vorschrift als Kürzungsbestimmung anzusehen ist, wenn die von ihr vorgeschriebene Berechnung bewirkt, daß der Rentenbetrag, auf den der Betroffene Anspruch hat, deshalb gekürzt wird, weil er in einem anderen Mitgliedstaat eine Leistung erhält (Urteil Conti, Randnr. 25).

    Im selben Urteil hat der Gerichtshof ausgeführt, daß die Kürzungsbestimmungen nicht dadurch den in der Verordnung Nr. 1408/71 hinsichtlich ihrer Anwendung vorgesehenen Bedingungen und Grenzen entzogen werden können, daß man sie als Berechnungsvorschriften qualifiziert (Urteil Conti, Randnr. 24).

  • EuGH, 18.11.1999 - C-161/98

    Platbrood

    Die Änderungen der Verordnung Nr. 1408/71 durch die Verordnung Nr. 1248/92 betrafen die Grenzen der Anwendung der nationalen Antikumulierungsvorschriften, ließen aber die Regelung im Grundsatz unberührt (Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-143/97, Conti, Slg. 1998, I-6365, Randnr. 19).

    Der Gerichtshof hat entschieden, daß eine nationale Vorschrift als Kürzungsbestimmung anzusehen ist, wenn die von ihr vorgeschriebene Berechnung bewirkt, daß der Rentenbetrag, auf den der Betroffene Anspruch hat, deshalb gekürzt wird, weil er in einem anderen Mitgliedstaat eine Leistung erhält (Urteil Conti, Randnr. 25).

    Im selben Urteil hat der Gerichtshof ausgeführt, daß die Kürzungsbestimmungen nicht dadurch den in der Verordnung Nr. 1408/71 hinsichtlich ihrer Anwendung vorgesehenen Bedingungen und Grenzen entzogen werden können, daß man sie als Berechnungsvorschriften qualifiziert (Urteil Conti, Randnr. 24).

  • EuGH, 15.03.2018 - C-431/16

    Die Zulage zur Rente, die in Spanien den dauerhaft vollständig berufsunfähigen

    Der Gerichtshof hat aber bereits entschieden, dass eine nationale Rechtsvorschrift, die vorsieht, dass eine Zulage zur Altersrente eines Arbeiters um den Betrag einer Altersrente gekürzt wird, die der Betroffene nach einer Regelung eines anderen Mitgliedstaats beanspruchen kann, eine Kürzungsbestimmung im Sinne von Art. 12 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1408/71 darstellt (Urteil vom 22. Oktober 1998, Conti, C-143/97, EU:C:1998:501, Rn. 30).

    Was das Vorbringen des INSS und der TGSS betrifft, die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Rechtsvorschrift falle nicht in den Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71, weil sie sich darauf beschränke, eine bloße Unvereinbarkeitsregel aufzustellen, hat der Gerichtshof klargestellt, dass nationale Kürzungsbestimmungen nicht dadurch den in der Verordnung Nr. 1408/71 hinsichtlich ihrer Anwendung vorgesehenen Bedingungen und Grenzen entzogen werden können, dass man sie als Berechnungsvorschriften oder Beweisregeln qualifiziert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Oktober 1998, Conti, C-143/97, EU:C:1998:501, Rn. 24, und vom 18. November 1999, Van Coile, C-442/97, EU:C:1999:560, Rn. 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2017 - C-189/16

    Zaniewicz-Dybeck

    Zur Rechtfertigung seines Vorabentscheidungsersuchens führt das vorlegende Gericht aus: "Der Gerichtshof... hat in seinem Urteil Conti (C-143/97, EU:C:1998:501) festgestellt, dass die nationalen Kürzungsbestimmungen nicht dadurch den in der Verordnung Nr. 1408/71 hinsichtlich ihrer Anwendung vorgesehenen Bedingungen und Grenzen entzogen werden können, dass man sie als Berechnungsvorschriften qualifiziert.

    45 Da die Berücksichtigung dieses Einkommens in Art. 50 der Verordnung Nr. 1408/71 ausdrücklich vorgesehen ist, stellt sie keine nach nationalem Recht vorgesehene Kürzungsbestimmung im Sinne des Urteils vom 22. Oktober 1998, Conti (C-143/97, EU:C:1998:501), dar.

  • EuGH, 21.07.2005 - C-30/04

    Koschitzki - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen -

    35 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine nationale Vorschrift als Kürzungsbestimmung im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 anzusehen, wenn die von ihr vorgeschriebene Berechnung bewirkt, dass der Rentenbetrag, auf den der Betroffene Anspruch hat, deshalb gekürzt wird, weil er in einem anderen Mitgliedstaat eine Leistung erhält (vgl. insbesondere Urteile vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-143/97, Conti, Slg. 1998, I-6365, Randnr. 25, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-107/00, Insalaca, Slg. 2002, I-2403, Randnr. 16).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2001 - 2 L 4192/00

    Anrechnung; Antikumulierung; ausländische Leistung; Auszahlungsort; Beamter;

    Ob sie angerechnet werden darf, richtet sich somit (insbesondere) nach Art. 46 b der VO (EWG) 1408/71 (vgl. dazu das Urteil des EUGH (1. Kammer) v. 22.10.1998 in der Rechtssache C-143/97 (Conti, Slg. 1998, 6365, 6380)).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1999 - C-262/97

    Engelbrecht

    36: - Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-143/97 (Conti, Slg. 1998, I-6365, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-107/00

    Insalaca

    7: - Urteil vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-143/97 (Slg. 1998, I-6365, Randnr. 25).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-143/97   

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https://dejure.org/1998,26642
Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-143/97 (https://dejure.org/1998,26642)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.02.1998 - C-143/97 (https://dejure.org/1998,26642)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - C-143/97 (https://dejure.org/1998,26642)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Office National des pensions (ONP) gegen Francesco Conti.

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.06.1985 - 58/84

    ONPTS / Romano

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-143/97
    (4) - Urteil vom 4. Juni 1985 in der Rechtssache 58/84 (Francesco Romano, Slg. 1985, 1679), Urteil vom 11. Juni 1992 in der Rechtssache C-90/91 (Di Crescenzo, Slg. 1992, I-3851) und Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75 (Petroni, Slg. 1975, 1149).$.

    (5) - Urteil vom 4. Juni 1985 in der Rechtssache 58/84 (zitiert in Fußnote 4).

    (6) - Zu den Einzelheiten vgl. das Urteil in der Rechtssache 58/84 (zitiert in Fußnote 5).

  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-143/97
    (4) - Urteil vom 4. Juni 1985 in der Rechtssache 58/84 (Francesco Romano, Slg. 1985, 1679), Urteil vom 11. Juni 1992 in der Rechtssache C-90/91 (Di Crescenzo, Slg. 1992, I-3851) und Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75 (Petroni, Slg. 1975, 1149).$.

    (12) - Vgl. z. B. Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75 (Petroni, Slg. 1975, 1149).

  • EuGH, 11.06.1992 - C-90/91

    Office national des pensions / Di Crescenzo und Casagrande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-143/97
    (4) - Urteil vom 4. Juni 1985 in der Rechtssache 58/84 (Francesco Romano, Slg. 1985, 1679), Urteil vom 11. Juni 1992 in der Rechtssache C-90/91 (Di Crescenzo, Slg. 1992, I-3851) und Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75 (Petroni, Slg. 1975, 1149).$.
  • EuGH, 17.12.1981 - 22/81

    Browning

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-143/97
    (17) - Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 22/81 (Norman Ivor Browning, Slg. 1981, 3357).
  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    Im Rahmen des zweiten Teils des fünften Klagegrundes wirft Google der Kommission im Wesentlichen vor, die in Rede stehenden Praktiken als "Lieferverweigerung" behandelt zu haben, ohne insbesondere geprüft zu haben, ob der Zugang zu den betreffenden Elementen, nämlich zu den allgemeinen Ergebnisseiten und ihren eigenen spezialisierten Ergebnissen (Product Universals und Shopping Units), "unerlässlich" gewesen sei und ob die Gefahr bestanden habe, dass jeglicher Wettbewerb ausgeschaltet werde, wie sie dies im Licht des Urteils vom 26. November 1998, Bronner (C-7/97, EU:C:1998:59), hätte tun müssen.
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