Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 04.05.2017 - C-17/16   

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https://dejure.org/2017,13277
EuGH, 04.05.2017 - C-17/16 (https://dejure.org/2017,13277)
EuGH, Entscheidung vom 04.05.2017 - C-17/16 (https://dejure.org/2017,13277)
EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - C-17/16 (https://dejure.org/2017,13277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    El Dakkak und Intercontinental

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 - Überwachung von Barmitteln, die in die Europäische Union oder aus der Europäischen Union verbracht werden - Art. 3 Abs. 1 - Natürliche Person, die in die Union einreist oder aus der Union ausreist - ...

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 - Überwachung von Barmitteln, die in die Europäische Union oder aus der Europäischen Union verbracht werden - Art. 3 Abs. 1 - Natürliche Person, die in die Union einreist oder aus der Union ausreist - ...

  • datenbank.nwb.de

    Anmeldepflicht für Barmittel in internationalen Transitzonen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Die Pflicht, Barmittel in Höhe von 10 000 Euro oder mehr anzumelden, besteht auch in den internationalen Transitzonen der Flughäfen, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der EU liegen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Ist der Transit schon Europa?

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    El Dakkak und Intercontinental

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 - Überwachung von Barmitteln, die in die Europäische Union oder aus der Europäischen Union verbracht werden - Art. 3 Abs. 1 - Natürliche Person, die in die Union einreist oder aus der Union ausreist - ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bargeld auf Flugreisen: Geldkoffer anmeldepflichtig - auch auf der Durchreise

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anmeldung von Barmitteln in internationalen Transitzonen der Flughäfen, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der EU liegen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Deklarationspflicht bei auf Flug mitgeführten Geldmitteln über 10.000 Euro

  • datev.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Anmeldung von Barmittel ab 10.000 Euro auch in Transitzonen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH bejaht Anmeldepflicht für Barmittel in Höhe von 10.000 Euro und mehr in internationalen Transitzonen von EU-Flughäfen - Bei Flug von Nicht-EU-Staat zu Nicht-EU-Staat mit Transit über EU-Flughafen unterliegen Barmittel der Anmeldepflicht

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2017, 744
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.07.2015 - C-255/14

    Das ungarische Gesetz, das eine Geldbuße in Höhe von 60 % der beim Überschreiten

    Auszug aus EuGH, 04.05.2017 - C-17/16
    Gemäß ihren Erwägungsgründen 2, 5 und 6 soll die Verordnung Nr. 1889/2005 nämlich abschrecken und verhindern, dass Erlöse aus rechtswidrigen Handlungen in das Finanzsystem eingeleitet sowie im Anschluss an eine Geldwäsche investiert werden, wozu sie u. a. den Grundsatz der obligatorischen Anmeldung für Bewegungen von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, aufstellt, der es ermöglicht, Informationen über diese zu sammeln (vgl. Urteil vom 16. Juli 2015, Chmielewski, C-255/14, EU:C:2015:475, Rn. 18).

    Zu diesem Zweck sieht Art. 3 Abs. 1 der Verordnung für jede natürliche Person, die in die Union einreist oder aus der Union ausreist und Barmittel in Höhe von 10 000 Euro oder mehr mit sich führt, die Verpflichtung vor, diesen Betrag anzumelden (vgl. Urteil vom 16. Juli 2015, Chmielewski, C-255/14, EU:C:2015:475, Rn. 19).

    Wie sich aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit den Erwägungsgründen 1 bis 3 der Verordnung Nr. 1889/2005 ergibt, bezweckt diese im Kontext der Förderung einer harmonischen, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung des Wirtschaftslebens in der ganzen Union eine Ergänzung der Bestimmungen der Richtlinie 91/308, indem sie harmonisierte Vorschriften für die Überwachung von Barmitteln festlegt, die in die Union oder aus der Union verbracht werden (vgl. Urteil vom 16. Juli 2015, Chmielewski, C-255/14, EU:C:2015:475, Rn. 17).

  • EuGH, 25.04.2013 - C-212/11

    Das Unionsrecht steht der spanischen Regelung nicht entgegen, wonach

    Auszug aus EuGH, 04.05.2017 - C-17/16
    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass der Hauptzweck der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. 2005, L 309, S. 15), die die Richtlinie 91/308 ersetzt hat, in der Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung besteht, wie aus ihrem Titel und ihren Erwägungsgründen sowie daraus hervorgeht, dass sie, wie die ihr vorhergehende Richtlinie 91/308, in einem internationalen Kontext erlassen wurde, um die Empfehlungen des Arbeitskreises "Financial Action Task Force" (FATF), die das führende internationale Gremium auf dem Gebiet der Bekämpfung der Geldwäsche ist, in der Union anzuwenden und verbindlich zu machen (vgl. Urteil vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar, C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 46).
  • EuGH, 15.12.2015 - C-132/14

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 04.05.2017 - C-17/16
    Mangels einer Präzisierung ist der räumliche Geltungsbereich eines Sekundärrechtsakts anhand dieser Vorschriften zu bestimmen, da das Sekundärrecht grundsätzlich den gleichen Geltungsbereich wie die Verträge selbst hat und in diesem Bereich von Rechts wegen gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2015, Parlament und Kommission/Rat, C-132/14 bis C-136/14, EU:C:2015:813, Rn. 76 und 77).
  • BVerwG, 27.04.2021 - 1 C 13.19

    Drittstaatsangehörige Seeleute benötigen für Arbeitseinsätze auf

    Der unionsrechtliche Begriff der "Ausreise" aus dem Schengenraum (und damit auch dem Bundesgebiet) ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 4. Mai 2017 - C-17/16 [ECLI:EU:C:2017:341], El Dakkak und Intercontinental - Rn. 19 bis 21 und vom 5. Februar 2020 - C-341/18 [ECLI:EU:C:2020:76], J. u.a. - Rn. 43) dahin zu verstehen, dass er sich auf die physische Handlung einer Person bezieht, sich von einem Ort, der zum Hoheitsgebiet des Schengenraums gehört, an einen Ort, der nicht zum Hoheitsgebiet gehört, zu begeben.
  • EuGH, 08.09.2020 - C-265/19

    Recorded Artists Actors Performers

    Da die Richtlinie 2006/115 ihren räumlichen Geltungsbereich nicht definiert, entspricht dieser nämlich dem der Verträge, wie er in Art. 52 EUV definiert ist (Urteil vom 4. Mai 2017, El Dakkak und Intercontinental, C-17/16, EU:C:2017:341, Rn. 22 und 23 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.09.2021 - C-790/19

    LG und MH (Autoblanchiment) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der

    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass der Hauptzweck der Richtlinie 2005/60 in der Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung besteht, wie aus ihrem Titel und ihren Erwägungsgründen sowie daraus hervorgeht, dass sie in einem internationalen Kontext erlassen wurde, um die Empfehlungen der FATF in der Union anzuwenden und verbindlich zu machen (vgl. Urteil vom 4. Mai 2017, El Dakkak und Intercontinental, C-17/16, EU:C:2017:341, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.02.2020 - C-341/18

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Enrôlement des marins dans le port

    In seinem üblichen Sinn ist der Begriff "Ausreise" aus dem Schengenraum jedoch unzweideutig und muss dahin verstanden werden, dass er sich auf die physische Handlung einer Person bezieht, sich von einem Ort, der zum Hoheitsgebiet des Schengenraums gehört, an einen Ort, der nicht zu diesem Hoheitsgebiet gehört, zu begeben (vgl. entsprechend Urteile vom 4. Mai 2017, El Dakkak und Intercontinental, C-17/16, EU:C:2017:341, Rn. 19 bis 21, sowie vom 31. Mai 2018, Zheng, C-190/17, EU:C:2018:357, Rn. 30).
  • EuGH, 31.05.2018 - C-190/17

    Zheng - Vorlage zur Vorabentscheidung - Überwachung von Barmitteln, die in die

    Der Gerichtshof hat allerdings bereits festgestellt, dass er unzweideutig ist und in seinem üblichen Sinn verstanden werden muss, nämlich dass eine natürliche Person sich von einem Ort, der nicht zum Unionsgebiet gehört, zu einem Ort, der zum Unionsgebiet gehört, fortbewegt oder umgekehrt (Urteil vom 4. Mai 2017, El Dakkak und Intercontinental, C-17/16, EU:C:2017:341, Rn. 19 bis 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2019 - C-457/18

    Generalanwalt Pikamäe: Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die

    46 Urteil vom 4. Mai 2017, El Dakkak und Intercontinental (C-17/16, EU:C:2017:341, Rn. 22).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,47082
Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16 (https://dejure.org/2016,47082)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.12.2016 - C-17/16 (https://dejure.org/2016,47082)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - C-17/16 (https://dejure.org/2016,47082)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    El Dakkak und Intercontinental

    Vorabentscheidungsersuchen - Überwachung von Barmitteln, die in die oder aus der Europäischen Union verbracht werden - Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 - Art. 3 Abs. 1 - Umfang der Anmeldepflicht - Internationaler Transitbereich des Flughafens eines Mitgliedstaats

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 03.06.2008 - C-308/06

    DIE RICHTLINIE ÜBER DIE MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH SCHIFFE, DIE UNTER ANDEREM IM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16
    34 - Urteil vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a. (C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 52).
  • EGMR, 31.03.2009 - 14843/04

    ATANASOVI c. BULGARIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16
    18 - Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 18. Januar 2005 im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kontrolle von Bargeld, das in die Gemeinschaft oder aus dieser verbracht wird, Nr. 14843/04, Rn. 3 Buchst. a.
  • VGH der UEK, 10.02.2003 - 2/00
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16
    19 - Dokument 9630/2/00 des Rates vom 7. September 2000.
  • EuGH, 21.12.2011 - C-366/10

    Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16
    Die Union ist diesem Abkommen nicht beigetreten und daher laut dem Urteil vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a. (C-366/10, EU:C:2011:864, Rn. 57 bis 71), nicht daran gebunden.
  • EGMR, 25.06.1996 - 19776/92

    AMUUR v. FRANCE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16
    Dass es sich bei den internationalen Transitbereichen nicht um extraterritoriale Gebiete handelt, hatte im Übrigen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, wie die französische Regierung in ihren schriftlichen Erklärungen bemerkt hat, in der Rechtssache hervorgehoben, in der das Urteil vom 25. Juni 1996, Amuur/Frankreich, (ECLI:CE:ECHR:1996:0625JUD001977692, Rn. 52), erging; in dieser Rechtssache war dieser Gerichtshof mit der Frage befasst, ob das "Belassen" mehrerer somalischer Asylbewerber in der "Wartezone" des Flughafens Roissy-Charles-de-Gaulle mit Art. 5 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vereinbar war.
  • EuGH, 25.04.2013 - C-212/11

    Das Unionsrecht steht der spanischen Regelung nicht entgegen, wonach

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar (C-212/11, EU:C:2013:270), ausgeführt hat, sollte die Richtlinie 2005/60, die die Richtlinie 91/308 ersetzt hat, zwar auch das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts gewährleisten, ihr Hauptzweck bestand jedoch in der Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, wie u. a. daraus hervorgeht, dass sie, wie die Richtlinie 91/308, in einem internationalen Kontext erlassen wurde, um die Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Financial Action Task Force" (FATF) in der Union anzuwenden und verbindlich zu machen(26).
  • EuGH, 15.12.2015 - C-132/14

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16
    10 - Wie der Gerichtshof im Urteil vom 15. Dezember 2015, Parlament und Kommission/Rat (C-132/14 bis C-136/14, EU:C:2015:813, Rn. 75 bis 77), erläutert hat, ist der räumliche Geltungsbereich eines Sekundärrechtsakts mangels einer Präzisierung in diesem Rechtsakt anhand der Art. 52 EUV und 355 AEUV zu bestimmen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-170/96

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16
    Wie Generalanwalt Fenelly in Nr. 24 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Rat (C-170/96, EU:C:1998:43) betont hat, sind nämlich beim Überschreiten einer Grenze zwei Gesichtspunkte zu unterscheiden.
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