Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 11.02.1999 - C-237/97   

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https://dejure.org/1999,2001
EuGH, 11.02.1999 - C-237/97 (https://dejure.org/1999,2001)
EuGH, Entscheidung vom 11.02.1999 - C-237/97 (https://dejure.org/1999,2001)
EuGH, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - C-237/97 (https://dejure.org/1999,2001)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Richtlinie 90/314/EWG über Pauschalreisen - Geltungsbereich - Organisation von Schüleraustausch

  • Europäischer Gerichtshof

    AFS Intercultural Programs Finland

  • EU-Kommission PDF

    AFS Intercultural Programs Finland ry

    Rechtsangleichung - Pauschalreisen - Richtlinie 90/314 - Geltungsbereich - Internationaler Schüleraustausch - Ausschluß - Einzelfall (Richtlinie 90/314 des Rates, Artikel 2 Absatz 1)

  • EU-Kommission

    AFS Intercultural Programs Finland ry

  • Wolters Kluwer

    Zur Anwendung der Richtlinien über Pauschalreisen beim Schüleraustausch; Begriff der "Pauschalreise"; Auslegung des Begriffes "andere touristische Dienstleistung"

  • Judicialis

    Richtlinie 90/314/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 90/314/EWG
    Richtlinie 90/314 Art. 2 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schüleraustauschreisen als "Pauschalreisen"?

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus - Auslegung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (ABl. L 158, S. 59) - Anwendungsbereich - Organisation von längerfristigem Schüleraustausch, der eine kostenlose Unterbringung in ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2105 (Ls.)
  • EuZW 1999, 219
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • EuGH, 13.10.2005 - C-200/04

    iSt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Sonderregelung für Reisebüros und

    31 Erstens wendet die deutsche Regierung gegen die Anwendung von Artikel 26 der Sechsten Richtlinie ein, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes Reisen in Form eines etwa halb- oder einjährigen Schüleraustauschs, die bezweckten, dass der Schüler im Gastland eine Schule besuche, um dessen Bevölkerung und Kultur kennen zu lernen, und in deren Rahmen der Schüler unentgeltlich bei einer Gastfamilie wie ein Familienmitglied untergebracht sei, keine Reisen im Sinne der Richtlinie 90/314 darstellten (Urteil vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-237/97, AFS Intercultural Programs Finland, Slg. 1999, I-825, Randnr. 34).

    33 Insoweit ist festzustellen, dass die Beurteilung des Gerichtshofes im Urteil AFS Intercultural Programs Finland keine Frage nach der Anwendung der Sechsten Richtlinie betraf und dass die Ausführungen in diesem Urteil keinen Einfluss auf die Anwendung von Artikel 26 der Richtlinie haben.

  • BFH, 01.06.2006 - V R 104/01

    Durchführung von Sprachstudienaufenthalten als Reiseleistungen

    Zwar entschied der EuGH im Urteil vom 11. Februar 1999 Rs. C-237/97, AFS Intercultural Programs Finland ry (Slg. 1999, I-825, Europäische Zeitschrift für Wirtschaft --EuZW-- 1999, 219 Rdnr. 34) zu der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen --Richtlinie 90/314/EWG-- (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 158, S. 59), Reisen in Form eines etwa halb- oder einjährigen Schüleraustauschs, die bezwecken, dass der Schüler im Gastland eine Schule besuche, um dessen Bevölkerung und Kultur kennen zu lernen, und in deren Rahmen der Schüler unentgeltlich bei einer Gastfamilie wie ein Familienmitglied untergebracht sei, seien keine Reisen im Sinne dieser Richtlinie.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2005 - C-200/04

    iSt - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros - Organisation

    Es stellt sich daher die Frage, ob an der - vorstehend dargestellten - Art und Weise, wie die unter die Regelung des Artikels 26 der Sechsten Richtlinie fallenden Tätigkeiten zu bestimmen sind, im Hinblick auf die jüngere Rechtsprechung des Gerichtshofes in diesem anderen parallelen Bereich und insbesondere im Hinblick auf das Urteil AFS Intercultural Programs Finland(20) etwas geändert werden muss.

    20 - Urteil vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-237/97 (AFS Intercultural Programs Finland, Slg. 1999, I-825).

    Wie die Klägerin in ihren schriftlichen Erklärungen zu Recht geltend macht, ist sie anders als der Verein, um den es im Urteil AFS Intercultural Programs Finland ging, kein gemeinnütziger Verein.

  • BFH, 18.03.2004 - V R 104/01

    Sonderregelung für Reiseleistungen (§ 25 UStG ) auch beim Schüleraustausch?

    Der EuGH erkannte im Urteil vom 11. Februar 1999 Rs. C-237/97, AFS Intercultural Programs Finland ry (Slg. 1999, I-825, Europäische Zeitschrift für Wirtschaft --EuZW-- 1999, 219) für die Frage der Anwendung der Richtlinie 90/314/EWG auf Reisen im Zusammenhang mit Schüleraustauschprogrammen:.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-552/17

    Alpenchalets Resorts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

    24 Vgl. Urteile vom 11. Februar 1999, AFS Intercultural Programs Finland (C-237/97, EU:C:1999:69), und vom 13. Oktober 2005, iSt (C-200/04, EU:C:2005:608, Rn. 30 bis 33).
  • OLG Köln, 11.09.2000 - 16 U 77/99

    Kündigung eines Schüleraustauschvertrages

    Hierbei braucht - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - die Tatsache, dass Verträge der vorliegenden Art nicht von der den §§ 651a ff. BGB zugrunde liegenden Richtlinie 90/314/EWG erfasst sind, weil der Aufenthalt in einer Gastfamilie nach Auffassung des Europäischen Gerichtshof nicht das Tatbestandsmerkmal der "Unterbringung" nach Art. 2 Nr. 1 erfülle und die Auswahl der Gastfamilie keine "andere touristische Dienstleistung" nach dieser Norm darstelle (vgl. EuGH RRa 1999, 132 = EuZW 1999, 219), der Anwendung von nationalem Reisevertragsrecht nicht entgegenzustehen; denn die Richtlinie hat lediglich Mindestschutzcharakter und der deutsche Begriff des Reiseveranstalters geht ohnehin über die Definition der Richtlinie hinaus (vgl. Führich, Anm. zu BGH LM Heft 8/2000 § 651k BGB Nr. 2).
  • OLG Köln, 04.02.2000 - 6 U 99/99

    Schüleraustausch-Verein als Reiseveranstalter - allgemeine Geschäftsbedingungen

    Soweit sich der Beklagte in diesem Zusammenhang auf die aus Blatt 93 ff. d.A. ersichtliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 11.02.1999 in der Rechtssache C-237/97 beruft, hindert diese Rechtsprechung den Senat nicht, einen bestimmten zivilrechtlichen Vertrag dem Regelungsbereich des Reisevertragsrechts zuzuordnen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2002 - C-400/00

    Club-Tour

    6: - Urteil vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-237/97 (AFS Intercultural Programs Finland, Slg. 1999, I-825).
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Richtlinie 90/314/EWG über Pauschalreisen - Geltungsbereich - Organisation von Schüleraustausch

  • Europäischer Gerichtshof

    AFS Intercultural Programs Finland ry

    Rechtsangleichung

Verfahrensgang

 
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