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   EuGH, 15.12.2004 - C-272/03   

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https://dejure.org/2004,5640
EuGH, 15.12.2004 - C-272/03 (https://dejure.org/2004,5640)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.2004 - C-272/03 (https://dejure.org/2004,5640)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - C-272/03 (https://dejure.org/2004,5640)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Zollkodex der Gemeinschaften - Entstehung der Zollschuld - Verfahren der vorübergehenden Verwendung - Auswechslung der Zugmaschine eines Aufliegers

  • Europäischer Gerichtshof

    Siig

  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt Neubrandenburg gegen Jens Christian Siig.

    Zollkodex der Gemeinschaften - Entstehung der Zollschuld - Verfahren der vorübergehenden Verwendung - Auswechslung der Zugmaschine eines Aufliegers

  • EU-Kommission

    Hauptzollamt Neubrandenburg gegen Jens Christian Siig

    Freier Warenverkehr , Zollunion

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuche nach Artikel 234 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) ; Streit zwischen einem Speditionsunternehmer und dem Hauptzollamt Neubrandenburg über die Erhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer; Verwendung einer außerhalb des ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine vorübergehende Verwendung, wenn Zugmaschine und Auflieger getrennt in das Zollgebiet der Gemeinschaft überführt werden

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 Art. 718 Abs. 3 Buchst. d; ; Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 Art. 670p; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 Art. 137; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 Art. 141; ... ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 Art. 204 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 Art. 239 Abs. 1; ; Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 Art. 670; ; Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 Art. 718

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollkodex der Gemeinschaften - Entstehung der Zollschuld - Verfahren der vorübergehenden Verwendung - Auswechslung der Zugmaschine eines Aufliegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Siig

    Zollkodex der Gemeinschaften - Entstehung der Zollschuld - Verfahren der vorübergehenden Verwendung - Auswechslung der Zugmaschine eines Aufliegers

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 2454/93 Art 718 Abs 3 Buchst d, VO (EWG) Nr 2454/93 Art 670 Buchst p
    Beförderung; Sattelzugmaschine; Verwendung; Zoll; Zollgebiet

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofes - Auslegung des Artikels 718 Absatz 3 Buchstabe d in Verbindung mit Artikel 670 Buchstabe p der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2005, 396
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BFH, 14.06.2005 - VII R 44/02

    Vorübergehende Verwendung einer Sattelzugmaschine - unzulässiger Binnentransport

    Dies gilt auch dann, wenn der Ort, an dem der Auflieger ursprünglich mit Waren beladen wurde, oder der Ort, an dem die Waren letztlich aus dem Auflieger entladen werden, außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft belegen ist (Anschluss an EuGH, Urteil vom 15. Dezember 2004 Rs. C-272/03).

    Auf Vorabentscheidungsersuchen des Senats nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Verfahren VII R 15/02 (Beschluss vom 13. Mai 2003, BFH/NV 2003, 1231) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Urteil vom 15. Dezember 2004 (Rs. C-272/03, BFH/NV 2005, Beilage 2, S. 98) folgenden Rechtssatz aufgestellt:.

    Wie der EuGH in seinem Urteil vom 15. Dezember 2004 Rs. C-272/03 entschieden hat, sind die Art. 718 Abs. 3 Buchst. d und Art. 670 Buchst. p ZKDVO dahin auszulegen, dass die Verwendung einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zugelassenen Sattelzugmaschine für die Beförderung eines Aufliegers von einem Ort innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft, wo der Auflieger mit Waren beladen wird, zu einem anderen Ort innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft, wo der Auflieger nur abgestellt wird, um später von einer anderen Sattelzugmaschine zu dem außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Warenempfänger befördert zu werden, untersagt ist.

  • BFH, 19.09.2005 - VII R 52/03

    Unzulässiger Binnenverkehr: Trennung von Sattelzugmaschine und Auflieger

    Im Laufe des Revisionsverfahrens hat der Senat mit Einverständnis der Beteiligten mit Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII R 52/03 das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) in der Rechtssache C-272/03 über eine vom Senat mit Beschluss vom 13. Mai 2003 in der parallelen Sache VII R 15/02 (BFH/NV 2003, 1231) eingeholte Vorlagefrage ausgesetzt.

    Inzwischen hat der EuGH mit Urteil vom 15. Dezember 2004 Rs. C-272/03 --Siig-- (BFH/NV 2005, Beilage 2, S. 98) hierauf wie folgt geantwortet:.

    Wie der EuGH in seinem Urteil vom 15. Dezember 2004 Rs. C-272/03 entschieden hat, sind die Art. 718 Abs. 3 Buchst. d und 670 Buchst. p ZKDVO dahin auszulegen, dass hiernach die Verwendung einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zugelassenen Sattelzugmaschine für die Beförderung eines Aufliegers von einem Ort innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft, wo der Auflieger mit Waren beladen wird, zu einem anderen Ort innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft, wo der Auflieger nur abgestellt wird, um später von einer anderen Sattelzugmaschine zu dem außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Warenempfänger befördert zu werden, untersagt ist.

  • EuGH, 16.06.2011 - C-351/10

    Laki - Zollkodex der Gemeinschaften - Durchführungsverordnung zum Zollkodex -

    Der Verwaltungsgerichtshof beruft sich dazu auf das Urteil vom 15. Dezember 2004, Siig (C-272/03, Slg. 2004, I-11941), in dem der Gerichtshof festgestellt habe, dass zur Beurteilung, ob die Verwendung eines Fahrzeugs den Voraussetzungen des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben genüge, nicht auf den endgültigen Bestimmungsort der Waren, sondern auf die durchgeführte Beförderung abzustellen sei.

    Demnach sind sowohl der endgültige Bestimmungsort der Waren als auch im Allgemeinen die mögliche Absicht des Inhabers des Fahrzeugs unerheblich (vgl. in diesem Sinne Urteil Siig, Randnr. 20).

    Das vorlegende Gericht führt aus, dass Art. 670 der Durchführungsverordnung in der vor der im Ausgangsverfahren geltenden Fassung, die vom Gerichtshof im Urteil Siig ausgelegt worden ist, den Binnenverkehr als "Beförderung von ... Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft verladen und in diesem Gebiet wieder entladen werden", definierte.

  • FG Hamburg, 12.09.2007 - 4 K 136/06

    Unzulässiger Binnentransport

    Die Notwendigkeit einer Verbindung von Beförderungsmittel und Ware beim Überschreiten der Außengrenzen ergibt sich insbesondere auch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Urteil vom 15.12.2004, C-272/03).

    Rechtlich kann es keinen Unterschied machen, ob der Grenzübertritt - wie im Sachverhalt des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 15.12.2004 (C-272/03) - mit einer anderen Sattelzugmaschine, oder mit sonstigen anderen Beförderungsmitteln - hier den Tugmastern und der Fähre - erfolgt.

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat im Urteil vom 15.12.2004 (C-272/03) zwar auf die Heilungsmöglichkeit des Art. 204 Abs. 1 Unterabsatz 2 Zollkodex hingewiesen, er hat jedoch nicht zum Ausdruck gebracht, dass und unter welchen Voraussetzungen dieser Regelung in einem Fall wie dem vorliegenden einschlägig ist.

  • BFH, 31.05.2005 - VII R 15/02

    Unzulässiger Binnentransport; Wechsel des Sattelaufliegers

    Auf Ersuchen des Senats um Vorabentscheidung nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Beschluss vom 13. Mai 2003 VII R 15/02, BFH/NV 2003, 1231) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Urteil vom 15. Dezember 2004 Rs. C-272/03 (BFH/NV 2005, Beilage 2, Seite 98) folgenden Rechtssatz aufgestellt:.

    Wie der EuGH in seinem Urteil vom 15. Dezember 2004 Rs. C-272/03 entschieden hat, sind die Art. 718 Abs. 3 Buchst. d und 670 Buchst. p ZKDVO dahin auszulegen, dass hiernach die Verwendung einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zugelassenen Sattelzugmaschine für die Beförderung eines Aufliegers von einem Ort innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft, wo der Auflieger mit Waren beladen wird, zu einem anderen Ort innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft, wo der Auflieger nur abgestellt wird, um später von einer anderen Sattelzugmaschine zu dem außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Warenempfänger befördert zu werden, untersagt ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-80/15

    Robert Fuchs - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Begriff der, gewerblichen

    18- Urteil Siig (C-272/03, EU:C:2004:805, Rn. 18).

    24- Urteil Siig (C-272/03, EU:C:2004:805, Rn. 18).

    25- Urteil Siig (C-272/03, EU:C:2004:805, Rn. 17).

  • BFH, 14.06.2005 - VII R 60/02

    Unzulässige Kabotage bei Wechsel des Sattelaufliegers

    Auf Vorabentscheidungsersuchen des Senats nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Verfahren VII R 15/02 (Beschluss vom 13. Mai 2003, BFH/NV 2003, 1231) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Urteil vom 15. Dezember 2004 (Rs. C-272/03, BFH/NV 2005, Beilage 2, S. 98) folgenden Rechtssatz aufgestellt:.

    Wie der EuGH in seinem Urteil vom 15. Dezember 2004 Rs. C-272/03 entschieden hat, sind die Art. 718 Abs. 3 Buchst. d und 670 Buchst. p ZKDVO dahin auszulegen, dass hiernach die Verwendung einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zugelassenen Sattelzugmaschine für die Beförderung eines Aufliegers von einem Ort innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft, wo der Auflieger mit Waren beladen wird, zu einem anderen Ort innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft, wo der Auflieger nur abgestellt wird, um später von einer anderen Sattelzugmaschine zu dem außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Warenempfänger befördert zu werden, untersagt ist.

  • EuGH, 03.05.2001 - C-204/97

    Portugal / Kommission

    Zu diesen Vorschriften gehörten u. a. die Mitteilungen der Kommission 86/C 272/03 vom 28. Oktober 1986 betreffend die staatliche Förderung des Absatzes von landwirtschaftlichen und Fischereierzeugnissen (ABl. C 272, S. 3), 87/C 302/06 vom 12. November 1987 über eine Rahmenregelung für einzelstaatliche Beihilfen im Bereich der Werbung für landwirtschaftliche Erzeugnisse (ausgenommen Fischereierzeugnisse) und bestimmte nicht in Anhang II des EWG-Vertrags genannte Erzeugnisse (ABl. C 302, S. 6), 96/C 45/06 vom 17. Februar 1996 über einen Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen (ABl. C 45, S. 5) und 96/C 29/03 vom 2. Februar 1996 über einen Gemeinschaftsrahmen betreffend staatliche Investitionsbeihilfen für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (ABl. C 29, S. 4) sowie die Entscheidung 94/173/EG der Kommission vom 22. März 1994 zur Festlegung der Auswahlkriterien für Investitionen zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Entscheidung 90/342/EWG (ABl. L 79, S. 29).
  • FG Hamburg, 25.11.2016 - 4 K 40/15

    Unzulässiger Binnenverkehr im Verfahren der vorübergehenden Verwendung: Erteilte

    In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass eine Beförderung nur dann außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnt oder endet, wenn die beförderten Waren die Grenze des Zollgebiets der Gemeinschaft gemeinsam mit dem hierzu eingesetzten Beförderungsmittel überschreiten (BFH, Urt. v. 14.06.2005, VII R 44/02, Juris; EuGH, Urt. v. 15.12.2004, C-272/03; FG Hamburg, Urt. v. 12.09.2007, 4 K 136/06, Juris).

    Nichts würde nämlich einen Beförderungsunternehmer daran hindern, eine Sattelzugmaschine im Verfahren der vorübergehenden Verwendung einzuführen und ausschließlich zur Durchführung von Beförderungen innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zu verwenden, sobald gewährleistet ist, dass entweder der Herkunfts- oder der Bestimmungsort der beförderten Auflieger und ihrer Ladung außerhalb der Gemeinschaft liegt (EuGH, Urt. v. 15.12.2004, C-272/03, Juris).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2012 - C-199/11

    Nach Ansicht des Generalanwalts Cruz Villalón steht die Charta der Grundrechte

    8 - Siehe u. a. die Urteile vom 14. April 2005, Belgien/Kommission (C-110/03, Slg. 2005, I-2801, Randnr. 3), vom 15. Dezember 2004, Siig (C-272/03, Slg. 2004, I-11941, Randnr. 16), und vom 18. Juli 2007, Derin (C-325/05, Slg. 2007, I-6495, Randnr. 55).
  • FG Sachsen, 22.04.2005 - 4 K 1688/99

    Einsatz einer Sattelzugmaschine im Rahmen des Zollverfahrens; Unzulässige

  • FG München, 14.04.2011 - 14 K 1508/08

    Unerlaubter Binnentransport - Festsetzungsverjährung

  • FG München, 28.06.2007 - 14 K 4796/04

    Einfuhrabgaben bei ungenehmigtem Binnentransport

  • FG München, 19.04.2007 - 14 K 2910/04

    Einfuhrabgaben für LKW bei EU-Binnentransport; Ab- und Umladen der Waren im

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