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EuGH, 21.02.2008 - C-328/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Luxemburg
- EU-Kommission
Kommission / Luxemburg
Vertragsverletzungsklage - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebende Lage - Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 9)
- EU-Kommission
Kommission / Luxemburg
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 13. Juli 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Großherzogtum Luxemburg
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichterlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 157, S. 45 und - ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Wird zitiert von ...
- EuGH, 05.06.2008 - C-395/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Der Gerichtshof hat zudem wiederholt entschieden, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (Urteile vom 30. Januar 2002, Kommission/Griechenland, C-103/00, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23, und vom 21. Februar 2008, Kommission/Luxemburg, C-328/07, Randnr. 9).