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   EuGH, 23.02.2006 - C-43/05   

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https://dejure.org/2006,5851
EuGH, 23.02.2006 - C-43/05 (https://dejure.org/2006,5851)
EuGH, Entscheidung vom 23.02.2006 - C-43/05 (https://dejure.org/2006,5851)
EuGH, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - C-43/05 (https://dejure.org/2006,5851)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Nicht fristgerechte Umsetzung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Nicht fristgerechte Umsetzung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzungsklage

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Sozialvorschriften

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nicht fristgerechte Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie durch Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Vertragsverletzungsklage im Europarecht; Konsequenzen der Nichtverwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf durch einen Staat der Europäischen Gemeinschaft; Anforderungen an das Vorliegen einer Vertragsverletzung durch ...

  • Judicialis

    EG Art. 226; ; Richtlinie 2000/78/EG Art. 18; ; Richtlinie 2000/78/EG Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Nicht fristgerechte Umsetzung - Sozialpolitik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland, eingereicht am 3. Februar 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgemäße Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16)

Papierfundstellen

  • EuZW 2006, 216
  • NZA 2006, 553 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.01.2002 - C-439/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 23.02.2006 - C-43/05
    11 Der Gerichtshof hat aber im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage festzustellen, ob die gerügte Vertragsverletzung tatsächlich vorliegt, auch soweit der betroffene Mitgliedstaat sie nicht bestreitet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 20).
  • EuGH, 04.07.2002 - C-173/01

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 23.02.2006 - C-43/05
    9 Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 8. September 2005 in der Rechtssache C-278/04, Kommission/Deutschland, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 7).
  • EuGH, 08.09.2005 - C-278/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

    Auszug aus EuGH, 23.02.2006 - C-43/05
    9 Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 8. September 2005 in der Rechtssache C-278/04, Kommission/Deutschland, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 7).
  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06

    Benachteiligung wegen Behinderung

    Das folgt schon aus dem Urteil des EuGH vom 23. Februar 2006 (- C-43/05 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 2).

    Das hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 23. Februar 2006 (- C-43/05 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 2) festgestellt.

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

    Im Februar 2006 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen habe, die notwendig seien, um der RL 2000/78/EG Geltung zu verschaffen (EuGH 23. Februar 2006 - C-43/05 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 2) .
  • BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 511/07

    Altersteilzeit - Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags -

    Sie betreffen Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen versäumter Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG (Rasse, ethnische Herkunft) (EuGH 28. April 2005 - C-329/04 - EuZW 2005, 44) sowie zwar die Richtlinie 2000/78/EG, aber nicht deren Umsetzung zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Bezug auf das Alter, sondern in Bezug auf Religion, Weltanschauung, Behinderung und sexuelle Ausrichtung (EuGH 23. Februar 2006 - C-43/05 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 2).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2007 - C-267/06

    Maruko - Hinterbliebenenversorgung aus einem berufsständischen

    15 - Im Urteil des Gerichtshofs vom 23. Februar 2006, Kommission/Deutschland (C-43/05), wurde eine Vertragsverletzung des Mitgliedstaats festgestellt, da er zu diesem Zeitpunkt die Richtlinie nicht umgesetzt hatte.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2008 - 5 Sa 1755/07

    Entschädigung wegen Benachteiligung

    Dadurch wurde die Gruppe der Einfach-Behinderten in von der Richtlinie nicht zugelassener Weise aus dem Schutzbereich des Umsetzungsgesetzes herausgenommen, wie der EuGH mit Urteil vom 23.02.2006 (- C-43/05 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 2) inzwischen festgestellt hat.
  • VG München, 01.06.2006 - M 3 K 05.1595
    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 23. Februar 2006 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Bundesrepublik Deutschland - Rechtssache C-43/05) für Recht erkannt, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2000/78/EG verletzt hat, indem sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die notwendig sind, um dieser Richtlinie in Bezug auf die Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung sowie der sexuellen Ausrichtung nachzukommen.
  • LSG Hessen, 15.12.2004 - L 7 KA 412/03

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsausschuss - Ende der Zulassung wegen

    Die Bundesrepublik Deutschland hat von der in Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG ("Allgemeine Gleichbehandlungs-Richtlinie in Beschäftigung und Beruf") vorgesehenen Möglichkeit, hinsichtlich des Merkmals "Alter" eine Verlängerung der Umsetzungsfrist um drei Jahre (bis 2.12.2006) zu beantragen, form- und fristgerecht Gebrauch gemacht (Hinweis auf Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 226 EG beim EuGH, Rs. C-43/05). .
  • EuGH, 06.10.2009 - C-438/07

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Was zweitens die in den Anhängen 2 und 3 in geänderter Fassung genannten Behandlungsanlagen betrifft, ist daran zu erinnern, dass es im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage Sache des Gerichtshofs ist, festzustellen, ob die beanstandete Vertragsverletzung vorliegt oder nicht, selbst wenn der betreffende Mitgliedstaat diese nicht bestreitet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien, C-439/99, Slg. 2002, I-305, Randnr. 20, und vom 23. Februar 2006, Kommission/Deutschland, C-43/05, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-152/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nationale

    15 - Vgl. u. a. Urteil vom 23. Februar 2006, Kommission/Deutschland (C-43/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 9 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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