Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 26.05.2004 - 3 O 2524/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Besichtigungsanspruch bei vermuteter Urheberrechtsverletzung
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 26.05.2004 - 3 O 2524/04
- LG Nürnberg-Fürth, 17.02.2005 - 3 O 2524/04
- OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05
- LG Nürnberg-Fürth, 23.11.2005 - 3 O 2524/04
Papierfundstellen
- MMR 2004, 627
- CR 2004, 890
Wird zitiert von ...
- BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03
Restschadstoffentfernung
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem in einer Urheberrechtssache ergangenen "Faxkarte"-Urteil (BGHZ 150, 377, 386) zu § 809 BGB einen "gewissen Grad" an Wahrscheinlichkeit ausreichen lassen, dass eine Rechtsverletzung vorliegt, allerdings nicht schon eine entfernte Möglichkeit; diesen "gewissen Grad" lassen u.a. auch LG Nürnberg-Fürth CR 2004, 890; LG Nürnberg-Fürth InstGE 5, 153, 155; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 327; OLG Düsseldorf v. 3.1.2003 - 2 U 71/00, Ls. in …
Rechtsprechung
LG Heidelberg, 19.07.2004 - 6 T 61/04 II |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung einer Zwangsvollstreckung auf Grund des Annahmeverzugs des Schuldners; Einstellung der Vollstreckungsmaßnahme wegen Unbestimmtheit der Zug-um-Zug Leistung
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesloch, 14.04.2004 - 1 M 297/04
- LG Heidelberg, 19.07.2004 - 6 T 61/04 II
Papierfundstellen
- CR 2004, 890
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Wiesloch, 14.04.2004 - 1 M 297/04
Auszug aus LG Heidelberg, 19.07.2004 - 6 T 61/04
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wiesloch vom 14.04.2004 (AZ: 1 M 297/04) wird dieser dahingehend abgeändert, dass die durch OGV H am 18.02.2004 vorgenommenen Vollstreckungsmaßnahmen für unzulässig erklärt werden und OGV H angewiesen wird, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 07.11.2001 (5 0 28/01) einzustellen und das Vollstreckungsprotokoll vom 18.02.2004 dahingehend zu ändern, dass Annahmeverzug nicht festgestellt werden konnte.Das Vollstreckungsgericht hat nach Anhörung der Gläubigerin mit Beschluss vom 14.04.2004 (AS. 95; Aktenzeichen 1 M 297/04) die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt, weil das zugrunde liegende Urteil keinen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweise.
- BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92
Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines …
Auszug aus LG Heidelberg, 19.07.2004 - 6 T 61/04
Der Schuldner hatte sich gegen eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des OGV H gewendet, nicht jedoch gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung (Dies wäre letztlich im Rahmen einer auf § 767 ZPO entsprechend gestützten Klage zulässig; vgl. BGH NJW 1994, 460 ff.). - OLG Karlsruhe, 16.08.2002 - 1 U 250/01
Lieferung der Benutzerdokumentation als Hauptleistungspflicht eines Werkvertrages …
Auszug aus LG Heidelberg, 19.07.2004 - 6 T 61/04
Die Berufung des Beklagten (OLG Karlsruhe Urteil vom 16.08.2002; Aktenzeichen 1 U 250/01) war insoweit erfolglos geblieben.