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   OVG Sachsen, 07.02.2007 - D 6 B 726/06   

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https://dejure.org/2007,24854
OVG Sachsen, 07.02.2007 - D 6 B 726/06 (https://dejure.org/2007,24854)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.02.2007 - D 6 B 726/06 (https://dejure.org/2007,24854)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - D 6 B 726/06 (https://dejure.org/2007,24854)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsDO § 12; StPO § 153a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Bestimmung des § 12 S. 2 i.V.m. S. 1 Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO) auf Fälle der Einstellung eines Strafverfahrens nach der Strafprozessordnung (StPO); Versetzung eines Beamten in das Amt eines Polizeihauptkommissars der ...

  • Judicialis

    SächsDO § 12; ; StPO § 153a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 13.90

    Anwendbarkeit von § 14 BDO bei Einstellung eines gleichgelagerten Strafverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2007 - D 6 B 726/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit in seiner grundlegenden Entscheidung zu § 14 BDO vom 11.12.1990 - 1 D 13.90 - (BVerwGE 86, 379 [381 f.]) zutreffend ausgeführt, dass das Wesen der Regelung als Ausnahme gegenüber der aus den verschiedenen Zwecken von Straf- und Disziplinarrecht abzuleitenden materiellrechtlichen wie prozessualen Eigenständigkeit beider Rechtsgebiete eine ausdehnende Auslegung der Norm verbietet.

    Diese ist weder nach dem Wortlaut noch nach dem dargestellten Ausnahmecharakter des § 12 SächsDO vorhanden (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1990, aaO).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesem Umstand bereits für die Analogiefähigkeit des § 14 BDO keine Bedeutung beigemessen (vgl. Urt. v. 11.12.1990, aaO).

    Aufgrund des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.12.1990, aaO, war jedoch klar, dass eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO nur im Falle einer ausdrücklichen Aufnahme in § 12 SächsDO ein Maßnahmeverbot zu begründen vermag.

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 7.00

    Materielles Disziplinarrecht; Bundesbahnsekretär

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.02.2007 - D 6 B 726/06
    Es spricht viel dafür, dass diese Beschränkung zur Folge hat, dass für den Senat nicht nur die Tat- und Schuldfeststellungen der ersten Instanz sowie deren Würdigung als Dienstvergehen bindend sind, sondern dass mit bindender Wirkung auch die Angemessenheit der Versetzung des Beamten in das Amt eines Polizeihauptkommissars der Besoldungsgruppe A 11 feststeht (so BVerwG, Urt. v. 20.2.2001 - 1 D 7.00 -, BVerwGE 114, 50).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 109-IV-09
    Zur Auslegung des § 12 SächsDO geht der Beschwerdeführer nicht auf die Frage ein, ob die unterschiedliche disziplinarrechtliche Behandlung von rechtskräftigem Strafurteil und Verfahrenseinstellung durch das Verwaltungsgericht ihre Rechtfertigung in dem Umstand findet, dass der rechtskräftig verurteilte Straftäter durch diese sozialethische Unwertentscheidung über sein Verhalten möglicherweise nachhaltiger beeindruckt worden ist als durch eine - ein solches Unwerturteil nicht enthaltende - endgültige Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO, was für das Bedürfnis nach einer zusätzlichen disziplinarrechtlichen Sanktion bedeutsam sein könnte (vgl. das vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil des SächsOVG SächsVBl. 2007, 164 [166 f.]).
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