Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 23.11.1995 - 2 Ss (OWi) 130 B/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BBOBG § 47 Abs. 3 S. 1; StPO § 261
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBOBG § 47 Abs. 3 S. 1; StPO § 261
Papierfundstellen
- DAR 1996, 64
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57
Fehlerhafte Zeugenbelehrung
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.1995 - 2 Ss OWi 130 B/95
b) Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob, wenn die Kreisordnungsbehörde die Geschwindigkeit unter Verletzung von Zuständigkeitsvorschriften gemessen hätte, das Ergebnis der Messung im Bußgeldverfahren einem Verwertungsverbot unterläge (so OLG Frankfurt a.M., DAR 1992, 185 ; vgl. auch die Entscheidung desselben Gerichts in DAR 1995, 335 und deren insoweit ablehnende Besprechung durch Radtke, NZV 1995, 428) oder ob, wozu der Senat neigt, eine derartige Rechtsfolge auf solche Fälle beschränkt ist, in denen die Unzulässigkeit der Beweiserhebung den Rechtskreis des Beschuldigten betrifft (BGHSt 11, 213 [218]; vgl. dazu die Fälle BGH NJW 1983, 1569 ; BGHSt 31, 304, 307). - BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.1995 - 2 Ss OWi 130 B/95
b) Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob, wenn die Kreisordnungsbehörde die Geschwindigkeit unter Verletzung von Zuständigkeitsvorschriften gemessen hätte, das Ergebnis der Messung im Bußgeldverfahren einem Verwertungsverbot unterläge (so OLG Frankfurt a.M., DAR 1992, 185 ; vgl. auch die Entscheidung desselben Gerichts in DAR 1995, 335 und deren insoweit ablehnende Besprechung durch Radtke, NZV 1995, 428) oder ob, wozu der Senat neigt, eine derartige Rechtsfolge auf solche Fälle beschränkt ist, in denen die Unzulässigkeit der Beweiserhebung den Rechtskreis des Beschuldigten betrifft (BGHSt 11, 213 [218]; vgl. dazu die Fälle BGH NJW 1983, 1569 ; BGHSt 31, 304, 307). - BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82
Telefonüberwachung und Beweisverwertung
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.1995 - 2 Ss OWi 130 B/95
b) Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob, wenn die Kreisordnungsbehörde die Geschwindigkeit unter Verletzung von Zuständigkeitsvorschriften gemessen hätte, das Ergebnis der Messung im Bußgeldverfahren einem Verwertungsverbot unterläge (so OLG Frankfurt a.M., DAR 1992, 185 ; vgl. auch die Entscheidung desselben Gerichts in DAR 1995, 335 und deren insoweit ablehnende Besprechung durch Radtke, NZV 1995, 428) oder ob, wozu der Senat neigt, eine derartige Rechtsfolge auf solche Fälle beschränkt ist, in denen die Unzulässigkeit der Beweiserhebung den Rechtskreis des Beschuldigten betrifft (BGHSt 11, 213 [218]; vgl. dazu die Fälle BGH NJW 1983, 1569 ; BGHSt 31, 304, 307). - OLG Frankfurt, 20.02.1992 - 2 Ws (B) 91/92
Verkehrsordnungswidrigkeiten; Ortspolizeibehörden in Hessen; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.1995 - 2 Ss OWi 130 B/95
b) Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob, wenn die Kreisordnungsbehörde die Geschwindigkeit unter Verletzung von Zuständigkeitsvorschriften gemessen hätte, das Ergebnis der Messung im Bußgeldverfahren einem Verwertungsverbot unterläge (so OLG Frankfurt a.M., DAR 1992, 185 ; vgl. auch die Entscheidung desselben Gerichts in DAR 1995, 335 und deren insoweit ablehnende Besprechung durch Radtke, NZV 1995, 428) oder ob, wozu der Senat neigt, eine derartige Rechtsfolge auf solche Fälle beschränkt ist, in denen die Unzulässigkeit der Beweiserhebung den Rechtskreis des Beschuldigten betrifft (BGHSt 11, 213 [218]; vgl. dazu die Fälle BGH NJW 1983, 1569 ; BGHSt 31, 304, 307). - OLG Frankfurt, 10.05.1995 - 2 Ws (B) 210/95
Anforderungen an kommunale Geschwindigkeitsmessungen durch private Firmen und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.1995 - 2 Ss OWi 130 B/95
b) Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob, wenn die Kreisordnungsbehörde die Geschwindigkeit unter Verletzung von Zuständigkeitsvorschriften gemessen hätte, das Ergebnis der Messung im Bußgeldverfahren einem Verwertungsverbot unterläge (so OLG Frankfurt a.M., DAR 1992, 185 ; vgl. auch die Entscheidung desselben Gerichts in DAR 1995, 335 und deren insoweit ablehnende Besprechung durch Radtke, NZV 1995, 428) oder ob, wozu der Senat neigt, eine derartige Rechtsfolge auf solche Fälle beschränkt ist, in denen die Unzulässigkeit der Beweiserhebung den Rechtskreis des Beschuldigten betrifft (BGHSt 11, 213 [218]; vgl. dazu die Fälle BGH NJW 1983, 1569 ; BGHSt 31, 304, 307).
Rechtsprechung
OLG Celle, 11.10.1995 - 5 Ss (OWi) 182/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- DAR 1996, 64
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 20.04.2010 - 2 RBs 31/10
Fahrverbot, Beschränkung, Zulässigkeit; Umfang
(vgl. OLG Celle, DAR 1996, 64; OLG Düsseldorf, VRS 113, 442; OLG Brandenburg, VRS 96, 233).Hingegen ist es nicht zulässig, eine Ausnahme nach Fabrikat, Fahrzweck, Halter, Benutzungszeit oder Benutzungsart eine Kraftfahrzeuges zu bestimmen oder ein bestimmtes Fahrzeug vom Fahrverbot auszunehmen (OLG Celle, DAR 1996, 64).
- OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - 2 Ss OWi 118/07
Fahrverbot kann auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart beschränkt werden
Eine weitere Differenzierung ist möglich nach dem Verwendungszweck, soweit dieser durch eine bestimmte Ausrüstung oder eine bestimmte Bauart bedingt ist (vgl. OLG Celle DAR 1996, 64; OLG Brandenburg VRS 96, 233, 235; OLG Naumburg DAR 2003, 573). - OLG Naumburg, 07.05.2003 - 1 Ss (B) 149/03
Fahrverbot - (Keine) Ausnahme für ein bestimmtes Kfz?
Vielmehr ist eine weitere Differenzierung nach dem Verwendungszweck möglich, wenn die besondere Ausrüstung des Kraftfahrzeuges einen bestimmten Verwendungszweck bedingt (OLG Brandenburg VRS 96, 233 ff.; BayObLG NJW 1989, 2959; OLG Celle DAR 1996, 64). - OLG Naumburg, 28.12.2021 - 1 Ws 219/21
Zulässigkeit eines Regelfahrverbots mit Ausnahme von Fahrzeugen der Bundeswehr
Es ist hingegen unzulässig, eine Ausnahme nach Fabrikat, Fahrzweck, Halter, Benutzungsort oder Benutzungsart eines Kraftfahrzeuges zu bestimmen oder ein bestimmtes Fahrzeug vom Fahrverbot auszunehmen (OLG Celle, Beschl. v. 11. Oktober 1995 (5 Ss (Owi) 182/95, DAR, 1996, 64 f.; Hentschel/König/Bauer StVG 46. Auflage § 69 a RdNr. 6; OLG Hamm, Urt. v. 10. Februar 1971, 4 Ss 1208/70 …