Weitere Entscheidung unten: LG Meiningen, 25.02.1997

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.01.1997 - 12 U 69/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6914
OLG Oldenburg, 07.01.1997 - 12 U 69/96 (https://dejure.org/1997,6914)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.01.1997 - 12 U 69/96 (https://dejure.org/1997,6914)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Januar 1997 - 12 U 69/96 (https://dejure.org/1997,6914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 VerbrKrG; § 813 Abs. 1 S. 1 ZPO
    Bestmögliche Verwertung eines Leasingfahrzeuges; Begriff des "gewöhnlichen Verkaufswerts" eines Fahrzeuges; Pflicht einer darlehnsgebenden Bank zur bestmöglichen Verwertung eines finanzierten, sicherungsübereigneten Kaufgegenstandes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VerbrKrG § 13; ZPO § 813 Abs. 1 S. 1
    Pflicht zur bestmöglichen Verwertung des Leasingfahrzeugs L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestmögliche Verwertung eines Leasingfahrzeuges; Begriff des "gewöhnlichen Verkaufswerts" eines Fahrzeuges; Pflicht einer darlehnsgebenden Bank zur bestmöglichen Verwertung eines finanzierten, sicherungsübereigneten Kaufgegenstandes

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verwertung durch Bank

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Leasingfahrzeug - Verwertung durch Bank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VerbrKrG § 13; ZPO § 813 Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 115
  • DAR 1997, 203
  • DAR 1997, 203 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 296/89

    Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages wegen Zahlungsverzugs;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.01.1997 - 12 U 69/96
    Ebenso wie ein Leasinggeber nach Kündigung des Leasingvertrages zur optimalen Verwertung des Leasinggutes verpflichtet ist (vgl. dazu BGH NJW 1991, 223 f, 224) [BGH 10.10.1990 - VIII ZR 296/89] , ist auch von der darlehensgebenden Bank zu verlangen, dass sie sich mit zumutbarer Sorgfalt um die bestmögliche Verwertung des von ihr finanzierten, an sie sicherungsübereigneten Kaufgegenstandes bemüht.
  • OLG Schleswig, 23.08.2007 - 5 W 31/07

    Fahrzeugverwertung durch kreditgebende Bank nach sofortiger Kündigung des

    Es entspricht der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass unter den gewöhnlichen Verkaufswert der gegenüber dem Letztverbraucher erzielbare Verkaufspreis und nicht der Händlereinkaufspreis zu verstehen ist (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 596f; Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl. 2005, Rn. 812 a. E. mwN.; vgl. auch OLG Oldenburg DAR 1997, 203).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 17 U 95/08

    Mietkaufvertrag: Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrages über einen

    Eine Verpflichtung zur bestmöglichen Verwertung folgt insoweit aus § 254 Abs. 2 BGB und besteht als sogenannte vertragliche Nebenpflicht (Beckmann, Finanzierungsleasing, Rz 226; BGH NJW 1997, 3166; OLG Koblenz NJW 1995, 1227; OLG Oldenburg, DAR 1997, 203).
  • OLG Brandenburg, 10.12.1997 - 7 U 87/97

    Schadensersatz wegen vorzeitiger Beendigung eines Fahrzeugleasingvertrages;

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Rechtsprechung
   LG Meiningen, 25.02.1997 - 5 S 341/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9554
LG Meiningen, 25.02.1997 - 5 S 341/96 (https://dejure.org/1997,9554)
LG Meiningen, Entscheidung vom 25.02.1997 - 5 S 341/96 (https://dejure.org/1997,9554)
LG Meiningen, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 5 S 341/96 (https://dejure.org/1997,9554)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 1997, 203
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97

    Restwertausgleichsansprüche aus einem beendeten Teilamortisationsleasingvertrag;

    (4) Da schon nach dem Gesagten feststeht, daß die Klägerin bei gehörigen Anstrengungen den tatsächlichen Verkehrswert realisiert hätte, kann der Senat - wie das OLG Celle (aaO.) -dahinstehen lassen, ob die Klägerin außerdem gehalten war, sich ebenso wie für den Absatz der Fahrzeuge auch bei deren Verwertung des Vertragshändlernetzes zu bedienen (bejahend OLG Koblenz NJW 1995, 1227, 1228; LG Meiningen DAR 1997, 203, 204; vgl. ferner für darlehensgewährende "Konzernbank" OLG Oldenburg DAR 1997, 203) .
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