Rechtsprechung
LG München I, 07.10.1998 - 31 S 14827/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823 Abs. 1
Haftung der Kfz-Werkstatt wegen fehlerhafter Wartung L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unterlassene Überprüfung des Zahnriemens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Papierfundstellen
- VersR 2000, 68 (Ls.)
- DAR 1999, 127
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 08.01.2007 - 31 C 59/06
Hinweispflicht einer Kfz-Werkstatt: Bevorstehender Ablauf eines …
27 Zwar hätte die Beklagte als Vertragswerkstatt von sich aus bei einer Jahresinspektion, die nach Ablauf der 4-Jahres-Frist oder einer Laufleistung von 60.000 km erfolgt wäre, überprüfen müssen, ob sich ein Mangel des Zahnriemens bei einem Probelauf ergeben hätte ( LG München I, DAR 1999, Seiten 127 f. = VersR 2000, Seite 68 ), da dies dann wohl ohne weiteres feststellbar gewesen wäre.In einem solchen Fall hätten dann auch die Mitarbeiter der Beklagten der Klägerin gegenüber zu einer Erneuerung des Zahnriemens raten müssen ( LG München I, DAR 1999, Seiten 127 f. = VersR 2000, Seite 68 ).
Das diesbezügliche Vorbringen der Klägerin ist glaubhaft und entspricht zudem der allgemeinen Lebenserfahrung ( LG München I, DAR 1999, Seiten 127 f. = VersR 2000, Seite 68 ).