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   OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - IV-2a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03 III   

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https://dejure.org/2003,30415
OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - IV-2a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03 III (https://dejure.org/2003,30415)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2003 - IV-2a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03 III (https://dejure.org/2003,30415)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - IV-2a Ss (OWi) 2/03 - (OWi) 7/03 III (https://dejure.org/2003,30415)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ohne Vornahme eines Sicherheitsabzuges im Falle einer festgestellten Dauer der Rotlichtphase von weniger als einer Sekunde; Gerichtliche Beweiswürdigung zur Dauer einer Rotphase

  • rewis.io
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2003, 234
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99

    Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 2a Ss OWi 2/03
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist bzw. wenn sie gegen Denkgesetze, Gesetze der Logik oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 171).
  • BGH, 10.11.1995 - 3 StR 412/95

    Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen hinsichtlich der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 2a Ss OWi 2/03
    Denn auch in Fällen der gleichartigen Tateinheit, in denen durch eine Handlung dasselbe Gesetz mehrmals verletzt wird, ist dies in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 - Urteilsformel 2; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 260 Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.1999 - 2b Ss OWi 129/99

    Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 2a Ss OWi 2/03
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob der Schätzung des Zeitablaufs eine gezielte Überwachung zugrunde lag oder ob der Rotlichtverstoß nur beiläufig beobachtet worden ist (vgl. OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - NZV 2000, 134 [135]; JMBl. NW 1997, 225 [226]; siehe auch BayObLG NZV 1995, 497).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.1996 - 2 Ss OWi 288/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 2a Ss OWi 2/03
    Jedoch ist den hiermit verbundenen Unsicherheiten dadurch Rechnung zu tragen, dass von dem durch den Zeugen ermittelten Zeitraum ein ausreichender Abzug zur Berücksichtigung der in Betracht kommenden Fehlerquellen vorzunehmen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 21.08.1996 in NZV 1997, 191).
  • BayObLG, 17.08.1995 - 1 ObOWi 272/95

    Rotlichtzeit; Meßbereich; Rotphase; Polizeibeamter; Rotlichtverstoß; Tatrichter;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 2a Ss OWi 2/03
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob der Schätzung des Zeitablaufs eine gezielte Überwachung zugrunde lag oder ob der Rotlichtverstoß nur beiläufig beobachtet worden ist (vgl. OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - NZV 2000, 134 [135]; JMBl. NW 1997, 225 [226]; siehe auch BayObLG NZV 1995, 497).
  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    Auch im übrigen werden die Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Überzeugungsbildung bei einem qualifizierten "Rotlichtverstoß" aufgrund Schätzung durch Polizeibeamte aufgestellt hat (vgl. aus der jüngeren Rspr. nur: BayObLG NStZ-RR 2002, 345 f.; OLG Düsseldorf DAR 2003, 85 f.; DAR 2003, 234; OLG Hamm NZV 1998, 169; KG NZV 2002, 50; NZV 2001, 441; OLG Köln VRS 106, 214 ff.) nicht erfüllt.
  • OLG Saarbrücken, 05.11.2015 - Ss (BS) 76/15

    Rotlichtverstoß - Heranziehung einer Sekundenschätzung eines Polizisten

    Jedoch müssen derartige Schätzungen wegen der ihnen innewohnenden möglichen Fehlerquellen durch das Hinzutreten weiterer, im tatrichterlichen Bußgeldurteil anzugebender Umstände erhärtet (für den Fall einer zufälligen Überwachung einer Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm NZV 2008, 309 f. - Rn. 8 nach juris; OLG Hamburg, Beschl. v. 01.06.2011 - 3-26/11 (RB), Rn. 7 nach juris; OLG Köln NJW 2004, 3439 f. - Rn. 11 nach juris; für den Fall einer gezielten Überwachung einer Lichtzeichenanlage: vgl. OLG Hamm NZV 2001, 177 f. - Rn. 6 nach juris; NZV 2010, 44 f. - Rn. 7 nach juris; OLG Köln VRS 106, 214 ff. - Rn. 11 nach juris; für beide Fälle: vgl. OLG Düsseldorf DAR 2003, 234 - Rn. 7 f. nach juris) und hinsichtlich ihrer Grundlagen sowie ihres Beweiswerts vom Tatrichter einer kritischen Würdigung unterzogen werden (vgl. OLG Köln ZfSch 2012, 292 ff. - Rn. 22 nach juris).
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