Rechtsprechung
LG Memmingen, 24.07.2007 - 2 O 392/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz
Haftung bei Verkehrsunfall am Stauende ohne Warnblinker
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Schadenteilung bei Verkehrsunfall
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Stau auf der Autobahn - Warnblinkanlage an!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Bei Autobahnstau Warnblinkanlage einschalten
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Bei Stau: Warnblinkanlage einschalten
- ra-frese.de (Auszüge und Kurzanmerkung)
Haftung 25 % bei nicht eingeschaltetem Warnblinker und Stauende
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Bei Stau Warnblinker einschalten
Besprechungen u.ä.
- ra-frese.de (Auszüge und Kurzanmerkung)
Haftung 25 % bei nicht eingeschaltetem Warnblinker und Stauende
Papierfundstellen
- DAR 2007, 709
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.11.2001 - VI ZR 77/00
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die …
Auszug aus LG Memmingen, 24.07.2007 - 2 O 392/07
Selbst wenn man dieser Auffassung aber nicht folgen wollte, wären die durch das Verhalten des Zeugen XXX etwa verursachten Folgeschäden dem Beklagten zu 1) über § 840 Abs. 1 BGB zuzurechnen (BGH NJW 2002, 504). - OLG Zweibrücken, 28.05.1997 - 1 U 55/96
Auszug aus LG Memmingen, 24.07.2007 - 2 O 392/07
Das Oberlandesgericht Zweibrücken (NZV 1998, 24) schließlich hat selbst für den Fall, dass bei einem Stau auf einer Verzögerungsspur einer Autobahn wo nach Auffassung der Kammer mit Stauungen weitaus eher als auf einer Überholspur zu rechnen ist - die Warnblinkanlage nicht betätigt wurde, eine Mithaftung des vorausfahrenden Fahrzeuges von bis zu 33 % für angebracht erachtet.
Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2007 - 8 O 2722/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Mithaftung durch falsch parkenden Roller
Papierfundstellen
- DAR 2007, 709
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91
Haftung für Panikreaktionen von Tieren
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2007 - 8 O 2722/07
Allerdings bedarf dieses weite Verständnis einer Einschränkung, um nicht zu einer unbilligen Haftungsausdehnung zu gelangen: Es muss sich eine Gefahr realisiert, die mit dem Fahrzeug als Verkehrsmittel verbunden ist ( BGH NJW 1991, 2568). - LG Karlsruhe, 09.01.1987 - 9 S 474/86
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2007 - 8 O 2722/07
Dies dient der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs der Fußgänger auf dem Gehweg ( LG Karlsruhe NJW-RR 1987, 479).
- LG Saarbrücken, 01.04.2015 - 13 S 165/14
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Mithaftung bei einem in einer …
Denn es ist anerkannt, dass Verkehrsverstöße beim Abstellen eines Fahrzeugs für die Haftungsquote keine Rolle spielen, wenn der Schutz von vorbeifahrenden Fahrzeugen nicht zum Schutzbereich der verletzten Normen gehört (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2012, 1186; LG Nürnberg-Fürth, DAR 2007, 709; Kammer, Hinweisbeschluss vom 06.05.2014 - 13 S 52/14). - LG Saarbrücken, 13.11.2020 - 13 S 92/20
Haftung bei der Kollision eines Linienbusses mit einem im Bushaltestellenbereich …
Ein Verstoß gegen ein Halte- oder Parkverbot begründet daher dann keine Mithaftung, wenn es - wie hier - nicht dem Schutz des Geschädigten dient (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Mai 2012 - 9 U 128/11, NJW-RR 2012, 1237; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 26. Juli 2007 - 8 O 2722/07, DAR 2007, 709).