Weitere Entscheidung unten: LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2007

Rechtsprechung
   LG Memmingen, 24.07.2007 - 2 O 392/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10276
LG Memmingen, 24.07.2007 - 2 O 392/07 (https://dejure.org/2007,10276)
LG Memmingen, Entscheidung vom 24.07.2007 - 2 O 392/07 (https://dejure.org/2007,10276)
LG Memmingen, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 2 O 392/07 (https://dejure.org/2007,10276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz

    Haftung bei Verkehrsunfall am Stauende ohne Warnblinker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Schadenteilung bei Verkehrsunfall

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Stau auf der Autobahn - Warnblinkanlage an!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bei Autobahnstau Warnblinkanlage einschalten

Besprechungen u.ä.

  • ra-frese.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Haftung 25 % bei nicht eingeschaltetem Warnblinker und Stauende

Papierfundstellen

  • DAR 2007, 709
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.2001 - VI ZR 77/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus LG Memmingen, 24.07.2007 - 2 O 392/07
    Selbst wenn man dieser Auffassung aber nicht folgen wollte, wären die durch das Verhalten des Zeugen XXX etwa verursachten Folgeschäden dem Beklagten zu 1) über § 840 Abs. 1 BGB zuzurechnen (BGH NJW 2002, 504).
  • OLG Zweibrücken, 28.05.1997 - 1 U 55/96
    Auszug aus LG Memmingen, 24.07.2007 - 2 O 392/07
    Das Oberlandesgericht Zweibrücken (NZV 1998, 24) schließlich hat selbst für den Fall, dass bei einem Stau auf einer Verzögerungsspur einer Autobahn wo nach Auffassung der Kammer mit Stauungen weitaus eher als auf einer Überholspur zu rechnen ist - die Warnblinkanlage nicht betätigt wurde, eine Mithaftung des vorausfahrenden Fahrzeuges von bis zu 33 % für angebracht erachtet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2007 - 8 O 2722/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17933
LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2007 - 8 O 2722/07 (https://dejure.org/2007,17933)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 26.07.2007 - 8 O 2722/07 (https://dejure.org/2007,17933)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 8 O 2722/07 (https://dejure.org/2007,17933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,17933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Mithaftung durch falsch parkenden Roller

Papierfundstellen

  • DAR 2007, 709
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91

    Haftung für Panikreaktionen von Tieren

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2007 - 8 O 2722/07
    Allerdings bedarf dieses weite Verständnis einer Einschränkung, um nicht zu einer unbilligen Haftungsausdehnung zu gelangen: Es muss sich eine Gefahr realisiert, die mit dem Fahrzeug als Verkehrsmittel verbunden ist ( BGH NJW 1991, 2568).
  • LG Karlsruhe, 09.01.1987 - 9 S 474/86
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.07.2007 - 8 O 2722/07
    Dies dient der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs der Fußgänger auf dem Gehweg ( LG Karlsruhe NJW-RR 1987, 479).
  • LG Saarbrücken, 01.04.2015 - 13 S 165/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Mithaftung bei einem in einer

    Denn es ist anerkannt, dass Verkehrsverstöße beim Abstellen eines Fahrzeugs für die Haftungsquote keine Rolle spielen, wenn der Schutz von vorbeifahrenden Fahrzeugen nicht zum Schutzbereich der verletzten Normen gehört (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2012, 1186; LG Nürnberg-Fürth, DAR 2007, 709; Kammer, Hinweisbeschluss vom 06.05.2014 - 13 S 52/14).
  • LG Saarbrücken, 13.11.2020 - 13 S 92/20

    Haftung bei der Kollision eines Linienbusses mit einem im Bushaltestellenbereich

    Ein Verstoß gegen ein Halte- oder Parkverbot begründet daher dann keine Mithaftung, wenn es - wie hier - nicht dem Schutz des Geschädigten dient (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Mai 2012 - 9 U 128/11, NJW-RR 2012, 1237; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 26. Juli 2007 - 8 O 2722/07, DAR 2007, 709).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht