Rechtsprechung
LAG Hamm, 24.10.1974 - 8 TaBV 53/74 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betriebsrat; Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung; Suspendierungsrecht; Behinderung der Betriebsratstätigkeit; Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Papierfundstellen
- BB 1974, 1638
- DB 1975, 111
Wird zitiert von ... (4)
- ArbG Berlin, 02.08.2013 - 28 BVGa 10241/13
Behinderung der Betriebsratsarbeit - einstweilige Verfügung
24.10.1974 - 8 TaBV 53/74 - LAGE § 78 BetrVG 1972 Nr. 1 = BB 1974, 1638 = EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 5 [2.]: "Ist der Arbeitgeber der - nicht nur vorgeschobenen - Auffassung, dass ein Betriebsratsmitglied die außerordentliche Kündigung verwirkt habe, verweigert der Betriebsrat jedoch die Zustimmung zur Kündigung, so ist dem Arbeitgeber unter der Voraussetzung, dass den ins Feld geführten Kündigungsgründen einiges Gewicht zukommt, regelmäßig das Recht zuzubilligen, das Betriebsratsmitglied bis zum Abschluss des Zustimmungsersetzungsverfahrens unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit zu suspendieren, vorausgesetzt, dass die Betriebsratsarbeit als solche nicht behindert wird"; s. aus neuerer Zeit etwa LAG München 28.9.2005 - 9 TaBV 58/05 - dbr 2006 Nr. 4, 41 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [II.1.24.10.1974 - 8 TaBV 53/74 - LAGE § 78 BetrVG 1972 Nr. 1 = BB 1974, 1638 = EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 5 [2.]: "Ist der Arbeitgeber der - nicht nur vorgeschobenen - Auffassung, dass ein Betriebsratsmitglied die außerordentliche Kündigung verwirkt habe, verweigert der Betriebsrat jedoch die Zustimmung zur Kündigung, so ist dem Arbeitgeber unter der Voraussetzung, dass den ins Feld geführten Kündigungsgründen einiges Gewicht zukommt, regelmäßig das Recht zuzubilligen, das Betriebsratsmitglied bis zum Abschluss des Zustimmungsersetzungsverfahrens unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit zu suspendieren, vorausgesetzt, dass die Betriebsratsarbeit als solche nicht behindert wird"; s. aus neuerer Zeit etwa LAG München 28.9.2005 - 9 TaBV 58/05 - dbr 2006 Nr. 4, 41 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [II.1.
24.10.1974 - 8 TaBV 53/74 - LAGE § 78 BetrVG 1972 Nr. 1 = BB 1974, 1638 = EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 5 [2.]: "Ist der Arbeitgeber der - nicht nur vorgeschobenen - Auffassung, dass ein Betriebsratsmitglied die außerordentliche Kündigung verwirkt habe, verweigert der Betriebsrat jedoch die Zustimmung zur Kündigung, so ist dem Arbeitgeber unter der Voraussetzung, dass den ins Feld geführten Kündigungsgründen einiges Gewicht zukommt, regelmäßig das Recht zuzubilligen, das Betriebsratsmitglied bis zum Abschluss des Zustimmungsersetzungsverfahrens unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit zu suspendieren, vorausgesetzt, dass die Betriebsratsarbeit als solche nicht behindert wird"; s. aus neuerer Zeit etwa LAG München 28.9.2005 - 9 TaBV 58/05 - dbr 2006 Nr. 4, 41 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [II.1.
- LAG München, 28.09.2005 - 9 TaBV 58/05
Zutrittsrecht zum Betrieb zur Ausübung von Betriebsratstätigkeit
Auch während eines Verfahrens auf Ausschluss eines Betriebsratsmitgliedes aus dem Betriebsrat gem. § 23 Abs. 1 BetrVG und eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 Abs. 2 BetrVG besteht das Arbeitsverhältnis und das Betriebsratsamt bis zur rechtskräftigen Entscheidung fort und das Betriebsratsmitglied hat deshalb weiterhin grundsätzlich einen Anspruch auf ungestörte Amtsausübung und damit auf Zutritt zum Betrieb; daran ändert auch ein Hausverbot durch den Arbeitgeber nichts (…vgl. Walker, a. a. O. Rz. 16;… Fitting u. a., § 103 BetrVG Rz. 44; LAG Hamm DB 1975, 111; LAG Düsseldorf DB 1977, 1053; ArbG Elmshorn AiB 1997, 173;… Richardi § 103 BetrVG Rz. 95;… Galperin/Löwisch § 103 BetrVG Rz. 35). - LAG Hamm, 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01
Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung; Beschäftigung als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 17.11.2006 - 10 Sa 1555/06
Weiterbeschäftigung eines Betriebsratsmitglieds im gekündigten Arbeitsverhältnis …
Nach diesen Grundsätzen reicht es somit für die Suspendierung eines Arbeitnehmers bzw. eines Betriebsratsmitglieds nicht aus, dass den vom Arbeitgeber ins Feld geführten Kündigungsgründen "einiges Gewicht" zukommt (LAG Sachsen, Urteil vom 14.04.2000 - NZA-RR 2000, 588;… KR/Etzel, § 103 BetrVG Rz. 143;… DKK/Bachner, a.a.O., § 103 Rz. 48; Bieback, AuR 1977, 321, 328; andere Auffassung noch: LAG Hamm, Beschluss vom 24.10.1974 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 5 = DB 1975, 111).