Weitere Entscheidung unten: BAG, 19.07.1983

Rechtsprechung
   BAG, 19.04.1983 - 3 AZR 4/81   

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https://dejure.org/1983,1510
BAG, 19.04.1983 - 3 AZR 4/81 (https://dejure.org/1983,1510)
BAG, Entscheidung vom 19.04.1983 - 3 AZR 4/81 (https://dejure.org/1983,1510)
BAG, Entscheidung vom 19. April 1983 - 3 AZR 4/81 (https://dejure.org/1983,1510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2959 (Ls.)
  • VersR 1984, 547
  • BB 1984, 279
  • DB 1983, 2255
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BAG, 19.04.1983 - 3 AZR 4/81
    Für die Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer erwerbsunfähig ist, kommt es entscheidend darauf an, daß Arbeitsplätze, auf denen der Arbeitnehmer tätig sein kann, überhaupt vorhanden sind (so die Beschlüsse des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 11. Dezember 1969 und vom 10. Dezember 1976: BSGE 30, 167, 177; 43, 75, 79).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BAG, 19.04.1983 - 3 AZR 4/81
    Für die Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer erwerbsunfähig ist, kommt es entscheidend darauf an, daß Arbeitsplätze, auf denen der Arbeitnehmer tätig sein kann, überhaupt vorhanden sind (so die Beschlüsse des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 11. Dezember 1969 und vom 10. Dezember 1976: BSGE 30, 167, 177; 43, 75, 79).
  • BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52

    Schriftliches Verfahren

    Auszug aus BAG, 19.04.1983 - 3 AZR 4/81
    Einer ausdrücklichen Erklärung, daß Anschlußberufung eingelegt werde, bedarf es jedoch nicht, vielmehr genügt jede Erklärung, die sich ihrem Sinne nach als ein Begehren auf Abänderung des Urteils erster Instanz darstellt (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1953 - VI ZR 217/52 - NJW 1954, 266, 267, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 29.03.1983 - 3 AZR 537/80

    Anspruch auf eine Sonderzuwendung - Anspruch auf Leistungen der betrieblichen

    Auszug aus BAG, 19.04.1983 - 3 AZR 4/81
    Der Pensionär nimmt nicht mehr am Betriebsgeschehen teil, und der Arbeitgeber ist - anders als bei Sachverhalten aus vergangener Arbeitsleistung - nicht mehr auf eine schnelle Klärung und Abwicklung aller Ansprüche angewiesen (vgl. Urteil des Senats vom 29. März 1983 - 3 AZR 537/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 232/78

    Vorziehung - Betriebliches Altersruhegeld - Ruhegeld - Sozialversicherung

    Auszug aus BAG, 19.04.1983 - 3 AZR 4/81
    Allgemeine Voraussetzung für den vorzeitigen Bezug von betrieblichem Ruhegeld ist jedoch, daß im Zeitpunkt des Rentenbeginns aus der gesetzlichen Sozialversicherung die Anwartschaft auf betriebliche Versorgung nicht erloschen war (BAG Urteil vom 21. Juni 1979 - 3 AZR 232/78 - AP Nr. 2 zu § 6 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 794/14

    Berufsunfähigkeitsrente - versicherungsförmige Lösung

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei der Auslegung der Begriffe der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in Versorgungsbestimmungen regelmäßig von einer Kopplung an das Sozialversicherungsrecht auszugehen (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 21/00 - zu I 1 der Gründe; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 742/98 - zu I 1 der Gründe; 24. Juni 1998 - 3 AZR 288/97 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 89, 180; 19. April 1983 - 3 AZR 4/81 - zu I 1 b (2) der Gründe) .
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    (b) Wenn die Beklagte die vom Landesarbeitsgericht getroffene Feststellung für unrichtig hielt, hätte sie sich hiergegen mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 Abs. 1 ZPO wenden müssen (BAG 19. April 1983 - 3 AZR 4/81 - AP BetrAVG § 6 Nr. 6 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 6, zu I 1 a der Gründe).
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 445/20

    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsversorgung - voraussichtlich dauernde

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei der Auslegung der Begriffe der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in Versorgungsbestimmungen regelmäßig von einer Kopplung an das Sozialversicherungsrecht auszugehen (BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 794/14 - Rn. 41, BAGE 155, 125; 11. Oktober 2011 - 3 AZR 795/09 - Rn. 25; 20. Februar 2001 - 3 AZR 21/00 - zu I 1 der Gründe; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 742/98 - zu I 1 der Gründe; 24. Juni 1998 - 3 AZR 288/97 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 89, 180; 19. April 1983 - 3 AZR 4/81 - zu I 1 b (2) der Gründe) .
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Rechtsprechung
   BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 397/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,10164
BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 397/81 (https://dejure.org/1983,10164)
BAG, Entscheidung vom 19.07.1983 - 3 AZR 397/81 (https://dejure.org/1983,10164)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 397/81 (https://dejure.org/1983,10164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 950
  • DB 1983, 2255
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 397/81
    In § 7 Abs. 2 BetrAVG sind nur aufgrund des Gesetzes unverfallbar gewordene Anwartschaften geschützt (BAG 31, 45, 49 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 der Gründe).

    Nur in diesem Fall kann davon ausgegangen werden, daß eine einheitliche Versorgungsanwartschaft besteht, die zur Abgeltung der Betriebstreue erbracht ist und nach Eintritt der gesetzlichen Mindestzusage- und Betriebszugehörig keitszeiten nicht mehr schutzlos bleiben darf (BAG 31, 45, 50 = AP Mr. 1 zu § 7 BetrAVG, zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 1/80

    Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Konkurs - Versorgungsanwartschaft -

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 397/81
    Sicherung teilnehmen (BGH vom 16. Juni 1960, AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG = BB 1980, 1425 mit krit. Anm. von Ortlepp = ZIP 1980, 782; BAG 34, 227 = AP Nr. 0 zu § 7 BetrAVG mit krit. Anm. von Ortlepp; gleichfalls kritisch Paulsdorff bei Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, Kommentar zum Betriebsrentengesetz, 2. Aufl., 1982, § 7 Rz 60 a; Höfer/Abt, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 2. Aufl. t 1982, § 7 Rz 31, 32).
  • BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 1123/78

    Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft - Anwartschaft - Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 397/81
    Der Senat ist daher ständig davon ausgegangen, daß der Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit voraussetzt (vgl. allgemein BAG 34, 123, 126 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 397/81
    Die Voraussetzungen, unter denen eine Versorgungsanwart schaft nach ihr unverfallbar wurde, sind erstmals in einem Urteil vom 10. März 1972 entwickelt worden (BAG 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BGH, 16.06.1980 - II ZR 195/79

    Anforderungen an "Versorgungsempfänger" und Anwartschaftsberechtigten im Sinne

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 397/81
    Sicherung teilnehmen (BGH vom 16. Juni 1960, AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG = BB 1980, 1425 mit krit. Anm. von Ortlepp = ZIP 1980, 782; BAG 34, 227 = AP Nr. 0 zu § 7 BetrAVG mit krit. Anm. von Ortlepp; gleichfalls kritisch Paulsdorff bei Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, Kommentar zum Betriebsrentengesetz, 2. Aufl., 1982, § 7 Rz 60 a; Höfer/Abt, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 2. Aufl. t 1982, § 7 Rz 31, 32).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99

    Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit

    Die Unverfallbarkeit muß im neuen Arbeitsverhältnis neu erworben werden (vgl. BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 397/81 - DB 1983, 2255, zu 2 a der Gründe).

    c) Die vom Senat entwickelten Grundsätze gelten sowohl für die Berechnung der Zusagedauer als auch für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit nach § 1 Abs. 1 BetrAVG (vgl. ua. BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 397/81 - DB 1983, 2255, zu 2 b der Gründe; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - aaO).

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02

    Insolvenzschutz - Rückkehr- und Anrechnungsvereinbarung

    Die vom Senat entwickelten Grundsätze gelten sowohl für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit als auch für die Berechnung der Zusagedauer (BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 397/81 - DB 1983, 2255, zu 3 der Gründe; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - BAGE 63, 47, 50; 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370, 374).
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 477/10

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Geschlechts und

    Dies gilt sowohl für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit als auch für die Berechnung der Zusagedauer (BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 397/81 - zu 3 der Gründe, DB 1983, 2255; 26. September 1989 - 3 AZR 815/87 - aaO; 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370) .
  • LAG Köln, 23.01.2002 - 8 Sa 737/01

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaft eines Betriebsrentenanspruchs; Erlöschen

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  • LAG Köln, 21.10.1998 - 2 Sa 709/98

    Sicherung von Versorgungsanwartschaften; Zusammenrechnung von Dienstzeiten aus

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  • OLG Köln, 12.03.1987 - 14 U 17/86

    Auszahlung der betrieblichen Altervorsorge eines Gesellschafters bei Insolvenz

    Auf die von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen zu gewährenden Insolvenzschutzes, daß angerechnete Vordienstzeiten von einer Versorgungszusage begleitet gewesen seien und an das neue Arbeitsverhältnis heranreichen müssen, wobei zwischen Zeiten der Betriebszugehörigkeit und Zusagezeiten nicht grundsätzlich zu unterscheiden ist (BAG DB 83, 2255; DB 84, 195), würde der Kläger sich mit Erfolg berufen können.
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