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Rechtsprechung
   BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85   

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BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85 (https://dejure.org/1987,358)
BAG, Entscheidung vom 27.03.1987 - 7 AZR 527/85 (https://dejure.org/1987,358)
BAG, Entscheidung vom 27. März 1987 - 7 AZR 527/85 (https://dejure.org/1987,358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einseitige Erhöhung der Arbeitszeit in einer Nachrichtenredaktion auf 36 Wochenstunden - Vorsorglicher Ausspruch einer Änderungskündigung für den Fall der Bejahung der Notwendigkeit einer solchen zur Vertragsänderung - Zulässigkeit einer Rechtsbedingung, an die die ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsübung - Schriftform

  • RA Hensche
  • hensche.de

    Betriebsübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 778 (Ls.)
  • BB 1987, 1885
  • DB 1987, 1996
  • JR 1987, 528
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80

    Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost - Anspruch auf Fortzahlung

    Auszug aus BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85
    An diesem der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsprechenden Grundsatz (vgl. z.B. BAG Urteil vom 7. September 1982 - 3 AZR 5/80 - BAGE 40, 126, 136 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost, zu III 1 c der Gründe) ist festzuhalten.

    Im allgemeinen hat jede Partei die Rechtsnachteile zu tragen, die sich aus der Formnichtigkeit eines Rechtsgeschäftes ergeben (BAGE 40, 126, 136 f. = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost, zu III 2 b der Gründe; vgl. auch BAG Urteil vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 149/71 - AP Nr. 1 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT).

    Dient sie dem öffentlichen Interesse oder bezweckt sie gar die staatliche Überwachung rechtsgeschäftlicher Vorgänge, so kommt ihrer strikten Beachtung größeres Gewicht zu, als wenn es nur um die beiderseitigen Interessen der Parteien eines Vertrages geht (BAGE 40, 126, 137, aaO).

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85
    Die Hinweise des Revisionsbeklagten auf eine herrschende Meinung, die die Ablösung auch einer betrieblichen Übung durch eine verschlechternde Betriebsvereinbarung zuließ, betreffen einen anderen Fragenkreis und sind überdies durch den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. September 1986 - GS 1/82 - überholt.
  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Treuwidrigkeitseinwand gegenüber vereinbarter Schriftform

    Auszug aus BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85
    Zwar können die Vertragspartner eine für Änderungen oder Ergänzungen ihres Vertrages vereinbarte Schriftform später grundsätzlich formlos wieder abbedingen und den Vertrag durch mündliche Abreden ändern, auch wenn sie dabei nicht an die Schriftform denken (BAG Urteil vom 4. Juni 1963 - 5 AZR 16/63 - AP Nr. 1 zu § 127 BGB; BGHZ 66, 378, 380 f.; BGH Urteil vom 26. November 1964 - VII ZR 111/63 - AP Nr. 2 zu § 127 BGB, zu II 1 der Gründe).
  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs.

    Auszug aus BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85
    Im übrigen könnte über den Formmangel unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch nur dann hinweggesehen werden, wenn das Ergebnis für die betroffene Partei nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar wäre (BGHZ 29, 7, 10 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57]; 48, 396, 398; BGH NJW 1984, 606, 607) [BGH 13.10.1983 - III ZR 158/82].
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85
    Der erkennende Senat hat in seinem auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Urteil vom 4. September 1985 (- 7 AZR 262/83 - AP Nr. 22 zu § 242 BGB Betriebliche Übung) klargestellt, daß hinsichtlich des Eintritts der Bindungswirkung einer betriebliche Übung keine Unterschiede zur allgemeinen Rechtsgeschäftslehre bestehen.
  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57

    Datierung notarieller Urkunden

    Auszug aus BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85
    Im übrigen könnte über den Formmangel unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch nur dann hinweggesehen werden, wenn das Ergebnis für die betroffene Partei nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar wäre (BGHZ 29, 7, 10 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57]; 48, 396, 398; BGH NJW 1984, 606, 607) [BGH 13.10.1983 - III ZR 158/82].
  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 503/79

    Gewährung eines Schichtlohnzuschlags und Wechselschichtlohnzuschlags als

    Auszug aus BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85
    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Folge aber dann nicht angenommen, wenn die Schriftformklausel Bestandteil einer tariflichen Regelung ist, die für einen nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer einzelvertraglich übernommen worden ist (BAGE 37, 228, 234 ff. = AP Nr. 8 zu § 4 BAT; BAGE 39, 271, 274 [BAG 03.08.1982 - 3 AZR 503/79] = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

    Auszug aus BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85
    Im allgemeinen hat jede Partei die Rechtsnachteile zu tragen, die sich aus der Formnichtigkeit eines Rechtsgeschäftes ergeben (BAGE 40, 126, 136 f. = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost, zu III 2 b der Gründe; vgl. auch BAG Urteil vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 149/71 - AP Nr. 1 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT).
  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 158/82

    Ungültigkeit einer formwidrigen Verpflichtungserklärung

    Auszug aus BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85
    Im übrigen könnte über den Formmangel unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch nur dann hinweggesehen werden, wenn das Ergebnis für die betroffene Partei nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar wäre (BGHZ 29, 7, 10 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57]; 48, 396, 398; BGH NJW 1984, 606, 607) [BGH 13.10.1983 - III ZR 158/82].
  • BGH, 26.11.1964 - VII ZR 111/63

    Wirksamkeit mündlicher Abreden trotz vereinbarter Schriftform, Schriftformklausel

    Auszug aus BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85
    Zwar können die Vertragspartner eine für Änderungen oder Ergänzungen ihres Vertrages vereinbarte Schriftform später grundsätzlich formlos wieder abbedingen und den Vertrag durch mündliche Abreden ändern, auch wenn sie dabei nicht an die Schriftform denken (BAG Urteil vom 4. Juni 1963 - 5 AZR 16/63 - AP Nr. 1 zu § 127 BGB; BGHZ 66, 378, 380 f.; BGH Urteil vom 26. November 1964 - VII ZR 111/63 - AP Nr. 2 zu § 127 BGB, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79

    Nebenabrede

  • BAG, 09.02.1972 - 4 AZR 149/71

    Nebenabreden - Schriftliche Vereinbarung - Schriftform - Nörvenicherlasse -

  • BAG, 04.06.1963 - 5 AZR 16/63

    Vertragsparteien - Künftige Vertragsabreden - Beachtung der Schriftform - Abrede

  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 295/84

    Arbeitszeit: Verlängerung auf das tariflich vereinbarte Maß

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Wie eine Schriftformklausel auszulegen ist, ergibt sich aus dem Zweck, den die Vertragsparteien mit ihr verfolgen (BAG 27. März 1997 - 7 AZR 527/85 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 29 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 22 für Inbezugnahme tariflicher Schriftformklauseln).
  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

    Der Arbeitgeber, der erklärt, er spreche die Änderungskündigung vorsorglich im Sinne von hilfsweise nur für den Fall aus, dass seine Rechtsauffassung, er könne die beabsichtigte Änderung auch ohne Kündigung herbeiführen, in einem Rechtsstreit von den Arbeitsgerichten nicht geteilt werden sollte, bekundet damit, die Kündigung solle nur gelten, wenn er nicht schon einseitig zu der von ihm beabsichtigten Veränderung berechtigt ist, es dazu vielmehr einer Vertragsänderung bedarf (BAG 11. März 1998 - 2 AZR 325/97 - zu II 3 der Gründe; 27. März 1987 - 7 AZR 527/85 - zu I der Gründe; AnwK-ArbR/Nübold 2. Aufl. § 2 KSchG Rn. 62; ErfK/Oetker 16. Aufl. § 2 KSchG Rn. 7; KR/Rost/Kreft 10. Aufl. § 2 KSchG Rn. 54) .

    In diesem Fall soll die Kündigung nicht etwa in für die Ausübung eines einseitigen Gestaltungsrechts unzulässiger Weise von einem künftigen ungewissen Ereignis abhängen, sondern von der bereits beim Zugang der Kündigungserklärung objektiv bestehenden Rechtslage; die Kündigung ist lediglich an eine auflösende sog. Rechtsbedingung geknüpft, was zulässig ist (BAG 3. April 2008 - 2 AZR 500/06 - zu B II 1 der Gründe; 27. März 1987 - 7 AZR 527/85 - aaO; Hromadka NZA 2008, 1338, 1340; Hunold NZA 2008, 860, 863; AnwK-ArbR/Nübold aaO; KR/Rost/Kreft aaO; Löwisch/Spinner/Wertheimer KSchG 10. Aufl. § 2 Rn. 122; Kittner/Däubler/Zwanziger/Zwanziger KSchR 8. Aufl. § 2 KSchG Rn. 113) .

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Das könnte insbesondere bei einer Existenzgefährdung zu bejahen sein (BAG 27. März 1987 - 7 AZR 527/85 - zu II 6 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 29 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 22; BGH 24. April 1998 - V ZR 197/97 - BGHZ 138, 339, 348).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 05.06.1987 - 6 TaBV 28/87   

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https://dejure.org/1987,22614
LAG Köln, 05.06.1987 - 6 TaBV 28/87 (https://dejure.org/1987,22614)
LAG Köln, Entscheidung vom 05.06.1987 - 6 TaBV 28/87 (https://dejure.org/1987,22614)
LAG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 1987 - 6 TaBV 28/87 (https://dejure.org/1987,22614)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1987, 1996
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Köln, 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01

    Einstweilige Verfügung; Abbruch; Betriebsratswahl

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  • LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90

    Betriebsratswahl: Abbruch - Voraussetzungen

    In Literatur und Rechtsprechung wird der Abbruch einer eingeleiteten Betriebsratswahl immer nur im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Entscheidung - einer einstweiligen Verfügung - erwähnt (vgl. LAG Hamm, DB 1972, 1297; LAG Mannheim, DB 1972, 1392; LAG Hamm, DB 1974, 1241; LAG Köln, DB 1987, 1996, LAG München, DB 1989, 147; Fitting/Auffarth/ Kaiser/Heither, aaO., Rdn. 22 a zu § 18 BetrVG ; GK-Kreutz, aaO., Rdn. 76 zu § 18 BetrVG ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 5 TaBV 8/90

    Untersagung des Fortgangs einer Betriebsratswahl auf Antrag des Arbeitgebers

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  • LAG Niedersachsen, 23.04.1990 - 3 TaBV 27/90

    Begriff des einheitlichen Betriebes; Verhinderung der Durchführung von

    Diese schwerwiegende Konsequenz kann daher bei dem Abwägungsgebot des § 940 ZPO auch unter Berücksichtigung eventuell doppelt entstehender, den Arbeitgeber treffender Wahlkosten nur bei ganz offensichtlichen Rechtsverstößen, bei nicht zu korrigierenden Mängeln des Wahlverfahrens, die die Nichtigkeit der Wahl zur Folge hätten, oder wenigstens, wenn bei einer Weiterführung der Betriebsratswahl mit Sicherheit eine erfolgreiche Wahlanfechtung vorgenommen werden könnte, in Kauf genommen werden (vgl. Stege-Weinspach, BetrVG, 6. Aufl., § 19 Rdnr. 14 b; Fitting-Auffarth-Kaiser-Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 18 Rdnr. 22 a; Held, Der Betrieb 1985 S. 1691, 1694; Winterfeld NZA Beilage Nr. 1 aus 90 S. 20 ff.; teilweise enger: LAG Hamm Betriebsberater 1975 S. 838; LAG München Der Betrieb 1988 S. 347; Betriebsberater 1989 S. 147; LAG Köln Der Betrieb 1987 S. 1996; Der Betrieb 1990 S. 539; ArbG Bielefeld Betriebsberater 1987 S. 1458; ArbG Lingen NZA 1988 S. 40).
  • LAG München, 03.08.1988 - 6 TaBV 41/88

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Betriebsratswahl; Bestehen eines

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  • LAG Nürnberg, 13.03.1991 - 7 TaBV 6/91

    Korrigierende Eingriffe in Wahlverfahren; Zulassung eines Wahlvorschlages

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