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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 15.11.1989 - HPV TL 2960/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8471
VGH Hessen, 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 (https://dejure.org/1989,8471)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 (https://dejure.org/1989,8471)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. November 1989 - HPV TL 2960/87 (https://dejure.org/1989,8471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Personalratskosten: Erstattung von Schulungskosten für Fortbildungsveranstaltung zum Schwerbehindertenrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 42 Abs. 3 HPVG F. 1988
    Schulungsveranstaltung: Erforderlichkeit der Aneignung von Spezialkenntnissen auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts trotz Mitgliedschaft des Schwerbehindertenvertreters in der Betriebsvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1990, 1243
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 20.02.1980 - HPV TL 13/78
    Auszug aus VGH Hessen, 15.11.1989 - HPV TL 2960/87
    Diese Voraussetzung liegt dann vor, wenn gegenwärtig Anlaß besteht, das Personalratsmitglied auf einem bestimmten Sachgebiet, mit dem es innerhalb der Personalvertretung befaßt wird, zu schulen oder aber das betreffende Personalratsmitglied auf Grund seiner allgemeinen mitgliedschaftlichen Stellung die Schulung benötigt, um seine Mitgliedschaftsrechte wahrnehmen zu können (BVerwG, Beschluß vom 27.4.1979 -- 6 P 45.78 --, ZBR 1979, 310; Hess.VGH, Beschluß vom 20.2.1980 -- HPV TL 13/78 --, PersV 1982, 159).

    Danach ist die Schulung eines Personalratsmitglieds in einer Spezialmaterie nur dann erforderlich, wenn es im Personalrat mit den Fragen aus diesem Gebiet befaßt ist und dem Personalvertretungsorgan kein anderes Mitglied angehört, das mit dieser Materie vertraut ist (BVerwG, Beschluß vom 22.7.1982 -- 6 P 42.79 --, ZBR 1983, 165 = PersV 1983, 374; Hess.VGH, Beschluß vom 23.9.1981 -- HPV TL 35/80 -- und Beschluß vom 20.2.1980, aaO).

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78

    Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots

    Auszug aus VGH Hessen, 15.11.1989 - HPV TL 2960/87
    Diese Voraussetzung liegt dann vor, wenn gegenwärtig Anlaß besteht, das Personalratsmitglied auf einem bestimmten Sachgebiet, mit dem es innerhalb der Personalvertretung befaßt wird, zu schulen oder aber das betreffende Personalratsmitglied auf Grund seiner allgemeinen mitgliedschaftlichen Stellung die Schulung benötigt, um seine Mitgliedschaftsrechte wahrnehmen zu können (BVerwG, Beschluß vom 27.4.1979 -- 6 P 45.78 --, ZBR 1979, 310; Hess.VGH, Beschluß vom 20.2.1980 -- HPV TL 13/78 --, PersV 1982, 159).
  • BVerwG, 22.07.1982 - 6 P 42.79

    Kostenerstattung bei Teilnahme an Schulungsveranstaltungen und

    Auszug aus VGH Hessen, 15.11.1989 - HPV TL 2960/87
    Danach ist die Schulung eines Personalratsmitglieds in einer Spezialmaterie nur dann erforderlich, wenn es im Personalrat mit den Fragen aus diesem Gebiet befaßt ist und dem Personalvertretungsorgan kein anderes Mitglied angehört, das mit dieser Materie vertraut ist (BVerwG, Beschluß vom 22.7.1982 -- 6 P 42.79 --, ZBR 1983, 165 = PersV 1983, 374; Hess.VGH, Beschluß vom 23.9.1981 -- HPV TL 35/80 -- und Beschluß vom 20.2.1980, aaO).
  • VGH Hessen, 23.09.1981 - HPV TL 35/80
    Auszug aus VGH Hessen, 15.11.1989 - HPV TL 2960/87
    Danach ist die Schulung eines Personalratsmitglieds in einer Spezialmaterie nur dann erforderlich, wenn es im Personalrat mit den Fragen aus diesem Gebiet befaßt ist und dem Personalvertretungsorgan kein anderes Mitglied angehört, das mit dieser Materie vertraut ist (BVerwG, Beschluß vom 22.7.1982 -- 6 P 42.79 --, ZBR 1983, 165 = PersV 1983, 374; Hess.VGH, Beschluß vom 23.9.1981 -- HPV TL 35/80 -- und Beschluß vom 20.2.1980, aaO).
  • LAG Hamm, 09.03.2007 - 10 TaBV 34/06

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungs-, Fahrtkosten;

    Selbst wenn dies der Fall ist, ist es regelmäßig grundsätzlich erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts aneignet (Hess. VGH, Beschluss vom 15.11.1989 - DB 1990, 1243; vgl. auch LAG Hamm, Beschluss vom 13.01.1978 - ARSt 1979, 191; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 149; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rz. 108; Däubler, Handbuch Schulung und Fortbildung, 5. Aufl., Rz. 250).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 07.03.1990 - 4 Sa 1455/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3401
LAG Düsseldorf, 07.03.1990 - 4 Sa 1455/89 (https://dejure.org/1990,3401)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.03.1990 - 4 Sa 1455/89 (https://dejure.org/1990,3401)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 1990 - 4 Sa 1455/89 (https://dejure.org/1990,3401)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    § 37 Abs. 6 BetrVG
    Schulungsveranstaltung: Erforderlichkeit der vorsorglichen Information über die Einführung computerunterstützter Informationssysteme im Einzelhandel?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsratsmitglied; Fünftägige Schulungsveranstaltung; Betriebliche Informationssysteme; Rationalisierungsmaßnahmen; Erforderlich; computergestütztes Erfassungssystem; Eigenart eines Betriebes; Computergestützte Technologien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 37 Abs. 6 Satz 1
    Betriebsrat: Schulung - Erforderlichkeit - computergestützte Informationssysteme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 1130
  • DB 1990, 1243
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 4 TaBV 27/93

    Kostenerstattung für Schulungsmaßnahmen des Betriebsrates bei Einführung der

    Es geht hier nicht um eine Behandlung neuer Technologien von Anfang an mit Blick auf die betrieblichen Gegebenheiten (so LAG Düsseldorf im Urt. v. 07.03.1990 in RDV 1990, 264 ff.), sondern um eine ganz spezielle Informationstechnik, die zu kennen erst notwendig ist, wenn die Technik auch eingeführt und verwendet werden soll.

    Die von den Beschwerdeführern angezogene Entscheidung des LAG Düsseldorf (RDV 1990, 264 ff.) hat einen anderen Sachverhalt vor Augen.

  • LAG Hamm, 16.07.2010 - 10 Sa 291/10

    Unbegründete Vergütungsklage eines in den Wirtschaftsausschuss entsandten

    Ein derartiger betrieblicher oder betriebsratsbezogener Anlass kann etwa dann vorliegen, wenn einem Betriebsrat erstmals ein PC für die Erledigung der Betriebsratsaufgaben zur Verfügung gestellt wird oder wenn etwa ein neues System eingeführt werden soll (BAG 19.07.1995 - 7 ABR 49/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 110; LAG Düsseldorf 07.03.1990 - 4 Sa 1455/89 - BB 1990, 1130; LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2003 - 4 TaBV 24/02 - ArbRB 03, 226; ArbG Würzburg, 04.02.1999 - 8 BV 19/98 W - AiB 1999, 524).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 25.10.1989 - 2 Sa 474/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6839
LAG Köln, 25.10.1989 - 2 Sa 474/89 (https://dejure.org/1989,6839)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.10.1989 - 2 Sa 474/89 (https://dejure.org/1989,6839)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 1989 - 2 Sa 474/89 (https://dejure.org/1989,6839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    § 3 TVG
    Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband vor Eintritt des Arbeitnehmers in die Gewerkschaft - Bindung des Arbeitgebers nur bis zur Beendigung des Tarifvertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertrag; Kündigungsfrist; Bindungswirkung; Bindung; Austritt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 502
  • DB 1990, 1243
 
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 1062/94

    Verbandsaustritt und Nachwirkung von Tarifverträgen

    Im Schrifttum findet diese sog. Nachwirkungslehre des Bundesarbeitsgerichts weitaus überwiegend Zustimmung (Bieback, Tarifrechtliche Probleme des Verbandswechsels von Arbeitgebern, DB 1989, 477, 478; Däubler, Tarifflucht - eine aussichtsreiche Strategie zur Reduzierung von Lohnkosten? - ZTR 1994, 448; Dütz, Arbeitsrecht, 2. Aufl., Rz. 532; Frölich, Eintritt und Beendigung der Nachwirkung von Tarifnormen, NZA 1992, 1105, 1106; Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., § 3 Rz 27; Henssler, Flexibilisierung der Arbeitsmarktordnung, ZfA 1994, 487, 507; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Band II/1, 7. Aufl., S. 539; Krebs, Gemeinsame Anmerkung zu den BAG Urteilen vom 27. November 1991 - 4 AZR 211/91 - und vom 18. März 1992 - 4 AZR 339/91 - SAE 1993, 133, 138; Lieb, Mehr Flexibilität im Tarifvertragsrecht? "Moderne" Tendenzen auf dem Prüfstand, NZA 1994, 289, 337, 342, der der Nachwirkungslehre "per saldo" zustimmt; Rotter, Nachwirkung der Normen eines Tarifvertrags, 1992, S. 88 Fn. 322; Schaub, Aktuelle Streitfragen zur Kostensenkung bei der Arbeitsvergütung, BB 1994, 2005, 2006; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 3 Rz 37; gleicher Ansicht offenbar auch Bauer/Diller, Flucht aus Tarifverträgen, DB 1993, 1085, 1086; Hanau/Kania, Stufentarifverträge, DB 1995, 1229, 1231; Koch, Das BAG zu Tarifverträgen in den neuen Bundesländern, AuA 1995, 4, 7; Krauss, Die neue Freiheit ohne Verbandstarif?, DB 1995, 1562, die als Rechtslage ohne wertende eigene Stellungnahme die Rechtsprechung des BAG darstellen; ablehnend Löwisch/Rieble, Anm. zum Urteil des Senats vom 18. März 1992 - 4 AZR 339/91 - AP Nr. 13 zu § 3 TVG; dieselben, Tarifvertragsgesetz, 1992, § 4 Rz 242; MünchArbR-Löwisch, Bd. 3, 1993, § 266 Rz 19; Oetker, Gemeinsame Anm. zu den Urteilen des Senats vom 18. März 1992 - 4 AZR 339/91 - und vom 27. November 1991 - 4 AZR 211/91 - EzA zu § 4 TVG Nachwirkung Nr. 14 und 15; Rieble, Ausscheiden des Arbeitgebers aus dem tariflichen Geltungsbereich - Fortbestand eines Vorruhestandsverhältnisses, SAE 1995, 75, 77 und Schwab, M., Mindestarbeitsbedingungen nach Verbandsaustritt des Arbeitgebers, BB 1994, 781; ebenfalls ablehnend ohne Begründung LAG Köln Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 Sa 474/89 - NZA 1990, 502 = LAGE § 3 TVG Nr. 2).
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