Rechtsprechung
LAG Köln, 07.01.1993 - 10 Sa 632/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kündigung, fristlose Nebentätigkeit als wichtiger Grund
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 15 KSchG, 626 BGB
Kündigung, fristlose Nebentätigkeit als wichtiger Grund - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
KSchG §§ 15; BGB § 626
Fristlose Kündigung (hier: eines Betriebsratsmitglieds) wegen Nebentätigkeit während einer Arbeitsunfähigkeit? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fristlose Kündigung; Nebentätigkeit; Arbeitsunfähigkeit; Abmahnung
- soliserv.de (Leitsatz, ZIP-Datei)
§ 626 BGB
Nebentätigkeit während einer Arbeitsunfähigkeit - fristlose KündigungTeil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 26.03.1992 - 6 Ca 6724/91
- LAG Köln, 07.01.1993 - 10 Sa 632/92
Papierfundstellen
- DB 1993, 941
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Köln, 07.01.1993 - 10 Sa 632/92
Der Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers ist begründet, weil der Kläger die Weiterbeschäftigung verlangt und das Arbeitsgericht mit dem angefochtenen Urteil auf die Kündigungsschutzklage hin die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt hat (BAG, Großer Senat, Beschluß vom 27.02.1985 - GS 1/84 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht). - BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86
Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit …
Auszug aus LAG Köln, 07.01.1993 - 10 Sa 632/92
An dem durch den Großen Senat festgestellten Rechtsgrundsatz hat das Bundesarbeitsgericht bisher in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. z.B. BAG Urteil vom 02.04.1987 - 2 AZR 418/86 = AP NR. 96 zu § 626 BGB) der schlichte Hinweis des angefochtenen Urteils, die Entscheidung des Großen Senats stelle einen Akt unzulässiger richterlicher Rechtsfortbildung dar, kann unter diesen Umständen schon im Hinblick auf das Gebot der Rechtssicherheit und den damit für die Vertragspartner nach § 242 BGB bestehenden Vertrauensschutz keinesfalls ausreichen, um den Weiterbeschäftigungsanspruch im konkreten Streitfall zu verneinen. - BAG, 13.11.1979 - 6 AZR 934/77
Kündigung wegen Nebenbeschäftigung während der Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Köln, 07.01.1993 - 10 Sa 632/92
Nebenbeschäftigungen während der Arbeitsunfähigkeit können eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn sie aus Gründen des Wettbewerbs den Interessen des Arbeitgebers zuwider laufen oder durch sie der Heilungsprozeß verzögert wird (BAG Urteil vom 13.11.1979 - 6 AZR 934/77 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). - LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 Sa 437/91
Prozeßkosten; Detektivkosten; Ersatzanspruch; Rechtsschutzinteresse; Verzögerung …
Auszug aus LAG Köln, 07.01.1993 - 10 Sa 632/92
Zutreffend kann auch davon ausgegangen werden, daß es nicht erforderlich ist, die tatsächliche Verzögerung des Heilungsprozesses nachzuweisen, daß es vielmehr ausreicht, wenn der Arbeitnehmer während der Tageszeiten, in denen er sonst im Betrieb der Beklagten zu arbeiten gehabt hätte, Tätigkeiten verrichtet, die grundsätzlich geeignet sind, die Genesung zu verzögern (so etwa LAG Hamm, Urteil vom 28.08.1991 - 15 Sa 437/91 = LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 34 = DB 1992, 431 f).
- LAG Hamm, 16.09.2005 - 10 Sa 2425/04
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds Vortäuschen einer …
Wird einem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer Genesungsgefährdung vorgeworfen, ist grundsätzlich - von schweren Fällen abgesehen - eine Abmahnung erforderlich (LAG Köln, Urteil vom 07.01.1993 - DB 1993, 941; LAG Köln, Urteil vom 09.10.1998 - NZA-RR 1999, 188). - LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …
Wird einem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer Genesungsgefährdung vorgeworfen, ist grundsätzlich - von schweren Fällen abgesehen - eine Abmahnung erforderlich (LAG Köln, Urteil vom 07.01.1993 - DB 1993, 941; LAG Köln, Urteil vom 09.10.1998 - NZA-RR 1999, 188). - LAG Baden-Württemberg, 15.05.1995 - 15 TaBV 1/95
Betriebsrat: Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Sei der Arbeitnehmer in der fraglichen Zeit arbeitsunfähig krank gewesen, so unterlägen die Fälle einer besonderen Beurteilung, bei denen es um eine Nebentätigkeit von so geringem Ausmaß und so leichter Art gehe, dass bei fortbestehender Arbeitspflicht die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung aus dem Hauptarbeitsverhältnis nicht beeinträchtigt wäre (vgl. auch LAG Köln, Urteil vom 07. Januar 1993 - 10 Sa 632/92 -, LAGE § 626 BFB Nr. 29).
- LAG München, 03.11.2000 - 10 Sa 1037/99
Kündigung: außerordentliche Kündigung - anderweitige Tätigkeit trotz …
(2) Auch davon ist hier bereits nach den tatsächlichen Umständen nicht auszugehen, so dass offen bleiben kann, ob selbst bei grober Verletzung gesundheitsfördernden Verhaltens jedenfalls eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB erst nach einer vergeblichen Abmahnung in Betracht kommt (…vgl. LAG Köln vom 9.10.1998 -- a. a. O.; LAG Köln vom 7.1.1993 -- DB 1993, 941 ). - LAG München, 06.10.2000 - 10 Sa 1037/93
Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Bezahlung von Detektivkosten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 400/98
Krankheit - Betätigung kein Kündigungsgrund
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Bayern, 09.12.2004 - L 11 AL 18/04
Rücknahme eines Aufhebungsbescheides und Erstattungsbescheides über Leistungen …
Ein solches ist erst dann anzunehmen, wenn hierdurch die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden (LAG Köln, Urteil vom 07.01.1993, DB 93, 941; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 2005, § 43 RdNr 32). - LAG Hessen, 17.03.2005 - 9 Sa 1766/04 Eine Verletzung dieser Pflicht ist erst nach Abmahnung als Grund zur ordentlichen Kündigung geeignet ( LAG Hamm Urteil vom 8. März 2000 -18 Sa 1614/99 -BB 2000, 1787; LAG Köln Urteil vom 7. Jan. 1993 - 10 Sa 632/92 - LAGE § 626 BGB Nr. 69 ).
Rechtsprechung
BAG, 05.05.1992 - 9 AZR 447/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Missachtung des Anhörungsrechts eines Auftraggebers durch den Heimarbeitsausschuss im Verfahren zur bindenden Festsetzung - Prüfungskompetenz der Gerichte für Arbeitssachen - Prüfung der Vereinbarkeit mit höherrangigem Verfassungsrecht und Gesetzesrecht
- rechtsportal.de
Bindende Festsetzung für Heimarbeiter - Anhörungsrecht
- Der Betrieb
HAG §§ 19, 25; Erste RechtsVO zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes i.d.F. vom 27.1.1976 (DVO) § 7; TVG §§ 4, 5
Bindende Festsetzung für Heimarbeiter: Vorherige Anhörung der Auftraggeber und der Beschäftigten - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 11.10.1988 - 8 Ca 1752/88
- LAG Nürnberg, 28.06.1990 - 2 Sa 3/89
- BAG, 05.05.1992 - 9 AZR 447/90
Papierfundstellen
- NZA 1993, 315
- BB 1992, 2151
- DB 1992, 1096
- DB 1993, 941
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 27/69
Verfassungsmäßigkeit der durch Heimarbeiterausschüsse Entgeltsfestsetzungen
Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 9 AZR 447/90
Die in der bindenden Festsetzung enthaltenen Rechtsregeln gelten wie die Rechtsnormen des Tarifvertrags unmittelbar und zwingend zwischen den vom fachlichen, persönlichen und räumlichen Geltungsbereich erfaßten Auftraggebern und den in Heimarbeit Beschäftigten, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG (BVerfG Beschluß vom 27. Februar 1973 - 2 BvL 27/69 - AP Nr. 7 zu § 19 HAG; BAG Urteil vom 12. August 1976 - 3 AZR 425/75 - AP Nr. 9 zu § 19 HAG; BAG Urteil vom 13. September 1983 - 3 AZR 343/81 - AP Nr. 11 zu § 19 HAG; BAG Urteil vom 19. Januar 1988 - 3 AZR 424/87 - AP Nr. 12 zu § 19 HAG). - BAG, 19.01.1988 - 3 AZR 424/87
Gleichstellung von Heimarbeitern und Hausgewerbetreibenden und im Lohnauftrag …
Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 9 AZR 447/90
Die in der bindenden Festsetzung enthaltenen Rechtsregeln gelten wie die Rechtsnormen des Tarifvertrags unmittelbar und zwingend zwischen den vom fachlichen, persönlichen und räumlichen Geltungsbereich erfaßten Auftraggebern und den in Heimarbeit Beschäftigten, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG (BVerfG Beschluß vom 27. Februar 1973 - 2 BvL 27/69 - AP Nr. 7 zu § 19 HAG; BAG Urteil vom 12. August 1976 - 3 AZR 425/75 - AP Nr. 9 zu § 19 HAG; BAG Urteil vom 13. September 1983 - 3 AZR 343/81 - AP Nr. 11 zu § 19 HAG; BAG Urteil vom 19. Januar 1988 - 3 AZR 424/87 - AP Nr. 12 zu § 19 HAG). - BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 343/81
Heimarbeit - Mindeststundenentgelt - Klagebefugnis - Vorgabezeit
Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 9 AZR 447/90
Die in der bindenden Festsetzung enthaltenen Rechtsregeln gelten wie die Rechtsnormen des Tarifvertrags unmittelbar und zwingend zwischen den vom fachlichen, persönlichen und räumlichen Geltungsbereich erfaßten Auftraggebern und den in Heimarbeit Beschäftigten, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG (BVerfG Beschluß vom 27. Februar 1973 - 2 BvL 27/69 - AP Nr. 7 zu § 19 HAG; BAG Urteil vom 12. August 1976 - 3 AZR 425/75 - AP Nr. 9 zu § 19 HAG; BAG Urteil vom 13. September 1983 - 3 AZR 343/81 - AP Nr. 11 zu § 19 HAG; BAG Urteil vom 19. Januar 1988 - 3 AZR 424/87 - AP Nr. 12 zu § 19 HAG). - BAG, 12.08.1976 - 3 AZR 425/75
Bindende Festsetzungen - Auslegung wie Tarifverträge - Entgelte - …
Auszug aus BAG, 05.05.1992 - 9 AZR 447/90
Die in der bindenden Festsetzung enthaltenen Rechtsregeln gelten wie die Rechtsnormen des Tarifvertrags unmittelbar und zwingend zwischen den vom fachlichen, persönlichen und räumlichen Geltungsbereich erfaßten Auftraggebern und den in Heimarbeit Beschäftigten, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG (BVerfG Beschluß vom 27. Februar 1973 - 2 BvL 27/69 - AP Nr. 7 zu § 19 HAG; BAG Urteil vom 12. August 1976 - 3 AZR 425/75 - AP Nr. 9 zu § 19 HAG; BAG Urteil vom 13. September 1983 - 3 AZR 343/81 - AP Nr. 11 zu § 19 HAG; BAG Urteil vom 19. Januar 1988 - 3 AZR 424/87 - AP Nr. 12 zu § 19 HAG).
- BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 539/91
Sachlicher Geltungsbereich einer bindenden Festsetzung
Die in der bindenden Festsetzung enthaltenen Rechtsregeln gelten wie die Rechtsnorm des Tarifvertrages unmittelbar und zwingend zwischen den vom fachlichen, persönlichen und räumlichen Geltungsbereich erfaßten Auftraggebern und den in Heimarbeit Beschäftigten in diesem Geltungsbereich (§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 4 TVG; vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 1992 - 9 AZR 447/90 - zur Veröffentlichung bestimmt).