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   BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 153/01   

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https://dejure.org/2002,1364
BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 153/01 (https://dejure.org/2002,1364)
BAG, Entscheidung vom 26.06.2002 - 5 AZR 153/01 (https://dejure.org/2002,1364)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 5 AZR 153/01 (https://dejure.org/2002,1364)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Höhe der Entgeltfortzahlung - Berechnung der Entgeltfortzahlung - Regelmäßige Arbeitszeit - Monatsentgelt - Mehrarbeitsstunden - Überstunden - Überstundenzuschlag

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

  • Judicialis

    EFZG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EFZG § 4
    Entgeltfortzahlung; regelmäßige Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 4
    Entgeltfortzahlung: Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit - Keine Fortzahlung des Überstundenzuschlags für vereinbarte Mehrarbeitsstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 237
  • NZA 2003, 156
  • BB 2002, 2288
  • BB 2003, 55
  • DB 2002, 2441
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.12.1995 - 5 AZR 237/94

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Verletzung von Berufsfußballspielern

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 153/01
    Bei Schwankungen der individuellen Arbeitszeit ist zur Bestimmung der "regelmäßigen" Arbeitszeit eine vergangenheitsbezogene Betrachtung zulässig und geboten (Gesetzesbegründung BT-Drucks. 12/5263 S 13; Kasseler Handbuch/Vossen 2. Aufl. 2.2 Rn. 366 f.; Schmitt EFZG 4. Aufl. § 4 Rn. 18 ff.; Hold in Kaiser/Dunkl/Hold/Kleinsorge 5. Aufl. EFZG § 4 Rn. 8, 54 f., 56 ff.; Marienhagen/Künzl EFZG Stand Mai 2000 § 4 Rn. 2 f.; Boecken aaO § 84 Rn. 8 f., 32 ff.; Feichtinger AR-Blattei SD Krankheit III Entgeltfortzahlung Rn. 277 ff.; zum Lohnausfallprinzip bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit allgemein BAG 6. Dezember 1995 - 5 AZR 237/94 - BAGE 81, 357, 361).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 296/00

    Entgeltfortzahlung- regelmäßige Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 153/01
    Erhält ein Arbeitnehmer ein festes Monatsentgelt, das auch die Vergütung für eine bestimmte, arbeitsvertraglich vereinbarte Zahl von Mehrarbeitsstunden einschließlich tariflicher Überstundenzuschläge beinhaltet, ist bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß § 4 Abs. 1 a EFZG der Überstundenzuschlag für die vereinbarten Mehrarbeitsstunden nicht entgeltfortzahlungspflichtig und deshalb aus dem Monatsentgelt herauszurechnen (Fortführung von Senat 21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - AP EFZG § 4 Nr. 56 = EzA EntgeltFG § 4 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Düsseldorf, 16.01.2001 - 8 Sa 1457/00

    Begriff der "regelmäßigen Arbeitszeit" i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EFZG

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 153/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Januar 2001 - 8 Sa 1457/00 - zum Teil aufgehoben.
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 346/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Zeitfaktor

    Bei Schwankungen der individuellen Arbeitszeit ist zur Bestimmung der "regelmäßigen" Arbeitszeit eine vergangenheitsbezogene Betrachtung zulässig und geboten (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - BAGE 100, 25, 28; 26. Juni 2002 - 5 AZR 153/01 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 62 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 8, jeweils mwN).

    Grundlage hierfür kann eine ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung oder etwa eine betriebliche Übung sein (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - aaO; 26. Juni 2002 - 5 AZR 153/01 - aaO).

    Überstunden werden wegen bestimmter besonderer Umstände zusätzlich geleistet (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - BAGE 100, 25; 26. Juni 2002 - 5 AZR 153/01 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 62 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 8).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 742/00

    Annahmeverzug - Umfang der Arbeitszeit - betriebliche Übung - Maßregelungsverbot

    Ob es sich zugleich um Überstunden iSd. § 4 Abs. 1 a Satz 1 EFZG handelt, kann dahinstehen (vgl. auch BAG 26. Juni 2002 - 5 AZR 153/01 - DB 2002, 2441).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2009 - 4 Sa 7/09

    Verbandsaustritt des Arbeitgebers während der Einführungsphase des

    Während der Geldfaktor das geschuldete Arbeitsentgelt bezeichnet, betrifft der Zeitfaktor die ausfallenden Arbeitsstunden (BAG 09.11.1999 - 9 AZR 771/98 - AP BUrlG § 11 Nr. 47; BAG 21.11.2001 - 5 AZR 296/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 56; BAG 26.06.2002 - 5 AZR 153/01 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 62).
  • LAG Hessen, 30.06.2020 - 8 Sa 556/18

    Klageänderung im Berufungsverfahren Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG Vollzug

    Dieses ist im Krankheitsfall nicht fortzuzahlen (BAG 26. Juni 2002 - AZR 153/01 - NZA 2003, 156 ff.) .
  • LAG Niedersachsen, 16.01.2006 - 5 Sa 765/05

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitsgeber für die Zeit der

    Erhält ein Arbeitnehmer ein festes Monatsentgelt, das auch die Vergütung für eine bestimmte, arbeitsvertraglich vereinbarte Zahl von Mehrarbeitsstunden einschließlich tariflicher Überstunden beinhaltet, ist der Überstundenzuschlag nach § 4 Abs. 1 a EFZG bei der Entgeltzahlung im Krankheitsfall nicht zu berücksichtigen und deshalb aus dem Monatsentgelt herauszurechnen (BAG 26.06.2002 - 5 AZR 153/01 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 62= NZA 2003, 156).
  • LAG Hamm, 21.03.2007 - 18 Sa 685/06

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Abänderung des Geld- und Zeitfaktors durch

    Bei Schwankungen der individuellen Arbeitszeit ist zur Bestimmung der regelmäßigen Arbeitszeit eine vergangenheitsbezogene Betrachtung zulässig und geboten (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2001 - 5 AZR 296/00 - NZA 2002, 439; BAG, Urteil vom 26.06.2002 - 5 AZR 153/01 - NZA 2003, 156).
  • LAG Hessen, 30.06.2020 - 8 Sa 703/18

    Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG Vollzug einer unwirksamen

    Dieses ist im Krankheitsfall nicht fortzuzahlen (BAG 26. Juni 2002 - AZR 153/01 - NZA 2003, 156 ff.) .
  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2009 - 4 Sa 8/09

    Nachbindung des Tarifvertrags bei Verbandsaustritt während der Einführungsphase

    Während der Geldfaktor das geschuldete Arbeitsentgelt bezeichnet, betrifft der Zeitfaktor die ausfallenden Arbeitsstunden (BAG 09.11.1999 - 9 AZR 771/98 - AP BUrlG § 11 Nr. 47; BAG 21.11.2001 - 5 AZR 296/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 56; BAG 26.06.2002 - 5 AZR 153/01 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 62).
  • LAG Hamm, 21.03.2007 - 18 Sa 688/06

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Abänderung des Geld- und Zeitfaktors durch

    Bei Schwankungen der individuellen Arbeitszeit ist zur Bestimmung der regelmäßigen Arbeitszeit eine vergangenheitsbezogene Betrachtung zulässig und geboten (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2001 - 5 AZR 296/00 - NZA 2002, 439; BAG, Urteil vom 26.06.2002 - 5 AZR 153/01 - NZA 2003, 156).
  • LAG Hamm, 25.01.2006 - 18 Sa 1487/05

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, modifiziertes Lohnausfallprinzip,

    Bei Schwankungen der individuellen Arbeitszeit ist zur Bestimmung der "regelmäßigen" Arbeitszeit eine vergangenheitsbezogene Betrachtung zulässig und geboten (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 21.11.2001 - 5 AZR 296/00 - DB 2002, 885; BAG, Urteil vom 26.06.2002 - 5 AZR 153/01 - DB 2002, 2441; Gesetzesbegründung BT-Drucks, 12/5263 S. 13; Kasseler Handbuch/Vossen, 2. Aufl., 2.2.
  • ArbG Iserlohn, 23.08.2017 - 3 Ca 672/17

    Ansprüche des Arbeitnehmers auf Zahlung von Annahmeverzugslohn sowie auf Zahlung

  • LAG Hessen, 01.08.2013 - 5 Sa 238/13

    Überstundenpauschale - variabler Teil des Monatseinkommens - Entgeltfortzahlung

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