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   FG München, 30.04.2003 - 5 K 5225/00   

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https://dejure.org/2003,17021
FG München, 30.04.2003 - 5 K 5225/00 (https://dejure.org/2003,17021)
FG München, Entscheidung vom 30.04.2003 - 5 K 5225/00 (https://dejure.org/2003,17021)
FG München, Entscheidung vom 30. April 2003 - 5 K 5225/00 (https://dejure.org/2003,17021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinzurechnung des tatsächlich nicht erhaltenen Kindergeldes bei Abzug eines Kinderfreibetrags wegen "Zustehen eines zivilrechtlichen Ausgleichs"; Abgeltung des Unterhaltsanspruches des bei der Mutter lebenden Kindes durch eine einmalige Zahlung des Vaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzurechnung des tatsächlich nicht erhaltenen Kindergeldes bei Abzug eines Kinderfreibetrags wegen "Zustehen eines zivilrechtlichen Ausgleichs"; Abstrakt bestehender zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch i. S. des § 31 Satz 5 EStG ausreichend; Einkommensteuer 1998

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinzurechnung des tatsächlich nicht erhaltenen Kindergeldes bei Abzug eines Kinderfreibetrags wegen "Zustehen eines zivilrechtlichen Ausgleichs" - Abstrakt bestehender zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch i. S. des § 31 Satz 5 EStG ausreichend - Einkommensteuer 1998

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hinzurechnung von Kindergeld bei abstrakt bestehendem Ausgleichsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kindergeldverrechnung

Papierfundstellen

  • DB 2003, 2203
  • EFG 2003, 1318
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Köln, 16.06.1998 - 8 K 7142/97

    Zustehen eines zivilrechtlichen Ausgleichsanspruchs im Rahmen des

    Auszug aus FG München, 30.04.2003 - 5 K 5225/00
    Es kommt bei der Anwendung des § 31 Satz 5 EStG lediglich auf einen abstrakt bestehenden Ausgleichsanspruch an, nicht dagegen, ob im Einzelfall aufgrund einer Vereinbarung ein klagbarer Anspruch nach § 1615 g BGB a.F. besteht (vgl. dazu Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16.06.1998 8 K 7142/97, EFG 1999, 73 mit weiteren Nachweisen).
  • FG Hamburg, 08.03.2002 - II 308/01

    Kinderfreibetrag bei anzurechnendem Kindergeld:

    Auszug aus FG München, 30.04.2003 - 5 K 5225/00
    Es genügt, dass ein Ausgleichsanspruch im Sinne des § 31 Satz 5 EStG zu irgendeinem Zeitpunkt bestanden hat (Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 08.03.2002 II 308/01, EFG 2002, 992 mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 175/03

    Keine Eintragungsfähigkeit der Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer in

    Auch wenn Portugal insoweit der Sitztheorie folgen sollte (vgl. Leible/ Hoffmann DB 2003, 2203/2205), ist dies ohne Bedeutung.
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