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   LG Dortmund, 25.11.2004 - 18 AktE 28/03   

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https://dejure.org/2004,18713
LG Dortmund, 25.11.2004 - 18 AktE 28/03 (https://dejure.org/2004,18713)
LG Dortmund, Entscheidung vom 25.11.2004 - 18 AktE 28/03 (https://dejure.org/2004,18713)
LG Dortmund, Entscheidung vom 25. November 2004 - 18 AktE 28/03 (https://dejure.org/2004,18713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anträge auf Bestimmung einer angemessenen Barabfindung bei Squeeze-out; Bestimmung des anzuwendenden Rechtes im Spruchverfahren durch im Zeitpunkt ihrer Einlegung unzulässige Anträge; Auslegung des § 327f Abs. 2 Aktiengesetz (AktG); Einlegung von Rechtsbehelfen vor Beginn ...

  • spruchverfahren-direkt.de PDF

    Squeeze-out Hüttenwerke Kayser AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG § 327 f Abs. 2; SpruchG § 17 Abs. 2
    Unzulässigkeit verfrühter Anträge auf Einleitung eines Spruchverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Maßgebliches Recht für ein aktienrechtliches Spruchstellenverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 380
  • NZG 2005, 320
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.2004 - X ZR 109/02

    Umfang eines Wettbewerbsverbots zwischen einer GmbH als Subunternehmerin und

    Auszug aus LG Dortmund, 25.11.2004 - 18 AktE 28/03
    Wäre das richtig, hätte aber auch die Einlegung einer Beschwerde vor dem 2.9.2003 selbst dann zur Anwendbarkeit des bisherigen [DB 2005 S. 382]Rechts in zweiter Instanz geführt, wenn eine beschwerdefähige Entscheidung noch gar nicht erlassen war 3) - ein Ergebnis, das schwerlich einleuchtet, insbesondere dann nicht, wenn man berücksichtigt, dass der Gesetzgeber mit § 17 Abs. 2 SpruchG eine möglichst rasche umfassende Geltung des neuen Rechts erreichen wollte 4) .
  • OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 20 W 149/04

    Spruchstellenverfahren: Anwendbarkeit des alten Verfahrensrechts

    Dies wird sodann unter Hinweis auf § 327 f Abs. 2 AktG a. F. bzw. § 4 Abs. 1 Satz 1 SpruchG für solche Anträge verneint, die zwar nach Eintritt der Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses mit dessen Eintragung in das Handelsregister, jedoch noch vor dem Tag nach der letzten Veröffentlichung dieser Registereintragung bei Gericht eingegangen sind (vgl. LG Dortmund DB 2005, 380; Bungert/Mennicke BB 2003, 2021; Wasmann DB 2003, 1559 und 2005 381; MünchKomm/Volhard, AktG, 2. Aufl., § 17 SpruchG Rn. 5; Hüffer AktG, 6. Aufl., Anh. § 305 § 17 SpruchG Rn. 4).
  • BayObLG, 12.10.2005 - 3Z BR 238/04

    Squeeze-out Hypo Real Estate Bank

    Zwar hält eine verbreitete Meinung den Antrag nach § 327f Abs. 2 AktG a. F. jedenfalls dann für unzulässig, wenn die verfahrensauslösende Maßnahme bei Antragstellung noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist (so LG Berlin NZG 2003, 930; LG Frankfurt a. M. ZIP 2004, 808; LG Dortmund DB 2005, 380; MünchKomm-AktGNolhard § 17 SpruchG Rn. 4; Wasmann DB 2003, 1559; Hüffer AktG 6. Aufl. § 17 SpruchG Rn. 41. Denn die Vorschrift spreche in Satz 1 ausdrücklich von "antragsberechtigt", was als Zulässigkeitsvoraussetzung aufzufassen sei (vgl. OLG Stuttgart AG 2005, 301 m.w.N.).

    berge (so LG Dortmund AG 2005, 309/310 = DB 2005, 380 mit zust. Anm. Wasmann).

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