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   LG Wuppertal, 24.01.2011 - 6 T 6/11   

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https://dejure.org/2011,27964
LG Wuppertal, 24.01.2011 - 6 T 6/11 (https://dejure.org/2011,27964)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 24.01.2011 - 6 T 6/11 (https://dejure.org/2011,27964)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 6 T 6/11 (https://dejure.org/2011,27964)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gläubiger kann Teilleistungen des Schuldners zulässigerweise verrechnen bei Geltendmachung von titulierter Hauptforderung und Zinsen; Möglichkeit des Gläubigers Teilleistungen des Schuldners bei Geltendmachung von titulierten Hauptforderungen und Zinsen zu verrechnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 367 Abs. 1
    Gläubiger kann Teilleistungen des Schuldners zulässigerweise verrechnen bei Geltendmachung von titulierter Hauptforderung und Zinsen; Möglichkeit des Gläubigers Teilleistungen des Schuldners bei Geltendmachung von titulierten Hauptforderungen und Zinsen zu verrechnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Remscheid - 13 M 2401/10
  • LG Wuppertal, 24.01.2011 - 6 T 6/11

Papierfundstellen

  • DGVZ 2011, 113
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 15.06.2016 - VII ZB 58/15

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses: Zulässigkeit der

    Diese Überprüfung hat vielmehr im Rahmen einer vom Schuldner zu erhebenden Vollstreckungsgegenklage zu erfolgen (vgl. LG Wuppertal, DGVZ 2011, 113, juris Rn. 13; LG Rottweil, DGVZ 1995, 169; LG Frankfurt a.M., DGVZ 1988, 42; LG Lübeck, DGVZ 1987, 29; LG Gießen, Rpfleger 1985, 245; LG Bonn, NJW 1965, 1387; HK-ZPO/Kindl, 6. Aufl., § 753 Rn. 6; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 754 Rn. 6; Gottwald/Mock/Mock, ZPO, 6. Aufl., § 829 Rn. 53; Behr, NJW 1992, 2738, 2739).
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