Rechtsprechung
OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der von einem Steuerberater zur Wahrung einer Klagefrist aufzuwendenden Sorgfalt; Heranziehung der Grundsätze über die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Anwalts bei Rechtsmittelfristen; Ausreichen einer schriftlichen Unterrichtung des Mandanten per ...
- Judicialis
BGB § 280 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 13.12.2007 - 2 O 621/06
- OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08
Papierfundstellen
- DStR 2009, 1059
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 07.12.1995 - III R 12/91
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bestimmung der von einem Steuerberater …
Auszug aus OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08
Es ist deshalb gerechtfertigt, die gleichen Anforderungen an die Sorgfalt zu stellen, mit der einer solchen Fristversäumung vorzubeugen ist (vgl. hierzu BFH/NV 1996, 680 ff.).Diese besteht insbesondere dann, wenn der Anwalt konkreten Anlass zur Sorge haben muss, seine Mitteilung sei verloren gegangen (vgl. BGH VersR 1986, 36) oder wenn ihm der Standpunkt seines Mandanten bekannt ist, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einlegen zu wollen (BGH VersR 1981, 834; zusammenfassend BFH/NV 1996, 680 ff.).
- LG Limburg, 16.12.2008 - 2 O 313/06
Voraussetzungen und Nachweis eines doppelten Auffahrunfalls auf der Autobahn und …
Auszug aus OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08
das am 13.12.2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 313/06 - aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Köln zurückzuverweisen. - BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 29/91
Keine anwaltliche Nachfragepflicht zur Rechtsmitteleinlegung nach Unterrichtung …
Auszug aus OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08
Hat ein Rechtsanwalt seine Partei hierüber - sei es auch nur durch einfachen Brief - unterrichtet, muss er grundsätzlich bei Schweigen des Mandanten keine Nachfrage halten (BGH, VersR 1992, 898;… BFH, a.a.O., m.w.Nachw.).
- BGH, 01.10.1992 - IX ZB 41/92
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Anwaltsverschulden infolge …
Auszug aus OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08
Zu den danach maßgeblichen Sorgfaltspflichten gehört es, den Mandanten vom Inhalt einer gegen ihn ergangenen Entscheidung sowie über die Möglichkeiten, gegen sie Rechtsbehelfe zu ergreifen, und die dabei einzuhaltenden Fristen so rechtzeitig zu unterrichten, dass dieser ausreichend Zeit hat, sich über die Einlegung eines Rechtsbehelfs schlüssig zu werden (BGH VersR 1993, 630; VersR 1986, 966;… BFH, a.a.O.). - BFH, 22.01.2008 - X B 245/07
Kostenpflicht eines vollmachtlosen Vertreters
Auszug aus OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08
In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass entgegen der Auffassung der Klägerin für die Beklagte sehr wohl das Risiko bestand, für die Kosten einer ohne Vollmacht eingelegten Klage aufkommen zu müssen (vgl. zuletzt etwa BFH, Beschluss vom 22.01.2008 - X B 245/07, sowie allgemein Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 88 Rdn. 11). - BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86
Verschulden an der Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision - Gewährung …
Auszug aus OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08
Zu den danach maßgeblichen Sorgfaltspflichten gehört es, den Mandanten vom Inhalt einer gegen ihn ergangenen Entscheidung sowie über die Möglichkeiten, gegen sie Rechtsbehelfe zu ergreifen, und die dabei einzuhaltenden Fristen so rechtzeitig zu unterrichten, dass dieser ausreichend Zeit hat, sich über die Einlegung eines Rechtsbehelfs schlüssig zu werden (BGH VersR 1993, 630; VersR 1986, 966;… BFH, a.a.O.). - BGH, 26.09.1985 - VII ZB 14/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - …
Auszug aus OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08
Diese besteht insbesondere dann, wenn der Anwalt konkreten Anlass zur Sorge haben muss, seine Mitteilung sei verloren gegangen (vgl. BGH VersR 1986, 36) oder wenn ihm der Standpunkt seines Mandanten bekannt ist, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einlegen zu wollen (BGH VersR 1981, 834;… zusammenfassend BFH/NV 1996, 680 ff.). - BGH, 14.05.1981 - VI ZB 39/80
Anwalt - Mandant - Schweigen - Rechtsmitteleinlegung - Verzicht - …
Auszug aus OLG Köln, 08.05.2008 - 8 U 4/08
Diese besteht insbesondere dann, wenn der Anwalt konkreten Anlass zur Sorge haben muss, seine Mitteilung sei verloren gegangen (vgl. BGH VersR 1986, 36) oder wenn ihm der Standpunkt seines Mandanten bekannt ist, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einlegen zu wollen (BGH VersR 1981, 834;… zusammenfassend BFH/NV 1996, 680 ff.).
- FG Köln, 15.12.2009 - 12 K 3102/09
Steuerberater muss an Klagefrist erinnern
So habe auch das OLG Köln im Urteil vom 08.05.2008 (8 U 4/08, DStR 2009, 1059) entschieden, dass ein Steuerberater, der seinen Mandanten vom Inhalt einer gegen ihn ergangenen Entscheidung sowie über die Möglichkeiten, gegen sie Rechtsbehelfe zu ergreifen und die dabei einzuhaltenden Fristen so rechtzeitig unterrichte, dass dieser ausreichend Zeit habe, sich über die Einlegung eines Rechtsbehelfs schlüssig zu werden, seine Sorgfaltspflichten erfülle.Bei Erfüllung dieser Unterrichtungspflicht - auch nur durch einfachen Brief - muss der Bevollmächtigte bei Schweigen des Mandanten nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zusätzlich Nachfrage halten, ob ein Rechtsbehelf eingelegt werden soll (…vgl. BFH- Urteil vom 07.12.1995 III R 12/91, BFH/NV 1996, 680 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH; ebenso mit Berufung auf diese BGH-Rechtsprechung: Urteil OLG-Köln vom 08.05.2008 8 U 4/08, DStR 2009, 1059).
- FG Baden-Württemberg, 04.05.2016 - 1 K 4060/14
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verletzung der Sorgfaltspflichten …
Die Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe dürfen sich generell - wie jedermann - auf den ordnungsgemäßen Postlauf auch bei einem einfachen Brief verlassen (…BFH-Urteil vom 7. Dezember 1995 III R 12/91 juris Rn. 13 und 16, BFH/NV 1996, 680 m.w.N.; so auch Urteil des Oberlandesgerichts -OLG- Köln vom 8. Mai 2008 8 U 4/08, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2009, 1059).