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   OLG Celle, 19.02.2002 - 16 U 185/01   

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https://dejure.org/2002,27013
OLG Celle, 19.02.2002 - 16 U 185/01 (https://dejure.org/2002,27013)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.02.2002 - 16 U 185/01 (https://dejure.org/2002,27013)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 16 U 185/01 (https://dejure.org/2002,27013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • amtspflichtverletzung.de

    Steuerberaterkosten als Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - Höhe der Gebühren des Steuerberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Amtshaftung - Schadenersatzanspruch: Das Land muss die Kosten des Einspruchsverfahrens übernehmen!

Papierfundstellen

  • DStRE 2002, 1152
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 23.08.2012 - 16 U 8/12

    Amtshaftungsansprüche eines Steuerpflichtigen wegen eines rechtswidrigen

    Dem Steuerpflichtigen ist grundsätzlich kein Vorwurf zu machen, wenn er den gesetzlich vorgesehenen Weg der Beanstandung des Bescheids durch Einspruch statt eines Berichtigungsantrages wählt (Urteil des OLG Celle vom 19.02.2002, 16 U 185/01, zitiert nach juris, Rn. 11; Urteil des OLG Brandenburg vom 23.02.2006, 2 U 1/05, zitiert nach juris, Rn. 18; Urteil des OLG Düsseldorf vom 10.11.2010, 18 U 56/10, zitiert nach juris, Rn. 22 f., 24 f.).

    Anders als bei § 14 Abs. 2 RVG sieht die StBGebV die zwingende Einschaltung der Berufskammer bei Rechtsstreitigkeiten über Gebühren nicht vor (Urteil des OLG Celle vom 19.02.2002, 16 U 185/01, zitiert nach juris, Rn. 15, 16 m. w. N.; Urteil des OLG Düsseldorf vom 10.11.2010, 18 U 56/10, zitiert nach juris, Rn. 31).

  • OLG Nürnberg, 23.07.2007 - 4 U 1073/07

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten für die Geltendmachung der offenbaren

    Auch das OLG Celle stützt sein Urteil vom 19.2.2002 (DStRE 2002, 1152) vor allem darauf, dass aufgrund der dortigen Fallumstände für die Klägerin eine erhebliche Unsicherheit über die Fehlerursache bestand, da sie die dort vorliegende Namensverwechslung nicht habe erkennen können und sich deeshalb weder der dortigen Klägerin, noch ihren Steuerberatern die Erkenntnis habe aufdrängen müssen, dass ein formloser Berichtigungsantrag ausreichen würde.
  • LG Duisburg, 21.08.2015 - 10 O 89/15
    Die StBVV sieht die zwingende Einschaltung der Berufskammer bei Rechtsstreitigkeiten über Gebühren nicht vor (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2010 - I-18 U 56/10; OLG Celle, Urteil vom 19.02.2002 - 16 U 185/01).
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