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   FG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 13 V 1/05   

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https://dejure.org/2005,6347
FG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 13 V 1/05 (https://dejure.org/2005,6347)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.04.2005 - 13 V 1/05 (https://dejure.org/2005,6347)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. April 2005 - 13 V 1/05 (https://dejure.org/2005,6347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen als außergewöhnliche Belastung; Aufwendungen zur Beseitigung einer konkreten, von einem Gegenstand des notwendigen Bedarfs ausgehenden Gesundheitsgefährdung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen als außergewöhnliche Belastungen

  • rechtsportal.de

    Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen als außergewöhnliche Belastungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen als außergewöhnliche Belastungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    §§ 33, 33a EStG
    Kosten für Schutzmaßnahmen gegen Elektrosmog sind steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen

  • beck.de (Leitsatz)

    Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen als außergewöhnliche Belastung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kosten für Schutzmaßnahmen gegen Elektrosmog sind steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 640
  • DStRE 2006, 406
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 09.08.2001 - III R 6/01

    Kosten einer Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 13 V 1/05
    Auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. August 2001 III R 6/01 (BStBl II 2002, 240) könne sich der Antragsgegner nicht berufen da es sich dort um die Freisetzung von Asbestfasern handle, während es hier um die permanente Strahlung durch die benachbarte Mobilfunkantenne gehe, die anders als Asbestfasern auch durch Mauern und Fensterscheiben in das Gebäude gelange und damit eine Gesundheitsgefährdung und Schädigung eintrete, was durch Sachverständigengutachten bewiesen werde.

    Die konkrete Gesundheitsgefährdung ist durch ein vor der Beseitigungsmaßnahme erstelltes amtliches technisches Gutachten und zusätzlich durch ein vor der Maßnahme erstelltes amtsärztliches Zeugnis zu belegen (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 2002, 240 und 592).

    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen zur Vorsorge gegen gesundheitsgefährdende Emissionen oder Immissionen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich berücksichtigt werden können, ist durch die BFH-Urteile in BStBl II 2002, 240 und 592 geklärt.

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 13 V 1/05
    Nach der gegenwärtigen Rechtsauffassung des für das private Immissionsschutzrecht zuständigen V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) sei der Wissenschaft und Forschung bislang nicht der Nachweis gelungen, dass athermische Effekte elektromagnetischer Felder, insbesondere unterhalb der durch die 26. BImSchV gezogenen Grenzen, zu gesundheitlichen Schäden führen könnten (Urteile vom 13 Februar 2004 V ZR 217 und 218/03 (juris; V ZR 217/03 in NJW 2004, 1317)).

    Der BGH hat aus diesem Grund den gegen den Betreiber einer Mobilfunkanlage gerichteten Unterlassungsanspruch als unbegründet beurteilt (vgl. Urteil V ZR 217/03 in NJW 2004, 217 unter Abschn. II, Nr. 3 der Entscheidungsgründe).

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 13 V 1/05
    Der BGH hat aus diesem Grund den gegen den Betreiber einer Mobilfunkanlage gerichteten Unterlassungsanspruch als unbegründet beurteilt (vgl. Urteil V ZR 217/03 in NJW 2004, 217 unter Abschn. II, Nr. 3 der Entscheidungsgründe).
  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 13 V 1/05
    Der BGH nimmt dabei Bezug auf einen Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 28. Februar 2002 - 1 BvR 1676/01 - (NJW 2002, 1638), mit dem eine gegen die Errichtung einer Mobilfunkanlage gerichtete Verfassungsbeschwerde mangels Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen worden ist.
  • BFH, 20.05.1998 - III B 9/98

    Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 13 V 1/05
    Das Vorbringen der Antragstellerin rechtfertigt weder ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz Finanzgerichtsordnung -FGO- (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 1998 III B 9/98, BStBl II 1998, 721/723; vom 11. Oktober 2002 VIII B 172/01, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2003, 306) an der Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheids 2001 vom 24. Juni 2003 noch die Annahme einer unbilligen, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz FGO durch dessen Vollziehung vor der Entscheidung im Verfahren der Hauptsache.
  • BFH, 23.05.2002 - III R 52/99

    Außergewöhnliche Belastungen bei Formaldehydemission

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 13 V 1/05
    Auch in dem weiteren BFH-Urteil vom 23. Mai 2002 III R 52/99 (BStBl II 2002, 592) gehe es nicht um eine Beeinträchtigung durch Mobilfunkstrahlungen sondern um Formaldehydemissionen.
  • BFH, 31.08.1987 - V B 57/86

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 13 V 1/05
    Dass die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids für sie eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte (§ 69 Abs. 2 Satz 2. Halbsatz FGO) zur Folge hätte (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174; vom 24. November 1988 IV S 1/86, BFH/NV 1990, 295), hat die Antragstellerin zwar geltend gemacht, aber nicht näher erläutert und belegt.
  • BFH, 11.10.2002 - VIII B 172/01

    AdV-Ablehnung; Weiterleitung von Kindergeld

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 13 V 1/05
    Das Vorbringen der Antragstellerin rechtfertigt weder ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz Finanzgerichtsordnung -FGO- (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 1998 III B 9/98, BStBl II 1998, 721/723; vom 11. Oktober 2002 VIII B 172/01, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2003, 306) an der Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheids 2001 vom 24. Juni 2003 noch die Annahme einer unbilligen, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz FGO durch dessen Vollziehung vor der Entscheidung im Verfahren der Hauptsache.
  • BFH, 24.11.1988 - IV S 1/86

    Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 13 V 1/05
    Dass die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids für sie eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte (§ 69 Abs. 2 Satz 2. Halbsatz FGO) zur Folge hätte (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174; vom 24. November 1988 IV S 1/86, BFH/NV 1990, 295), hat die Antragstellerin zwar geltend gemacht, aber nicht näher erläutert und belegt.
  • FG Baden-Württemberg, 19.07.2006 - 13 K 163/04

    Aufwendungen für Schutzmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen keine außergewöhnliche

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 13 V 1/05
    Das Klageverfahren 13 K 163/04 hat jedoch, wie oben ausgeführt, bei dem gegenwärtigen Sachstand keine Aussicht auf Erfolg.
  • BFH, 03.05.2004 - III B 159/03

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BFH, 18.04.1994 - IX S 1/94

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1047/05

    Abwehrmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen - hier

    Der Senat geht in diesem Zusammenhang, solange keine gegenteiligen wissenschaftlich gesicherten aktuellen Erkenntnisse vorliegen, mit der oberstgerichtlichen Rechtsprechung von BGH und BVerfG davon aus, dass bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder, 26. BImSchV) eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkwellen nicht unterstellt werden kann (so auch z.B. FG Baden-Württemberg vom 14 April 2005 13 V 1/05, DStRE 2006, 406).
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