Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 K 12222/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 10f EStG 2002, § 7i EStG 2002, § 175 Abs 1 S 1 Nr 1 AO
Bescheid einer Denkmalbehörde als Grundlagenbescheid - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 175 Abs 1 S 1 Nr 1 AO, § 10f EStG, § 7i EStG
Bescheid einer Denkmalbehörde als Grundlagenbescheid
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Neubau bei zu einem in bautechnischer Hinsicht neuen Gebäudes führenden Umbauarbeiten an einem schon bestehenden Gebäude; Frage nach einer Prüfungspflicht von bisher mit Rücksicht auf das Fehlen eines Grundlagenbescheids nicht weiter geprüften steuerlichen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bei nachträglich eingereichter, aber unvollständiger Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde betreffend den Steuerabzug für ein Baudenkmal nach § 10f EStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bei nachträglich eingereichter, aber unvollständiger Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde betreffend den Steuerabzug für ein Baudenkmal nach § 10f EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DStRE 2011, 250
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 14.01.2004 - X R 19/02
Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 K 12222/09
Dabei kommt das Vorliegen eines Neubaus auch dann in Betracht, wenn Umbauarbeiten an einem schon bestehenden Gebäude vorgenommen werden, die dazu führen, dass das Gebäude als ein in bautechnischer Hinsicht neues Gebäude anzusehen ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 14. Januar 2004 - X R 19/02, BStBl. II 2004, 711, unter II.2. der Gründe).
- BFH, 19.02.2019 - X R 17/18
Änderung von Steuerbescheiden aufgrund von Grundlagenbescheiden, die nicht …
Zur Begründung stützte er sich auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg vom 25. August 2010 12 K 12222/09 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2011, 250).Dem Wortlaut dieser Regelungen lässt sich die vom FA --unter Bezugnahme auf das Urteil des FG Berlin-Brandenburg in DStRE 2011, 250-- in den Vordergrund seiner Überlegungen gestellte Unterscheidung zwischen "unvollständigen" ("unzureichenden") und "vollständigen" ("zureichenden") Grundlagenbescheiden nicht entnehmen.
- FG Köln, 26.04.2018 - 6 K 726/16
Verzögerungen bei der Denkmalbehörde gehen nicht zu Lasten der Steuerpflichtigen
Diesen Antrag lehnte der Beklagte mit Bescheid vom 26.01.2015 unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25.08.2010 (12 K 12222/09, DStRE 2011, 250) ab.Das anderslautende Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 25.08.2010 (12 K 12222/09, DStRE 2011, 250), auf welches sich der Beklagte beruft, überzeugt nicht.
Das vorliegende Urteilt weicht von der Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 25.08.2010 (12 K 12222/09, DStR 2011, 250) ab.
- FG Berlin-Brandenburg, 27.08.2019 - 6 K 6271/17
Reichweite der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils
Auch eine Änderung gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO komme nach dem Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 25. August 2010 - 12 K 12222/09 nicht in Betracht, da die Denkmalschutzbescheinigung nicht als vollständiger Grundlagenbescheid angesehen werden könne, da die Finanzbehörde - wie in der Bescheinigung auch dargestellt - weitere steuerrechtliche Voraussetzungen zu prüfen habe.