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   BVerwG, 15.03.1977 - VII C 6.76   

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https://dejure.org/1977,1649
BVerwG, 15.03.1977 - VII C 6.76 (https://dejure.org/1977,1649)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1977 - VII C 6.76 (https://dejure.org/1977,1649)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1977 - VII C 6.76 (https://dejure.org/1977,1649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Streitwertfestsetzung - Rechtmäßigkeit einer Prüfungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1977, 653
  • AnwBl 1977, 507
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1977 - 7 C 6.76
    Diese Betrachtung zeigt auch, daß die Verhältnisse bei einem Streit um die zahnärztliche Vorprüfung nicht mit denen vergleichbar sind, die bei der Berufszulassung des Anwalts (vgl. BGHZ 39, 110 [115 f.]) oder etwa bei der Bestallung als Zahnarzt bestehen.
  • BVerwG, 15.09.2015 - 9 KSt 2.15

    Naturschutzverein; Streitwertfestsetzung in planfeststellungsrechtlichen

    Der Umfang der Sache, der Arbeitsaufwand des Gerichts sowie die wirtschaftliche Situation des Klägers können daher - anders als ggf. gemäß § 48 Abs. 2 GKG in nichtvermögensrechtlichen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten - bei der Streitwertfestsetzung nicht berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 1977 - 7 C 6.76 - Buchholz 310 § 189 VwGO Nr. 11 S. 9; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Dezember 1976 - III 1594/76 - NJW 1977, 827; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Auflage 2014, § 52 GKG Rn. 2 f.; Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, § 52 GKG Rn. 17).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 27.91

    Flurbereinigungsrecht Wertermittlung - Reines Agrarland - Begünstigtes Agrarland

    Da sich dieser, wie ausgeführt, im Rechtsmittelverfahren nach dem in den Rechtsmittelanträgen ausgedrückten - objektiven (BVerwG, Beschluß vom 14. Oktober 1988 - BVerwG 4 C 58.84 - ) - Interesse des Rechtsmittelklägers bestimmt, können überindividuelle Gesichtspunkte der Streitsache, auf die sich die Kläger unter Hinweis insbesondere auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO - mit dem Ziel einer Absenkung des Streitwerts - berufen, im Rahmen des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht berücksichtigt werden (s. auch BVerwG, Beschluß vom 15. März 1977 - BVerwG 7 C 6.76 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 4 L 23.13

    Streitwert; Konkurrentenstreit um Beförderungsstelle im Eilverfahren; Sicherung

    Denn weder der Umfang der Sache noch der Prüfungsaufwand für das Gericht sind bei der Streitwertbemessung von Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 1977 - VII C 6.76 -, juris Rn. 4; Hartmann, a.a.O., Rn. 9; Meyer, a.a.O., Rn. 13; Dörndorfer, in: a.a.O., Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2021 - 2 S 379/21

    Zur Berechnung des Streitwerts für eine Klage auf zinslose Stundung von

    Irrelevant sind andere Umstände, wie z.B. der Umfang der Sache (BVerwG, Beschluss vom 15.03.1977 - VII C 6.76 - juris Rn. 4), der Aufwand des Gerichts oder die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers (BVerwG, Beschluss vom 15.09.2015 - 9 KSt 2.15 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2009 - 19 E 1140/08

    Streitwert für eine Klage auf Neubewertung schulischer Leistungen oder sonstiger

    BVerwG Beschluss vom 15.3.1977 - VII C 6.76 -, DVBl 1977, 653 (654) ; OVG NRW, Beschluss vom 17.12.2007 - 19 E 1279/07 -, m. w. N.; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., 2009, § 52 GKG Rdn. 8.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2008 - 3 K 31/05

    Einwände des nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten gegen

    Dem Aufwand der Prozessbevollmächtigten für das Verfahren kommt keine Bedeutung zu, wie dem eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 1 GKG zu entnehmen ist (vgl. BVerwG, B. v. 15.03.1977 - VII C 6.76 - AnwBl 1977, 507 - zit. nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2009 - 3 K 8/09

    Berücksichtigung der Folgen der Streitwertfestsetzung für den Vergütungsanspruch

    Dem Aufwand der Prozessbevollmächtigten für das Verfahren kommt keine Bedeutung zu, wie dem eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 1 GKG zu entnehmen ist (vgl. BVerwG, B. v. 15.03.1977 - VII C 6.76 -AnwBl 1977, 507 - zit. nach juris; Senat, B. v. 22.04.2008 - 3 K 31/05 - a.a.O.).
  • BVerwG, 25.10.1985 - 7 C 88.84

    Festsetzung des Streitgegenstandswerts für ein Revisionsverfahren - Zulassung zur

    Der beschließende Senat hat in vergleichbaren Fällen, in denen sich das Ergebnis des Rechtsstreits ebenfalls auf den Zeitpunkt des Eintritts in das Berufsleben auswirken kann, die wirtschaftlichen Folgen aber nicht mit hinreichender Bestimmtheit vorhersehbar sind (wie etwa im Prüfungsrecht oder im Hochschulzulassungsrecht), in ständiger Rechtsprechung auf den Streitwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG zurückgegriffen (vgl. Senatsbeschluß vom 15. März 1977 - BVerwG 7 C 6.76 - <DVBl. 1977, 653 = Buchholz 310 Verfahrensrecht § 189 VwGO Nr. 11>).
  • OVG Sachsen, 27.02.2023 - 1 E 7/23

    Streitwertbeschwerde; Baunachbarklage; Garage

    Die Bedeutung der Sache für den Beklagten beeinflusst den Streitwert ebenso wenig (BVerwG, Beschl. v. 15. März - VII C 6.76 -, juris Rn. 4) wie deren Bedeutung für den Beigeladenen (BayVGH, Beschl. v. 3. August 2012 - 15 C 12.870 -, juris Rn. 3, 4; BayVGH, Beschl. v. 6. Juli - 9 C 15.1202 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 4. Mai 1999 - 5 A 5682/97 - zitiert nach Beck-online; Dörndorfer in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Auflage 2021, GKG § 52 Rn. 2, 3 m. w. N.; Jochen Hofmann-Hoeppel/Michael Luber/Heinz Schäfer in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Auflage 2021, GKG § 52 Rn. 6; Elzer, a. a. O., Rn. 10, 13).
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