Rechtsprechung
BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 67.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erbenhaftung - Haftungsbeschränkung auf Nachlaß - Haftungserweiternder Rückgriff
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 419 § 1978; BSHG § 92 c (F. 1983)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 05.06.1986 - 12 K 4970/85
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.1988 - 6 S 2148/86
- BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 67.88
Papierfundstellen
- BVerwGE 90, 250
- NJW 1993, 1089
- MDR 1993, 546
- NVwZ 1993, 484 (Ls.)
- FamRZ 1993, 186
- DVBl 1992, 1602
- DÖV 1993, 162
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03
Festsetzung der Betreuervergütung gegen Erben: Beschränkte Erbenhaftung; …
Maßgeblich ist danach das Aktivvermögen des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten (…vgl. OLG Thüringen, a.a.O.;… Deinert, a.a.O. S. 376 Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1836 e BGB Rn. 16;… Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836 e Rn. 17; sowie zu § 92 c BSHG: BVerwGE 66, 166 und 90, 250;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Aufl., § 92 c Rn. 16 ff;… Fichtner, BSHG, § 92 c Rn. 11). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2008 - L 20 B 24/08
Sozialhilfe
Daraus folgt unmittelbar, dass zur Deckung der Bestattungskosten der Nachlass mit seinem vollen, also nicht durch Schonbeträge geminderten Wert einzusetzen ist (vgl. auch den Rechtsgedanken des § 1967 Abs. 2 BGB i.V.m. § 92c Abs. 2 Satz 2 BSHG über die Begrenzung der Erbenhaftung auf den Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles v o r h a n d e n e n Nachlasses; s. dazu BVerwGE 90, 250).". - OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2001 - 12 A 10133/01
Heranziehung als Erbin zum Ersatz von Kosten einer Heimunterbringung; …
Anlass dieser Neuregelung des § 92 c Abs. 2 BSHG war - darauf hat das Verwaltungsgericht bereits hingewiesen -das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1992 (BVerwGE 90, 250 ff.).
- SG Gotha, 28.09.2009 - S 14 SO 1150/09
Aufhebung eines Rückforderungsbescheids bzgl. einer vollstationären Unterbringung …
Sie verbietet insoweit einen haftungserweiternden Rückgriff auf das BGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992, FEVS 43, 321 ff. zum inhaltsgleichen § 92c BSHG, vgl. Grube/Wahrendorf, SGB XII, Kommentar 2005, § 102 SGB XII, Rdnr. 19).Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Leistungserbringer und dem jeweiligen Leistungsberechtigten sind insoweit im SGB XII, dem SGB I und SGB X abschließend geregelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992, FEVS 43, 321 ff. zu den inhaltsgleichen Vorschriften des §§ 92 ff BSHG, Grube/Wahrendorf, SGB XII, a.a.O.).
- VGH Bayern, 15.07.2003 - 12 B 99.1700
Sozialhilfe, - Anspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Erben auf Ersatz der …
Anlass dieser Neuregelung war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1992 (BVerwGE 90, 250 = FEVS 43, 321). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 2695/99
Pflicht der Erben eines Hilfeempfängers zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe; …
vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25. Juni 1992 - 5 C 67.88 -, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte (FEVS) 43, 321, 323. - OVG Berlin, 23.06.2005 - 6 B 23.03
Inanspruchnahme auf Ersatz von Sozialhilfeleistungen; Ende der Hilfebedürftigkeit …
Das gilt jedoch nicht für den vom Kläger mit der ergänzenden Widerspruchsbegründung unter Ziffer 3 und der Klageschrift in erster Linie angeführten Aspekt der Entreicherung ("Erbe bereits verbraucht"), denn dies widerspräche der mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung des Spar- und Wachstumsprogramms - 2. SKWPG - vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2374) eingeführten Haftung des Erben mit dem Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls (§ 92 c Abs. 2 Satz 2 BSHG), die der Rechtsprechung zur alten Fassung des § 92 c Abs. 2 Satz 2 BSHG ("...; der Erbe haftet nur mit dem Nachlass") die Grundlage entzogen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 5 C 67.88 -, FEVS 43, 321 ff., 323). - VGH Baden-Württemberg, 11.03.2002 - 7 S 2490/00
Auswahl unter kostenersatzpflichtigen Erben
Dies bedeutet, dass eine Haftung nach § 92 c Abs. 2 BSHG "mit dem Nachlass" nur dann möglich ist, wenn und so lange aktives Vermögen aus der Erbschaft vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6.1992 - 5 C 67.88 -, FEVS 43, 321). - VGH Baden-Württemberg, 15.11.1995 - 6 S 2877/93
Haftung des Vermögensübernehmers für sozialhilferechtlichen …
Deshalb bejaht der Senat die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.1992 - 5 C 67.88 - NDV 1993, 129 offengelassene Frage, ob der Vermögensübernehmer nach dem in § 419 BGB normierten Rechtsgedanken auch für den in § 92c BSHG geregelten öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch haftet. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1989 - 13 A 340/88
Beurteilungszeitpunkt für die Zustimmung zur Kündigung Schwerbehinderter ist die …
So bereits OVG Berlin, Urteil vom 6.6.1968 - VI B 8/67, FEVS Bd. 16 S. 368, 370 f.; vgl. auch BVerwG-Beschluß vom 26.4.1979 - 5 B 16/78 - (S. 4) und Urteile vom 5.6.1975 - V C 57.73, BVerwGE 48 S. 264, 268, sowie vom 15.12.1988 - 5 C 67/88, NZA 1989 S. 554, 556 (Die Hauptfürsorgestelle habe "die geltend gemachten Kündigungsgründe mit den Schutzinteressen des behinderten Arbeitnehmers abzuwägen"). - VG München, 21.06.2012 - M 15 K 11.5270
Rückforderung von Kriegsopferfürsorge von der Erbin der Leistungsempfängerin; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 2686/99
Ersatz der Kosten einer gewährten Hilfe zum Lebensunterhalt eines Verstorbenen …
- SG Aurich, 16.07.2004 - S 14 SB 31/04
Ausstellung eines Beiblattes mit unentgeltlicher (kostenfreier) Wertmarke zur …
Rechtsprechung
BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 47.87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufstockung von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz durch Leistungen nach Kriegsopferfürsorgerecht - Nachrang von Rehabilitationsleistungen nach Kriegsopferfürsorgerecht gegenüber Leistungen nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften - Anspruch auf ...
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Verhältnis von Leistungen der Kriegsopferfürsorge zu Leistungen zur Rehabilitation
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 13.09.1984 - 4 OS A 163/83
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.08.1987 - 4 A 174/84
- BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 47.87
Papierfundstellen
- DVBl 1992, 1602
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 19/79
Verurteilung des Beigeladenen
Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 47.87
Entsprechend dem sprachlichen Bedeutungsunterschied zwischen der Formulierung "soweit", mit der der Gesetzgeber Raum für eine Aufstockung der Leistungen des vorrangigen Leistungsträgers läßt (…vgl. z.B. aus der Begründung zu § 37 AFG den schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit zu § 36 des Regierungsentwurfs des AFG, BT-Drs. V/4110, S. 8 f.), und dem Wortlaut von gesetzlichen Regelungen, die einen Nachrang im Sinne eines völligen Ausschlusses von der Leistungspflicht begründen, wird der vom Gesetzgeber in der Neufassung des § 57 AFG gewählten Formulierung ("sofern") demgegenüber entnommen, daß der nachrangig zuständige Leistungsträger Leistungen nicht gewähren darf und daß deshalb auch eine Aufstockung der Leistungen durch ihn ausscheidet (s. BSGE 48, 92 ; BSG…, Urteil vom 15. November 1979 - 11 RA 22/79 - <;…">57%20AFG%20Nr.%209#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 57 AFG Nr. 9, S. 29 f.>; BSGE 50, 111 ). Diesem Ziel diente der durch die Änderung von § 57 AFG durch das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation bewirkte Ausschluß von Aufstockungsleistungen (vgl. BSGE 50, 111 ).
- BSG, 15.03.1979 - 11 RA 36/78
Bindend bewilligte Umschulungsförderung - Umschulungswechsel
Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 47.87
Entsprechend dem sprachlichen Bedeutungsunterschied zwischen der Formulierung "soweit", mit der der Gesetzgeber Raum für eine Aufstockung der Leistungen des vorrangigen Leistungsträgers läßt (…vgl. z.B. aus der Begründung zu § 37 AFG den schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit zu § 36 des Regierungsentwurfs des AFG, BT-Drs. V/4110, S. 8 f.), und dem Wortlaut von gesetzlichen Regelungen, die einen Nachrang im Sinne eines völligen Ausschlusses von der Leistungspflicht begründen, wird der vom Gesetzgeber in der Neufassung des § 57 AFG gewählten Formulierung ("sofern") demgegenüber entnommen, daß der nachrangig zuständige Leistungsträger Leistungen nicht gewähren darf und daß deshalb auch eine Aufstockung der Leistungen durch ihn ausscheidet (s. BSGE 48, 92 ; BSG…, Urteil vom 15. November 1979 - 11 RA 22/79 - <;…">57%20AFG%20Nr.%209#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 57 AFG Nr. 9, S. 29 f.>; BSGE 50, 111 ). - BSG, 15.11.1979 - 11 RA 22/79
Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers (nach AFG § 57 Abs 1)
Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 47.87
Entsprechend dem sprachlichen Bedeutungsunterschied zwischen der Formulierung "soweit", mit der der Gesetzgeber Raum für eine Aufstockung der Leistungen des vorrangigen Leistungsträgers läßt (…vgl. z.B. aus der Begründung zu § 37 AFG den schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit zu § 36 des Regierungsentwurfs des AFG, BT-Drs. V/4110, S. 8 f.), und dem Wortlaut von gesetzlichen Regelungen, die einen Nachrang im Sinne eines völligen Ausschlusses von der Leistungspflicht begründen, wird der vom Gesetzgeber in der Neufassung des § 57 AFG gewählten Formulierung ("sofern") demgegenüber entnommen, daß der nachrangig zuständige Leistungsträger Leistungen nicht gewähren darf und daß deshalb auch eine Aufstockung der Leistungen durch ihn ausscheidet (s. BSGE 48, 92 ; BSG, Urteil vom 15. November 1979 - 11 RA 22/79 - <…">57%20AFG%20Nr.%209#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 57 AFG Nr. 9, S. 29 f.>; BSGE 50, 111 ).
- BVerwG, 27.01.1965 - V C 37.64
Verweisung der Familienangehörigen eines Kriegsbeschädigten auf Bundessozialhilfe
Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 47.87
Zu einer abweichenden Beurteilung führt schließlich auch nicht die frühere Rechtsprechung des Senats zur Frage einer Berücksichtigung anderweitiger öffentlich-rechtlicher Leistungen im Rahmen von Leistungen der Kriegsopferfürsorge (BVerwGE 20, 194; 30, 6), [BVerwG 15.05.1968 - V C 181/66]auf die der Oberbundesanwalt hingewiesen hat. - BVerwG, 15.05.1968 - V C 136.67
Hilfen in besonderen Lebenslagen - Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers
Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 47.87
Zu einer abweichenden Beurteilung führt schließlich auch nicht die frühere Rechtsprechung des Senats zur Frage einer Berücksichtigung anderweitiger öffentlich-rechtlicher Leistungen im Rahmen von Leistungen der Kriegsopferfürsorge (BVerwGE 20, 194; 30, 6), [BVerwG 15.05.1968 - V C 181/66]auf die der Oberbundesanwalt hingewiesen hat. - BSG, 11.05.1976 - 7 RAr 121/74
Zum Recht des Behinderten auf Kostenbeteiligung der BA an einem für ihn …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 47.87
Auch § 57 AFG, der einen Nachrang berufsfördernder und ergänzender Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit gegenüber der Zuständigkeit anderer Rehabilitationsträger begründet und der Zuständigkeit anderer Rehabilitationsträger begründet und der vor der ihm durch § 36 Nr. 5 RehaAnglG verliehenen Fassung die gleiche Formulierung ("soweit") enthalten hatte wie § 25 Abs. 4 Satz 1 BVG, war im Sinne einer nur eingeschränkten, aber nicht ausgeschlossenen Leistungszuständigkeit des nachrangigen Leistungsträgers ausgelegt worden (s. BSGE 41, 241 ; 42, 5 ). - BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 148/74
Die Rehabilitation Behinderter durch die BA beschränkt sich nicht nur auf die …
Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 47.87
Auch § 57 AFG, der einen Nachrang berufsfördernder und ergänzender Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit gegenüber der Zuständigkeit anderer Rehabilitationsträger begründet und der Zuständigkeit anderer Rehabilitationsträger begründet und der vor der ihm durch § 36 Nr. 5 RehaAnglG verliehenen Fassung die gleiche Formulierung ("soweit") enthalten hatte wie § 25 Abs. 4 Satz 1 BVG, war im Sinne einer nur eingeschränkten, aber nicht ausgeschlossenen Leistungszuständigkeit des nachrangigen Leistungsträgers ausgelegt worden (s. BSGE 41, 241 ; 42, 5 ). - BSG, 28.02.1974 - 7 RAr 27/72
Zum Begriff des Behinderten iSv AFG §§ 56 ff.
Auszug aus BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 47.87
In diesem Sinne hat das Bundessozialgericht etwa die Regelung des § 37 Satz 1 AFG gedeutet, wonach Leistungen zur individuellen Förderung der beruflichen Bildung nur gewährt werden dürfen, "soweit" nicht andere öffentlich-rechtliche Stellen zur Gewährung solcher Leistungen gesetzlich verpflichtet sind: Der Anspruch auf den übersteigenden Teil der nachrangigen Leistung nach dem Arbeitsförderungsgesetz bleibt dem Berechtigten erhalten (BSG, Urteil vom 28. Februar 1974 - 7 RAr 27/72 - <…">37%20AFG%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 37 AFG Nr. 1>).
- BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 2.98
Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und …
Durch Art. 2 Nr. 2 KOVAnpG 1988 ist dieser - relative (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. August 1992 - BVerwG 5 C 47.87 - ) - Nachrang der Leistungen der Kriegsopferfürsorge für Familienmitglieder ersatzlos gestrichen worden. - BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 4.98
Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und …
Durch Art. 2 Nr. 2 KOVAnpG 1988 ist dieser - relative (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. August 1992 - BVerwG 5 C 47.87 - ) - Nachrang der Leistungen der Kriegsopferfürsorge für Familienmitglieder ersatzlos gestrichen worden. - BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 8.98
Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und …
Durch Art. 2 Nr. 2 KOVAnpG 1988 ist dieser - relative (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. August 1992 - BVerwG 5 C 47.87 ) Nachrang der Leistungen der Kriegsopferfürsorge für Familienmitglieder ersatzlos gestrichen worden.
- BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 3.98
Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und …
Durch Art. 2 Nr. 2 KOVAnpG 1988 ist dieser - relative (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. August 1992 - BVerwG 5 C 47.87 - ) - Nachrang der Leistungen der Kriegsopferfürsorge für Familienmitglieder ersatzlos gestrichen worden. - BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 7.98
Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und …
Durch Art. 2 Nr. 2 KOVAnpG 1988 ist dieser - relative (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. August 1992 - BVerwG 5 C 47.87 - ) - Nachrang der Leistungen der Kriegsopferfürsorge für Familienmitglieder ersatzlos gestrichen worden. - BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 9.98
Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und …
Durch Art. 2 Nr. 2 KOVAnpG 1988 ist dieser relative (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. August 1992 BVerwG 5 C 47.87 ) Nachrang der Leistungen der Kriegsopferfürsorge für Familienmitglieder ersatzlos gestrichen worden. - Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 29.05.1989 - 227 Z - 7/89 (auf Berufung gegen das Urteil des Rheinschifffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 27. Mai 1988 - 5 C 47/87 BSch -).