Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.12.1985

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,253
BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84 (https://dejure.org/1985,253)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1985 - 8 C 66.84 (https://dejure.org/1985,253)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1985 - 8 C 66.84 (https://dejure.org/1985,253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage - Ausbauzustand - Gesamte Ausdehnung - Satzung - Beitragsfähiger Aufwand - Kosten - Spätere Änderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 925
  • DVBl 1986, 349
  • ZfBR 1986, 93
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 16.03.1970 - IV C 69.68

    Abrechnung des Erschließungsaufwands für mehrere Straßen bei Fehlen einer

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    Das Ausbauprogramm für eine beitragsfähige Erschließungsanlage bzw. einen ihrer Teile kann zu Lasten der Beitragspflichtigen so lange geändert werden, wie die Erschließungsanlage bzw. der betreffende Teil noch nicht erstmals (endgültig) hergestellt ist (im Anschluß u.a. an Urteil vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 69.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 35 S. 13 ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Gemeinde das die Anforderungen an die endgültige Herstellung einer Teilanlage wie z.B. - hier - des Gehwegs regelnde Ausbauprogramm mit Auswirkungen auf den Umfang der für eine solche Teilanlage entstehenden Kosten der erstmaligen Herstellung im Sinne des § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBauG so lange noch ändern und insbesondere ausweiten, wie die jeweilige Teilanlage noch nicht erstmalig endgültig hergestellt ist (vgl. u.a. Urteile vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 69.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 35 S. 13 und vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 17 S. 1 ).

  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    Für die bezeichnete, nicht im Plangebiet gelegene Teilstrecke entfällt dagegen das Planerfordernis (ebenso wie das Zustimmungserfordernis) gemäß § 125 Abs. 2 Satz 2 BBauG deshalb, weil es sich insoweit nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts bereits bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes um ein Teilstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils gehandelt hat, dessen Umfang und dessen Verlauf infolge der schon seinerzeit vorhandenen Bebauung auf den angrenzenden Grundstücken derart festgelegt war, daß ein Bebauungsplan daran vernünftigerweise nichts mehr hätte ändern können (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18 S. 29 ).

    Die formelle Rechtsgültigkeit einer Erschließungsbeitragssatzung beurteilt sich in erster Linie nach dem jeweils einschlägigen Orts- und Landesrecht (vgl. etwa Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - Urteilsabdruck S. 6).

  • BVerwG, 22.11.1968 - IV C 82.67

    Umfang der Erschließungsbeiträge bei Ortsdurchfahrten

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    Berücksichtigungsfähig sind dann vielmehr bezogen auf diese Teilanlage nicht die Änderungskosten, sondern ausschließlich diejenigen Kosten, die durch die erstmalige, seinerzeit endgültige Fertigstellung entstanden sind (vgl. Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 82.67 - BVerwGE 31, 90 [BVerwG 22.11.1968 - IV C 82/67]).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    ... Durch den Begriff der Erforderlichkeit wird lediglich eine äußerste Grenze markiert, die die Gemeinde nicht überschreiten darf" (Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249 [BVerwG 14.12.1979 - 4 C 28/76]).
  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    Denn § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBauG knüpft mit dem Merkmal " ihre erstmalige Herstellung" an § 127 Abs. 2 BBauG an und bezieht sich demzufolge auf die ganze Erschließungsanlage (vgl. u.a. Urteil vom 15. September 1978 - BVerwG 4 C 50.76 - BVerwGE 56, 238 [BVerwG 15.09.1978 - 4 C 50/76]).
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73

    Gesetzliche Voraussetzungen für die Entstehung der Beitragspflicht zu

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Gemeinde das die Anforderungen an die endgültige Herstellung einer Teilanlage wie z.B. - hier - des Gehwegs regelnde Ausbauprogramm mit Auswirkungen auf den Umfang der für eine solche Teilanlage entstehenden Kosten der erstmaligen Herstellung im Sinne des § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBauG so lange noch ändern und insbesondere ausweiten, wie die jeweilige Teilanlage noch nicht erstmalig endgültig hergestellt ist (vgl. u.a. Urteile vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 69.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 35 S. 13 und vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 17 S. 1 ).
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 51.69

    Selbständigkeit einer Grünanlage; Umfangd es Erschließungsaufwands

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    In Richtung auf diese Erforderlichkeit steht den Gemeinden bei der Entscheidung über Anlegung und Ausbau ein weiter Spielraum zu (u.a. Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 51.69 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 10 S. 11 ).
  • BVerwG, 06.05.1966 - IV C 136.65

    Voraussetzungen für die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    Vielmehr beurteilt sich die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage aus ihrer Beziehung zum jeweils gesamten Erschließungsgebiet (u.a. Urteil vom 6. Mai 1966 - BVerwG IV C 136.65 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 8 S. 39 ).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    Übersteigt in einem derartigen Fall die entstandene Beitragsforderung den mit dem aufgehobenen Bescheid verlangten Betrag, so ist es zulässig und angesichts der von § 127 Abs. 1 BBauG angeordneten Beitragserhebungspflicht grundsätzlich geboten, diesen Anspruch mit dem neuen Bescheid in vollem Umfang geltend zu machen (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 [BVerwG 15.04.1983 - 8 C 170/81]).
  • BVerwG, 10.10.1968 - IV B 128.68

    Verjährung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (so schon Beschluß vom 10. Oktober 1968 - BVerwG IV B 128.68 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 1 S. 1) ist das Berufungsgericht weiter davon ausgegangen, daß für die Verjährung von Erschließungsbeitragsansprüchen die landesrechtlichen Vorschriften für Kommunalabgaben gelten.
  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 99.74

    Neue Beitragssatzung während des Revisionsverfahrens; Begriff der vorhandenen

  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 65.66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70

    Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Danach ist dem Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich auch bei einer Bekanntmachung von kommunalem Satzungsrecht in nur einer Zeitung Genüge getan, sofern sichergestellt ist, dass diese Zeitung von interessierten Bürgern erworben werden kann (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1985 BVerwG 8 C 66.84 NVwZ 1986, 925 ).
  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten;

    Sie ist erst dann überschritten, wenn sich die Gemeinde ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (Urteile vom 14. Dezember 1979 a.a.O., vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - NVwZ 1986, 925 und vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 50.88 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 81 S. 46 f.; Beschlüsse vom 30. April 1997 - BVerwG 8 B 105.97 - juris Rn. 6 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 9 B 23.01 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 49 S. 3).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend ist auch die weitere Annahme des Berufungsgerichts, dass eine Erschließungsanlage bzw. deren Teileinrichtungen erst dann erstmalig hergestellt sind, wenn sie in voller Länge den örtlichen Ausbaugewohnheiten entsprochen haben (Urteile vom 15. September 1978 - BVerwG 4 C 50.76 - BVerwGE 56, 238 , vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 35 S. 21 und vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 5.06 - Buchholz 406.11 § 242 BauGB Nr. 5 Rn. 48 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,428
BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85 (https://dejure.org/1985,428)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1985 - 8 C 24.85 (https://dejure.org/1985,428)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1985 - 8 C 24.85 (https://dejure.org/1985,428)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,428) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Baurecht - Erschließungbeitrag - Eckgrundstück - Gleichheitssatz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 566
  • VBlBW 1986, 337
  • DVBl 1986, 349
  • DÖV 1986, 392
  • DÖV 1986, 472
  • BauR 1986, 329
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74

    Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
    a) Weisen die ein Eckgrundstück erschließenden Straßen - z.B. in ihrer Ausbaubreite - deutliche Unterschiede auf und hat der Erschließungsaufwand beider Straßen deshalb deutlich ins Gewicht fallend eine unterschiedliche Höhe, so gebietet der Gleichheitssatz, daß die Belastung des Eckgrundstücks mit Erschließungsbeiträgen für beide Straßen insgesamt nicht wesentlich niedriger sein darf als die Belastung eines vergleichbaren Mittelgrundstücks an einer dieser Straßen (im Anschluß an das Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158 ).

    Mit Rücksicht darauf hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es grundsätzlich im ortsgesetzgeberischen Ermessen steht, eine Eckermäßigung - generell für alle durch mehrere Anlagen erschlossenen Grundstücke ohne Rücksicht auf die Art der baulichen oder sonstigen Nutzung - vorzuschreiben oder davon abzusehen (vgl. z.B. Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - BVerwGE 25, 147 [150] und vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158 [160]).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß sie - deshalb - bei ungewöhnlich großen Eckgrundstücken nicht auf das gesamte Grundstück erstreckt werden darf (Urteile vom 4. September 1970 a.a.O. S. 9 und vom 8. Oktober 1976 a.a.O. S. 162).

    Ferner muß sie dahin begrenzt sein, daß die Mittelanlieger infolge der Ermäßigung nicht mehr als das Anderthalbfache des Betrages zahlen müssen, den sie bei nicht-ermäßigter Belastung der Eckgrundstücke zu tragen hätten (Urteile vom 4. September 1970 a.a.O. S. 8 f., vom 13. August 1976 - BVerwG IV C 23.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21 S. 14 [18] und vom 8. Oktober 1976 a.a.O. S. 161).

    Diese Rechtsprechung hat der 4. Senat später wieder aufgegeben (s. Urteil vom 8. Oktober 1976 a.a.O. S. 161 f.).

  • BVerwG, 04.09.1970 - IV C 98.69

    Bemessung des Erschließungsbeitrags für Eckgrundstücke

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
    Die durch § 131 Abs. 2 Satz 1 BBauG zugelassenen Verteilungsmaßstäbe dürfen nicht nur "miteinander verbunden" (§ 131 Abs. 2 Satz 2 BBauG), sondern auch (derart) modifiziert werden (Urteile vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 25 S. 92 [94] und vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 4 S. 7 [8]).

    Eine Ermäßigungsregelung kann allerdings wegen des Ausmaßes der gewährten Ermäßigung mit dem Gleichheitssatz unvereinbar sein (s. etwa Urteil vom 4. September 1970 a.a.O. S. 8 f.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß sie - deshalb - bei ungewöhnlich großen Eckgrundstücken nicht auf das gesamte Grundstück erstreckt werden darf (Urteile vom 4. September 1970 a.a.O. S. 9 und vom 8. Oktober 1976 a.a.O. S. 162).

    Ferner muß sie dahin begrenzt sein, daß die Mittelanlieger infolge der Ermäßigung nicht mehr als das Anderthalbfache des Betrages zahlen müssen, den sie bei nicht-ermäßigter Belastung der Eckgrundstücke zu tragen hätten (Urteile vom 4. September 1970 a.a.O. S. 8 f., vom 13. August 1976 - BVerwG IV C 23.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21 S. 14 [18] und vom 8. Oktober 1976 a.a.O. S. 161).

  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66

    Die Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erfolgte

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
    Die durch § 131 Abs. 2 Satz 1 BBauG zugelassenen Verteilungsmaßstäbe dürfen nicht nur "miteinander verbunden" (§ 131 Abs. 2 Satz 2 BBauG), sondern auch (derart) modifiziert werden (Urteile vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 25 S. 92 [94] und vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 4 S. 7 [8]).

    Die Gewährung einer Eckermäßigung muß nicht (durch "Umverteilung") zu Lasten der anderen erschlossenen Grundstücke gehen; sie kann vielmehr auch Ausdruck eines (nach § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG zu beurteilenden) Beitragserlasses sein (s. Urteil vom 29. Mai 1968 a.a.O. S. 94 f.).

  • BVerwG, 13.08.1976 - IV C 23.74

    Festlegung des Umfanges von Erschließungsstraßen; Herstellungsmerkmale und

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
    Ferner muß sie dahin begrenzt sein, daß die Mittelanlieger infolge der Ermäßigung nicht mehr als das Anderthalbfache des Betrages zahlen müssen, den sie bei nicht-ermäßigter Belastung der Eckgrundstücke zu tragen hätten (Urteile vom 4. September 1970 a.a.O. S. 8 f., vom 13. August 1976 - BVerwG IV C 23.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21 S. 14 [18] und vom 8. Oktober 1976 a.a.O. S. 161).

    Soweit der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 13. August 1976 a.a.O. S. 18 eine Ermäßigung ohne Berücksichtigung dieser (weiteren) Grenze gebilligt hat, hält der erkennende Senat daran nicht fest.

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81

    Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
    Das heißt: Was über die Art der Aufwandsverteilung schon durch § 131 Abs. 1 BBauG festgelegt ist, kann durch Satzung nicht abweichend geregelt 0.81 (BVerwGE 62, 308 [314 f.] zur sog. Tiefenbegrenzung).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
    Das Verwaltungsgericht bezieht sich für seine abweichende Auffassung zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - (BVerwGE 68, 249 [259 f.]).
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65

    Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
    Mit Rücksicht darauf hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es grundsätzlich im ortsgesetzgeberischen Ermessen steht, eine Eckermäßigung - generell für alle durch mehrere Anlagen erschlossenen Grundstücke ohne Rücksicht auf die Art der baulichen oder sonstigen Nutzung - vorzuschreiben oder davon abzusehen (vgl. z.B. Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - BVerwGE 25, 147 [150] und vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158 [160]).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
    Eine Verletzung des als Äquivalenzprinzip bezeichneten Grundsatzes, daß die Heranziehung (u.a.) zu einem Beitrag "in keinem Mißverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung stehen" darf (Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 179.65 - BVerwGE 26, 305 [308), dort zur Gebühr), kann hier schon vom Sachverhalt her allenfalls (nicht im Hinblick auf die Belastung der Eigentümer von ermäßigungs-begünstigten Eckgrundstücken, sondern nur) mit Blick auf die Belastung der Eigentümer von (ermäßigungs-belasteten) Mittelgrundstücken in Betracht kommen.
  • VerfGH Berlin, 13.06.2003 - VerfGH 161/00

    Umstellung vom Frontmetermaßstab auf Grundstücksflächenmaßstab bei der Bemessung

    Dies rechtfertigt sich daraus, daß eine Zweiterschließung sich verallgemeinernd nicht quantifizieren läßt und einem Grundstück nicht denselben Vorteil wie die Ersterschließung verschaffen muß oder gar sich der Erschließungsvorteil entsprechend der Zahl der Straßen vervielfacht (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwGE 51, 158 ; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1985 - 8 C 24/85 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 93; vgl. Quaas, Kommunales Abgabenrecht, 1997, Rn. 443).

    Zum Zweck einer vorteilsgerechteren, dem Gleichheitssatz Rechnung tragenden Verteilung des Kostenaufwands auf die erschlossenen Grundstücke (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a.a.O., § 18 Rn. 73), sind sog. Eckgrundstücksvergünstigungen mit der Anordnung einer zunächst mehrfachen und sich dann der Höhe nach ermäßigenden Berücksichtigung der Straßen zu Lasten der anderen Kostenpflichtigen von der Rechtsprechung sowohl für das Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 51, 158 ; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1985, a.a.O., Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 92) als auch für das Straßenreinigungsrecht (OVG NW, Urteil vom 7. Januar 1982, a.a.O., NVwZ 1983, 491 ; HessVGH, Urteil vom 3. Juli 1996, a.a.O., NVwZ-RR 1998, 133 f.) grundsätzlich für zulässig gehalten worden, und zwar auch dann, wenn die Vergünstigung so weit geht, daß das Eckgrundstück im Vergleich zu einem gleichartigen Mittelgrundstück weniger belastet wird (BVerwGE 51, 158 ).

    Die Belastung sei in diesem Sinne "wesentlich" niedriger, wenn sie um mehr als 10 % die Beitragsbelastung eines gleichartigen Mittelgrundstücks unterschreite, wobei die anteilsmäßige Heranziehung nach dem Verhältnis der Grundstücksbreiten zur Überschreitung der 10%-Untergrenze führen könne (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1985, a.a.O., Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 94 f.).

  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

    Dazu ist im einzelnen zu sagen: Der erkennende Senat hat sich im Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 89 ff.) mit einer wörtlich mit § 8 Abs. 1 Satz 1 EBS übereinstimmenden Vergünstigungsvorschrift befaßt, nach der die Flächen von (Eck-)Grundstücken bei der Verteilung des Aufwands jeder der sie erschließenden Anbaustraßen nur in dem Verhältnis anzusetzen sind, in dem die Grundstücksbreiten (Frontlängen) an diesen Anlagen zueinanderstehen.
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Verletzungen dieses Gebots führen nicht erst wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz, sondern schon deshalb zur Rechtswidrigkeit der Heranziehung, weil § 131 Abs. 2 BBauG solche vorteilsungerechten Maßstäbe nicht gestattet (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 89 [92 f.]).
  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88

    Selbstständige öffentliche Aufgabe der Gemeinde - Gegenstand der Straßenbaulast -

    Eine Modifikation, die dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) widerspricht, ist unzulässig, und zwar nicht erst wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitssatz, sondern schon deshalb, weil § 131 Abs. 2 BBauG sie nicht gestattet (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 89 ).
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65, S. 89 ff. (90)) eine nahezu wortgleiche Bestimmung für rechtlich unbedenklich gehalten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
    Letzeres führt zu einem weiteren Mangel der Regelung, weil eine Beitragsentlastung entsprechend dem Verhältnis der Frontlängen zur Folge hat, daß bei einer Gesamtbetrachtung das Eckgrundstück geringer belastet wird als ein gleich großes Mittelgrundstück an der am aufwendigsten ausgebauten und damit "teuersten" Straße (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13.12.1985 - 8 C 24.85 -, DVBl. 1986, 349).

    Zur Vermeidung unbilliger Härten im Sinne des § 11 KAG i.V.m. § 227 Abs. 1 AO geboten ist dies jedoch nicht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13.12.1985, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - 5 B 63.16

    Erschließungsbeitrag; Grundstück im allgemeinen Wohngebiet (WA);

    Genügt sie dem nicht, ist sie unzulässig, und zwar nicht erst wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitssatz, sondern schon deshalb, weil sie die Verteilungsvorschrift des § 131 Abs. 2 BauGB nicht gestattet (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 -, juris Rn. 20).

    Zudem übersieht der Beklagte, dass ein Billigkeitserlass stets zu Lasten der Gemeinde geht und nicht als Erschließungsaufwand auf die übrigen Beitragspflichtigen umgelegt werden kann (vgl. Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Auflage 2016, § 135 Rn. 19; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 -, Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 25, zu dem insoweit inhaltsgleichen § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG, sowie Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 -, juris Rn. 30, im Zusammenhang mit der Umdeutung einer "überschießenden" Ermäßigung für ein Eckgrundstück in einen Beitragserlass nach § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG).

  • BVerwG, 11.02.1986 - 8 B 7.85

    Rechtmäßigkeit einer Eckgrundstücksvergünstigungsregelung

    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - im einzelnen dargelegt, der Gleichheitssatz gebiete zwar, daß dann, wenn die ein Eckgrundstück erschließenden Straßen - etwa in ihrer Ausbaubreite - deutliche Unterschiede aufweisen und deshalb der Erschließungsaufwand beider Straßen deutlich ins Gewicht fallend eine unterschiedliche Höhe hat, die Belastung des Eckgrundstücks mit Erschließungsbeiträgen für beide Straßen insgesamt nicht niedriger sein dürfe als die Belastung eines vergleichbaren Mittelgrundstücks an einer dieser Straßen.
  • BVerwG, 27.02.1987 - 8 B 106.86

    Sielbaubeitrag - Frontlänge - Anzahl der zulässigen Vollgeschosse

    Im Erschließungsbeitragsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß sich der zusätzliche Vorteil einer mehrfachen Erschließung nicht verallgemeinernd quantifizieren läßt und daß deshalb sowohl die Gewährung einer Eckermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke als auch das Absehen von jeglicher Eckermäßigung dem Gleichheitssatz gerecht wird (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 89 m.weit.Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.1986 - 2 S 2584/85

    Erschließungsbeitrag - Veranlagung entgegen behördlicher Auskunft -

    Auch eine Verteilungsregelung für mehrfach erschlossene Grundstücke, die im Ergebnis bewirkt, daß solche Grundstücke insgesamt nur mit 100% des maßgeblichen Verteilungswerts zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden, ist gültig (Vergleiche BVerwG, 1985-12-13, 8 C 24/85).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1991 - 2 S 592/90

    Erschließungsbeitrag: Aufwandserteilung bei mehrfach erschlossenen Grundstücken -

  • VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 544/89

    Bezeichnung der Abgabe nach ihrer Art - Umdeutung eines Erschließungsbeitrags in

  • BVerwG, 01.11.1993 - 8 B 155.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zulässige

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1992 - 2 S 1908/90

    Erschließungsbeitragssatzung: statische Verweisung auf Baunutzungsverordnung;

  • VGH Hessen, 24.02.1988 - 5 UE 1806/86

    Erschließungsbeitrag; vorhandene Straße im Sinne von § 15 StrG PR

  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88

    Rechtfertigung für die Mehrbelastung der Mittelgrundstücke - Anforderungen an als

  • VGH Hessen, 05.12.1990 - 5 UE 4117/87

    Erschließungskosten: Beseitigung eines noch vorhandenen Straßenbaubestandes und

  • VGH Hessen, 22.08.1990 - 5 UE 766/86

    Weitergeltende Wirkung des § 146a Reichsabgabenordnung

  • BVerwG, 03.03.1987 - 8 B 148.86

    Erhebung einer Sielabgabe - Vereinbarkeit der Bemessung der Sielbaubeiträge nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.1995 - 2 M 80/94
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1986 - 2 S 1393/85

    Erschließungsbeitrag - Eckgrundstücksermäßigung - unselbständige Grünanlage

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.1986 - 2 S 141/84

    Beitragsfähigkeit von Erschließungskosten

  • VG Münster, 08.03.2013 - 3 L 4/13

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf einen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht