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   VGH Hessen, 06.12.1988 - 10 TH 4521/88   

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https://dejure.org/1988,2357
VGH Hessen, 06.12.1988 - 10 TH 4521/88 (https://dejure.org/1988,2357)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.12.1988 - 10 TH 4521/88 (https://dejure.org/1988,2357)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Dezember 1988 - 10 TH 4521/88 (https://dejure.org/1988,2357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    VwGO § 80 Abs. 6, Abs. 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 590
  • DVBl 1989, 411
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.1988 - 10 TH 4521/88
    Dieser Mangel im Verfahren über den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wiegt so schwer, daß er bereits für sich gesehen zur Statthaftigkeit eines Abänderungsantrags nach § 80 Abs. 6 VwGO führt, wie dies auch bei anderen schweren Verfahrensfehlern, etwa der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, weitgehend anerkannt ist (BVerfG, Beschluß vom 18. Juni 1985 -- 2 BvR 414/84 --, BVerfGE 70, 180 = NJW 1986, 371 = DVBl. 1986, 31 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.1988 - 10 TH 4521/88
    Unter Berücksichtigung des gesamten Vorbringens des Antragstellers im Verfahren nach § 80 Abs. 6 VwGO, insbesondere im Hinblick auf die Beschwerdebegründung, kann die vom Senat mit Beschluß vom 18. Mai 1988 -- 10 TH 1142/88 -- bestätigte Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 3. Februar 1988 -- VII H 21569/87 -- nicht aufrechterhalten werden; sie ist vielmehr antragsgemäß abzuändern, weil aufgrund des neuen Vorbringens des Antragstellers ernstliche Zweifel daran bestehen, ob ohne weitere Sachaufklärung dem "Offensichtlichkeitsurteil" des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (noch) beigetreten werden kann, was für ein Festhalten an der Ablehnung des Aussetzungsantrags erforderlich wäre (BVerfG, Beschluß vom 2. Mai 1984 -- 2 BvR 1413/83 --, BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, Beschluß vom 28. August 1985 -- 10 TH 1561/85 --, EZAR 226 Nr. 7 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 28.08.1985 - 10 TH 1561/85

    Sofortvollzug einer Abschiebungsverfügung nach Asyl-Ablehnung; Mitwirkungspflicht

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.1988 - 10 TH 4521/88
    Unter Berücksichtigung des gesamten Vorbringens des Antragstellers im Verfahren nach § 80 Abs. 6 VwGO, insbesondere im Hinblick auf die Beschwerdebegründung, kann die vom Senat mit Beschluß vom 18. Mai 1988 -- 10 TH 1142/88 -- bestätigte Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 3. Februar 1988 -- VII H 21569/87 -- nicht aufrechterhalten werden; sie ist vielmehr antragsgemäß abzuändern, weil aufgrund des neuen Vorbringens des Antragstellers ernstliche Zweifel daran bestehen, ob ohne weitere Sachaufklärung dem "Offensichtlichkeitsurteil" des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (noch) beigetreten werden kann, was für ein Festhalten an der Ablehnung des Aussetzungsantrags erforderlich wäre (BVerfG, Beschluß vom 2. Mai 1984 -- 2 BvR 1413/83 --, BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, Beschluß vom 28. August 1985 -- 10 TH 1561/85 --, EZAR 226 Nr. 7 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 02.11.1981 - II R 97/81
    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.1988 - 10 TH 4521/88
    Der Antrag auf Abänderung der im Aussetzungsverfahren getroffenen Entscheidung nach § 80 Abs. 6 VwGO ist zulässig, und zwar ungeachtet der Frage, ob im Verhältnis zur Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO eine erhebliche Änderung der Sach- oder Rechtslage eingetreten ist, wie dies teilweise verlangt wird (Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rdnr. 820; Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Aufl., Rdnr. 61 zu § 80 VwGO; Hess. VGH, Beschluß vom 2. November 1981 -- II R 97/81 --, NVwZ 1982, 452; jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 08.07.2009 - 4 B 444/08

    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

    Ob angesichts der am 8.12.2008 erfolgten Klageerhebung des Antragstellers und seines Wiedereinsetzungsantrags ein Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO in Betracht kommt (siehe etwa HessVGH, Beschl. v. 6.12.1988, DVBl. 1989, 411 f.), mag dahinstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2006 - 18 B 1453/06

    Fehlerhaftigkeit rechtlich Umstände verändert

    VGH, Beschluss vom 6. Dezember 1988 - 10 TH 4521/88 -, NVwZ-RR 1989, 590, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Dezember 1989 - 11 S 3283/89 -, juris.
  • VG Lüneburg, 07.05.1999 - 1 B 27/99

    Rechtsschutz gegenüber einer Wohnsitzauflage für eine Gemeinschaftsunterkunft;

    ggf. auch von Amts wegen (vgl. VGH Kassel, NVwZ-RR 1989, 590).
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