Rechtsprechung
   BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90, 2 BvR 1537/90, 2 BvR 1581/90   

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BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90, 2 BvR 1537/90, 2 BvR 1581/90 (https://dejure.org/1991,2010)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90, 2 BvR 1537/90, 2 BvR 1581/90 (https://dejure.org/1991,2010)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90, 2 BvR 1537/90, 2 BvR 1581/90 (https://dejure.org/1991,2010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Sichttaregelung des Fünften Besoldungsrechtsänderungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichheitssatz - Stellenzulage - Aktive Beamte - Ruhegehaltsfähigkeit - Umwandlung der Zulagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2824 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 662
  • DVBl 1991, 633
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvL 9/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der verspäteten Gewährung der

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90
    Hingegen hatten die zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandenen Ruhestandsbeamten in dem maßgeblichen Augenblick ihrer Versetzung in den Ruhestand nur solche Amtsbezüge erdient, in denen eine ruhegehaltfähige Zulage nicht enthalten war (vgl. BVerfGE 44, 227 [244]).

    Es gibt weder einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, der fordert, daß alle Teile der Amtsbezüge ruhegehaltfähig sein müßten, noch einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums mit dem Inhalt, daß die Umwandlung nichtruhegehaltfähiger in ruhegehaltfähige Zulagen für bestimmte Laufbahngruppen unmittelbar auch die Höhe der Bezüge der vorhandenen Versorgungsberechtigten dieser Laufbahngruppen verändern müßte (so bereits ausdrücklich BVerfGE 44, 227 [245]).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 [329]; BVerfGE 79, 223 [236] m.w.N.).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90
    Eine sachliche Rechtfertigung ist hier schon darin zu sehen, daß der Gesetzgeber die Änderung mit dem Beginn des laufenden Haushaltsjahres in Kraft treten ließ (vgl. zur Bedeutung des laufenden Haushaltsjahres für die beamtenrechtliche Alimentation BVerfGE 81, 363 [385]).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 [329]; BVerfGE 79, 223 [236] m.w.N.).
  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es dem Gesetzgeber durch Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 49, 260 [275]; 71, 364 [397]).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90
    Ein sachlicher Grund für die daraus folgende unterschiedliche Versorgung besteht schon darin, daß in den für die Versorgungsbezüge maßgeblichen Dienstbezügen des letzten innegehabten Amtes (siehe dazu BVerfGE 11, 203 [210 f.]; 61, 43 [58]) nur bei denjenigen Beamten eine ruhegehaltfähige Zulage enthalten ist, die nach Inkrafttreten des die Ruhegehaltfähigkeit der Zulage einführenden Gesetzes in den Ruhestand versetzt werden bzw. wurden.
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es dem Gesetzgeber durch Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 49, 260 [275]; 71, 364 [397]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90
    Ein sachlicher Grund für die daraus folgende unterschiedliche Versorgung besteht schon darin, daß in den für die Versorgungsbezüge maßgeblichen Dienstbezügen des letzten innegehabten Amtes (siehe dazu BVerfGE 11, 203 [210 f.]; 61, 43 [58]) nur bei denjenigen Beamten eine ruhegehaltfähige Zulage enthalten ist, die nach Inkrafttreten des die Ruhegehaltfähigkeit der Zulage einführenden Gesetzes in den Ruhestand versetzt werden bzw. wurden.
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04

    Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB

    Indes wäre eine entsprechende Anwendung der genannten Vorschriften sinnentleert, folgte hieraus nicht zugleich das prozessuale Gebot, den Verfahrensbeteiligten vor der Entscheidung Gelegenheit - und zwar eine Gelegenheit, die von ihnen wahrgenommen werden kann - zu geben, sich zum Sachverhalt ergänzend tatsächlich zu äußern (vgl. hierzu BVerfG NJW 1991, 2824) und/oder sachdienliche Anträge zu stellen, wenn dergleichen vom Gericht oder der gerichtsähnlichen Instanz zuvor angeregt worden ist oder wenn die Verfahrensbeteiligten selbst angekündigt haben, einen Vortrag oder Antrag in Erwägung zu ziehen und gegebenenfalls noch anbringen zu wollen.
  • BVerfG, 03.12.2000 - 2 BvR 1501/96

    Kein Anspruch auf Ruhegehaltfähigkeit der Ministerialzulage

    Dies gilt in besonderem Maße für die Regelung von Zulagen (vgl. BVerfGE 65, 141 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 u.a., NVwZ 1991, S. 662 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2003 - L 13 AL 4869/02

    Verfassungsmäßigkeit des Kirchensteuer-Hebesatzes beim Bemessungsentgelt für das

    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Stichtagsregelung liegt im Rentenrecht nur vor, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 (329); 79, 223 (236); BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 - NVwZ 1991, 662 (663)).
  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch die in G131 § 53 enthaltene

    Der allgemeine Gleichheitssatz ist im Versorgungs- und Rentenrecht nur dann verletzt, wenn die (un-) gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 [329]; 79, 223 [236]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 u. a. -, NVwZ 1991, S. 662 [663]).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2006 - 11 U 48/06

    Hemmung der Verjährung, Zurückverweisung wegen Verfahrensfehler

    Darin liegt ein Verstoß gegen Grundprinzipien des Zivilverfahrens, insbesondere den Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1991, 2824; BGH NJW 1993, 538; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1021; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1992, 62; OLG Köln ZIP 1983, 869).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.08.2003 - L 13 RA 4945/02

    Verfassungsmäßigkeit der Anhebung der Altersgrenze bei Altersrenten

    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Stichtagsregelung liegt im Rentenrecht nur vor, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 (329); 79, 223 (236); BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 - NVwZ 1991, 662 (663)).
  • OVG Bremen, 11.09.2019 - 2 LC 9/18

    Versorgungsbezüge - begrenzte Dienstfähigkeit; Ruhegehaltfähige Dienstbezüge ;

    Es gibt keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums der fordert, dass alle Teile der Amtsbezüge ruhegehaltfähig sein müssen (BVerfG, Beschl. v. 30.1.1991 - 2 BvR 1403/90 u.a. -, NVwZ 1991, 662 [663]).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2511/02

    Verletzung des Gleichheitssatzes; Vergleichbarkeit der anrechenbaren

    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Stichtagsregelung liegt im Rentenrecht nur vor, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 (329); 79, 223 (236); Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 u.a. - NVwZ 1991, S. 662 (663)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2002 - 1 A 5468/98

    Anspruch auf Berücksichtigung einer Polizeizulage; Anforderungen an Zulagen für

    BVerfG, Beschluss vom 30.1.1991 - 2 BvR 1403/90 -, NVwZ 1991, 662 = DVBl. 1991, 633.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 18 KN 46/11

    Rentenversicherung

    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Stichtagsregelung liegt im Rentenrecht nur vor, wenn die (un-) gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256, 329; 79, 223, 236; BVerfG, Beschluss vom 30.1.1991, Az 2 BvR 1403/90).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 RA 2085/02

    Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des gesetzlichen Rentenalters und der

  • OLG Jena, 23.12.2009 - 4 U 805/08

    Zur Haftung eines Veterinärmediziners bei übersehener Zwillingsträchtigkeit

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