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   BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 546/91, 1 BvR 547/91   

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BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 546/91, 1 BvR 547/91 (https://dejure.org/1991,3736)
BVerfG, Entscheidung vom 26.06.1991 - 1 BvR 546/91, 1 BvR 547/91 (https://dejure.org/1991,3736)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 546/91, 1 BvR 547/91 (https://dejure.org/1991,3736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die Fortführung der Tätigkeit von Richtern der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsprechung in DDR - Unabhängige Richter - Vorübergehender Richtereinsatz - Richterablehnung wegen Befangenheit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsprechung in DDR - Unabhängige Richter - Vorübergehender Richtereinsatz - Richterablehnung wegen Befangenheit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsprechung in DDR; Unabhängige Richter; Vorübergehender Richtereinsatz; Richterablehnung wegen Befangenheit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsprechung in DDR; Unabhängige Richter; Vorübergehender Richtereinsatz; Richterablehnung wegen Befangenheit

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 1208
  • DVBl 1991, 1139
  • DtZ 1991, 408
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 546/91
    Diese Würdigung des Sachverhalts kann vom Bundesverfassungsgericht nur darauf überprüft werden, ob sie auf einer grundlegend unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts oder auf Willkür beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 546/91
    a) Die Entscheidung eines Gerichts, mit der ein Ablehnungsgesuch zurückgewiesen wird, verletzt den Anspruch auf den gesetzlichen Richter nicht schon dann, wenn die Zurückweisung auf fehlerhafter Anwendung des einfachen Rechts beruht, sondern erst, wenn ihr willkürliche Erwägungen zugrunde liegen (vgl. BVerfGE 29, 45 [48 f.]; 31, 145 [164 f.]).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 546/91
    Deshalb muß im System der normativen Vorausbestimmung des gesetzlichen Richters dafür Vorsorge getragen werden, daß ein Richter, der nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen ist oder abgelehnt werden kann (vgl. BVerfGE 21, 139 [145 f.]; 30, 149 [153]).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 546/91
    Deshalb muß im System der normativen Vorausbestimmung des gesetzlichen Richters dafür Vorsorge getragen werden, daß ein Richter, der nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen ist oder abgelehnt werden kann (vgl. BVerfGE 21, 139 [145 f.]; 30, 149 [153]).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 546/91
    a) Die Entscheidung eines Gerichts, mit der ein Ablehnungsgesuch zurückgewiesen wird, verletzt den Anspruch auf den gesetzlichen Richter nicht schon dann, wenn die Zurückweisung auf fehlerhafter Anwendung des einfachen Rechts beruht, sondern erst, wenn ihr willkürliche Erwägungen zugrunde liegen (vgl. BVerfGE 29, 45 [48 f.]; 31, 145 [164 f.]).
  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 546/91
    Ausnahmegerichte im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG sind nur solche Gerichte, die in Abweichung von der gesetzlichen Zuständigkeit besonders gebildet und zur Entscheidung einzelner konkret oder individuell bestimmter Fälle berufen sind (vgl. BVerfGE 3, 213 [223]; 8, 174 [182]; 10, 200 [212]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

    Auszug aus BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 546/91
    Ausnahmegerichte im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG sind nur solche Gerichte, die in Abweichung von der gesetzlichen Zuständigkeit besonders gebildet und zur Entscheidung einzelner konkret oder individuell bestimmter Fälle berufen sind (vgl. BVerfGE 3, 213 [223]; 8, 174 [182]; 10, 200 [212]).
  • BVerfG, 14.01.1960 - 2 BvR 243/60

    Keine allein auf die EMRK gestützte Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 546/91
    Auf die vom Beschwerdeführer außerdem angeführten Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Menschenrechtserklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen kann eine Verfassungsbeschwerde nicht gestützt werden (§ 90 Abs. 1 BVerfGG ; vgl. zur Europäischen Menschenrechtskonvention BVerfGE 10, 271 [274]).
  • BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56

    Zuständigkeit des BVerwG

    Auszug aus BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 546/91
    Ausnahmegerichte im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG sind nur solche Gerichte, die in Abweichung von der gesetzlichen Zuständigkeit besonders gebildet und zur Entscheidung einzelner konkret oder individuell bestimmter Fälle berufen sind (vgl. BVerfGE 3, 213 [223]; 8, 174 [182]; 10, 200 [212]).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Für die im Zuge der Einigung Deutschlands zu treffenden Regelungen insbesondere der Gerichtsverfassung muß dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zugebilligt werden (vgl. BVerfG DtZ 1990, 276; NJW 1991, 1597; BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats DtZ 1991, 408; BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Beschluß vom 10. Mai 1992 - 2 BvR 528/92 - BGH NStZ 1992, 502 und BGH Beschluß vom 25. Februar 1992 - 5 StR 41/92 - ).
  • BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 27/91

    Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der

    aa) Die Rechtsstellung der in der ehemaligen DDR tätigen Richter stand in deutlichem Gegensatz zum Richterbild des Grundgesetzes (vgl. BVerfG - 1. Kammer des Ersten Senats -, Beschluß vom 26. Juni 1991, DtZ 1991, S. 408).

    Nach Inkrafttreten des Einigungsvertrags galt zudem die Gewährleistung des Art. 97 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG - 1. Kammer des Ersten Senats -, Beschluß vom 26. Juni 1991, DtZ 1991, S. 408).

  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 42/94

    Amtsenthebung einer Notarin

    Denn die früheren Richter der DDR wurden ohne typisierende Ausnahmen nach Rechtsprechungssparten übernommen, soweit sie sich nicht durch ihr Verhalten als ungeeignet für eine richterliche Tätigkeit in einem Rechtsstaat erwiesen haben (vgl. BVerfGE 92, 140, 154; BVerfG DVBl 1991, 1139; BVerwG, Urteil vom 6. November. 1995 - 2 C 21.94 - zum Abdruck in BVerwGE bestimmt).
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 41/92

    Wirkungen der Aufnahme ausschließlich aus dem Westteil Berlins stammender

    Bei den beitrittsbedingten Änderungen der Gerichtsverfassung muß der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum haben, um die Rechtseinheit wiederherzustellen (vgl. BVerfG DtZ 1990, 276; NJW 1991, 1597 [BVerfG 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90]; BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats DtZ 1991, 408; Engelhard DtZ 1990, 129).

    Mithin ist die Regelung im Einigungsvertrag sachlich gerechtfertigt und damit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats DtZ 1991, 408; VG Berlin DtZ 1991, 255).

  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 51/92

    West-Schöffen beim LG Berlin

    Bei den beitrittsbedingten Änderungen der Gerichtsverfassung muß der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum haben, um die Rechtseinheit wiederherzustellen (vgl. BVerfG DtZ 1990, 276; NJW 1991, 1597 [BVerfG 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90]; BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats DtZ 1991, 408; Engelhard DtZ 1990, 129).

    Mithin ist die Regelung im Einigungsvertrag sachlich gerechtfertigt und damit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats DtZ 1991, 408; VG Berlin DtZ 1991, 255).

  • BVerwG, 06.11.1995 - 2 C 21.94

    Ablehnung eines Richters der ehemaligen DDR für den Richterdienst bestätigt

    Die Vorschriften des Einigungsvertrages und des Richtergesetzes der DDR sehen Richter, die früher in der ehemaligen DDR Dienst getan haben, nicht generell als ungeeignet an, in dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland das Amt eines Richters auszuüben (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 546, 547/91 - (DVBl 1991 S. 1139)).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1728/91

    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung für noch nicht durch den

    Diese gesetzliche Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; die erkennende Kammer schließt sich insoweit der Auffassung der 1. Kammer des Ersten Senats im Beschluß vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 546/91 und 547/91 - an.
  • OVG Sachsen, 13.04.1994 - 2 S 13/94

    Amtsträgerübernahme; DDR; Justizdienst; Richterwahlausschuss; Anfechtbarkeit;

    Es soll solchen Bewerbern nach dem Willen des Gesetzgebers nicht generell die Bereitschaft und Fähigkeit abgesprochen werden, unabhängige Richter i. S. des Grundgesetzes zu werden (BVerfG, B. v. 26.6.1991 - 1 BvR 546/547/91 -, DVBl. 1991, S. 1139).
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