Rechtsprechung
   FG Münster, 09.11.2004 - 8 K 122/02 GrE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9544
FG Münster, 09.11.2004 - 8 K 122/02 GrE (https://dejure.org/2004,9544)
FG Münster, Entscheidung vom 09.11.2004 - 8 K 122/02 GrE (https://dejure.org/2004,9544)
FG Münster, Entscheidung vom 09. November 2004 - 8 K 122/02 GrE (https://dejure.org/2004,9544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heilungsmöglichkeiten von Bekanntgabemängeln; Heilung von Mängeln der Bekanntgabe im förmlichen Zustellungsverfahren durch tatsächlichen Zugang des Grunderwerbsteueränderungsbescheides an den Empfänger; Voraussetzungen der Wahrung der Interessen des Steuerpflichtigen bei ...

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 326
  • EFG 2005, 388
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.10.1985 - GrS 4/84

    Wirksamkeit von Verwaltungsakten - GmbH als Adressat - Erlöschen durch Umwandlung

    Auszug aus FG Münster, 09.11.2004 - 8 K 122/02
    Der Große Senat des BFH habe mit Beschluss vom 21.10.1985 GrS 4/84 BStBl. II 1986, 230 die vorgenannten Grundsätze nochmals ausdrücklich bestätigt.

    Fehler in der Bezeichnung des Steuerschuldners im Bescheid können nicht durch Richtigstellung im weiteren Verfahren geheilt werden, auch nicht dadurch, dass sich der Empfänger als Adressat angesehen hat (BFH-Beschluss vom 21.10.1985 GrS 4/84 BStBl. II 1986, 230 betreffend eine in eine KG umgewandelte GmbH).

  • BFH, 25.11.1999 - VII S 19/99

    Haftungsbescheid

    Auszug aus FG Münster, 09.11.2004 - 8 K 122/02
    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 25.11.1999 VII S 19/99 (BFH/NV 2000, 551) entschieden habe, sei ein Verwaltungsakt auch dann wirksam, wenn der Name nicht vollständig genannt worden sei, aber für den Adressaten zweifelsfrei feststehe, wer gemeint sei.

    Als Begründung für die Ablehnung des Einspruchs führe das FA ein Urteil des BFH vom 25.11.1999 a. a. O. an, in dem dieser entschieden habe, dass ein Verwaltungsakt auch dann wirksam sei, wenn der Name nicht vollständig genannt werde, aber für den Adressaten zweifelsfrei feststehe, wer gemeint sei.

  • BFH, 06.12.1989 - II R 95/86

    Wert der Gegenleistung beim Erwerb eines Grundstücks "zum Buchwert"

    Auszug aus FG Münster, 09.11.2004 - 8 K 122/02
    Als Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne gilt jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung empfängt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 06.12.1989 II R 95/86 BStBl. II 1990, 186 m. w. N.).
  • BFH, 16.05.1990 - X R 147/87

    Festsetzungsfrist - Fristwahrung - Wirksamer Bescheid - Ablaufhemmung -

    Auszug aus FG Münster, 09.11.2004 - 8 K 122/02
    Unter Berücksichtigung des § 169 Abs. 1 Satz 3 Abgabenordnung (AO), dessen Voraussetzung hier vorliegen, ist im vorliegenden Fall der Bescheid vom 28.12.1999 noch rechtzeitig vor Ablauf der unstreitig zum 31.12.1999 endenden Festsetzungsfrist ergangen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16.05.1990 X R 147/87 BStBl. II 1990, 942).
  • BFH, 08.12.1988 - IV R 24/87

    Bekanntgabe - Unwirksamkeit - Heilung

    Auszug aus FG Münster, 09.11.2004 - 8 K 122/02
    Der BFH hat dies im Urteil vom 8.12.1988 IV R 24/87 BStBl. II 1989, 346 mit dem Rechtsgedanken des § 9 VwZG und der zu dieser Vorschrift ergangenen Rechtsprechung begründet.
  • BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98

    Stiller Gesellschafter als Mitunternehmer

    Auszug aus FG Münster, 09.11.2004 - 8 K 122/02
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Einspruch nicht unzulässig war (BFH-Urteil vom 31.08.1999 VIII R 21/98 BFH/NV 2000, 555 m. w. N.).
  • BFH, 23.08.1999 - VI S 17/99

    Kinderfreibeträge - Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Vertreters - Persönliche

    Auszug aus FG Münster, 09.11.2004 - 8 K 122/02
    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 25.11.1999 VII S 19/99 (BFH/NV 2000, 551) entschieden habe, sei ein Verwaltungsakt auch dann wirksam, wenn der Name nicht vollständig genannt worden sei, aber für den Adressaten zweifelsfrei feststehe, wer gemeint sei.
  • BFH, 24.03.1970 - I R 141/69

    Steuerbescheide - Einspruchsentscheidungen - Gesamtrechtsnachfolge - Adressat

    Auszug aus FG Münster, 09.11.2004 - 8 K 122/02
    Laut Tz. 4.3.3.sei eine wirksame Bekanntgabe an eine nicht (oder nicht mehr) existierende Person oder an einen Geschäftsunfähigen bzw. beschränkt Geschäftsfähigen nicht möglich (BFH-Urteil vom 24.03.1970 I R 141/69 BStBl. II 1970, 501).
  • BFH, 22.04.1986 - VII R 123/80

    Aufhebung von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden

    Auszug aus FG Münster, 09.11.2004 - 8 K 122/02
    Nach dem BFH-Urteil vom 22.04.1986 VII R 123/80 BFH/NV 1986, 587 sei ein ausschließlich an den Rechtsvorgänger gerichteter Bescheid auch dann unwirksam, wenn er dem Gesamtrechtsnachfolger zugegangen sei und der Gesamtrechtsnachfolger von dem Inhalt Kenntnis genommen habe.
  • BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06

    Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche

    cc) Entgegen einer z.T. vertretenen Ansicht kann die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern gegen Gewährung einer Mitunternehmerstellung auch nicht einer Einlage i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000 gleichgestellt werden (gl.A. Wüllenkemper, EFG 2005, 326; Duif, Steuer-Journal 2006, Nr. 15, 24; Blümich/ Brandis, § 7 EStG Rz 265 a.E.; zur vorliegend nicht einschlägigen Übergangsregelung der Finanzverwaltung vgl. BMF-Schreiben vom 29. März 2000 IV C 2 -S 2178- 4/00, BStBl I 2000, 462).
  • FG Hamburg, 20.06.2006 - 4 K 75/05

    Zur Entziehung einer im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren

    In entsprechender Anwendung von § 9 VwZG (hierzu FG Münster, Urteil vom 9.11.2004, 8 K 122/02 GrE; Tipke/Kruse § 122 AO Rn 6), wonach Zustellmängel durch die tatsächliche Kenntnisnahme geheilt werden, muss entscheidend sein, dass die Firma A GmbH & Co. KG als Inhaltsadressatin den Steuerbescheid tatsächlich erhalten hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht