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   FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12   

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https://dejure.org/2012,42079
FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12 (https://dejure.org/2012,42079)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31.10.2012 - 3 K 24/12 (https://dejure.org/2012,42079)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - 3 K 24/12 (https://dejure.org/2012,42079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Betriebliche Altersversorgung für Lebenspartner

  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG, § 1 Abs 2 Nr 3 BetrAVG, § 1b Abs 2 S 1 Halbs 1 BetrAVG, § 3 Abs 1 Nr 4 ErbStG 1997, Art 2 GG
    Erbschaftsbesteuerung des Bezugs betrieblicher Altersversorgung durch Lebenspartner: Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung auch bei Lebenspartner als Bezugsberechtigtem, Unmaßgeblichkeit der Vererblichkeit der Direktversicherung und der ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Betriebliche Altersversorgung für Lebenspartner

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Betriebliche Altersversorgung für Lebenspartner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Betriebliche Altersversorgung für Lebenspartner

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 378
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07

    Hinterbliebenenversorgung - Wertgleichheit - Angemessenheit - Gleichbehandlung -

    Auszug aus FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12
    Juris Rz. 25; vom 18. November 2008 3 AZR 277/07, DB 2009, 294, Privatrechtliche Einschränkung des Hinterbliebenkreises; vom 15. September 2009 3 AZR 797/08, DB 2010, 231, Spätehenklausel auch bei eing.

    Entscheidend ist damit vor allem die privatrechtliche Ausgestaltung der Versorgungszusage (BAG vom 18. November 2008 3 AZR 277/07, DB 2009, 294; vom 28. März 1995 3 AZR 343/94, DB 1995, 1666).

  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94

    Getrenntlebendklausel in einer betrieblichen Versorgungsordnung - Anwendung des

    Auszug aus FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12
    Insbesondere steht es dem Arbeitgeber im Rahmen der Vertragsfreiheit frei, welche Personen er in den Kreis der Versorgungsberechtigten aufnehmen oder gezielt aus ihm ausschließen will, z. B. über Spätehen-, Getrenntlebend- oder Wiederverheiratungsklauseln (BAG vom 28. März 1995 3 AZR 343/94, Der Betrieb -DB- 1995, 1666, Getrenntlebendklausel; vom 26. August 1997 3 AZR 235/96, DB 1998, 1114, Spätehenklausel; vom 19. Dezember 2000 3 AZR 186/00, DB 2001, 2303, Spätehenklausel; vom 19. Februar 2002 3 AZR 99/01, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2002, 2339 Beschränkung auf Begünstigte ab 50 Jahren, Privatrechtliche Gestaltungsfreiheit, s. insb.

    Entscheidend ist damit vor allem die privatrechtliche Ausgestaltung der Versorgungszusage (BAG vom 18. November 2008 3 AZR 277/07, DB 2009, 294; vom 28. März 1995 3 AZR 343/94, DB 1995, 1666).

  • FG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 1 K 1454/05

    Zahlungen des Arbeitgebers zur arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung

    Auszug aus FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12
    Bis heute ist, soweit ersichtlich, zu dem einkommensteuerlichen Unvererblichkeitskriterium der Finanzverwaltung nur ein Urteil des FG Rheinland-Pfalz ergangen (vom 01. Oktober 2008 1 K 1454/05, Juris).

    Der Begriff Lebensgefährte ist danach als Oberbegriff zu verstehen, der auch gleichgeschlechtliche Partner umfasst (FG Rheinland-Pfalz vom 01. Oktober 2008 1 K 1454/05, Juris; vgl. ebenso Wälzholz in Viskorf/Knobel/Schuck, ErbStG/BewG, 3. A., § 3 ErbStG, Rd. 180).

  • BFH, 29.07.2010 - VI R 39/09

    Versagung rechtlichen Gehörs - Zukunftssicherungsleistungen

    Auszug aus FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12
    b) Unschädlich für die Beurteilung einer Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung ist es, wenn - wie hier - zur Finanzierung der Versicherung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung vereinbart wird (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG; BFH vom 29. Juli 2010 VI R 39/09, BFH/NV 2010, 2296; vgl. auch BMF-Schreiben vom 31. März 2010, BStBl I 2010, 270 Tz. 254 ff.).

    Der BFH hat dieses Urteil aufgehoben, weil der Kläger nicht mit seinem Vorbringen gehört worden war, dass die Vereinbarung vom 08. März 2000 bereits vor der Verkündung des BMF-Schreibens vom 04. Februar 2000 getroffen worden sei und vor dem genannten BMF-Schreiben eine andere Rechtsauffassung geherrscht habe (BFH vom 29. Juli 2010 VI R 39/09, BFH/NV 2010, 2296).

  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85

    Kapitalzahlung - Versorgungszusage - Abfindung - Gesetzlicher Insolvenzschutz

    Auszug aus FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12
    Es komme vielmehr darauf an, dass der Versorgungszweck zur Absicherung eines biometrischen Risikos die Leistung und ihre Regelung präge; dazu sei es nicht notwendig, dass eine Zusage ausschließlich dem Versorgungszweck diene, vielmehr könnten einzelne Regelungen ohne Versorgungscharakter die rechtliche Einordnung einer Zusage als betriebliche Altersversorgung nicht beeinflussen (BAG vom 30. Oktober 1980 3 AZR 805/79, BAGE 34, 242; vom 30. September 1986 3 AZR 22/85, BAGE 53, 131).

    bb) Diese Ansicht des BAG wird im Übrigen dadurch gestützt, dass insbesondere die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung stets die bei der betrieblichen Altersversorgung bestehende Formenvielfalt betont und Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen weitreichenden Gestaltungsspielraum zugestanden hat, der dem Arbeitgeber erlaubt, die Reichweite seiner Zusage nach seinen eigenen betrieblichen Erfordernissen und den bestehenden Versorgungsinteressen zu bestimmen (BAG vom 30. Oktober 1980 3 AZR 805/79, BAGE 34, 242, Gewinnbeteiligung; vom 30. September 1986 3 AZR 22/85, BAGE 53, 131, Kapitalzusage; Bundessozialgericht -BSG- vom 30. Januar 1997 12 RK 17/96, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1997, 1418, Abschluss einer Direktversicherung bei jedem Lebensversicherer; Landesarbeitsgericht -LAG- Hamm vom 22. Juni 2010 9 Sa 1261/09M, Juris, Jeweiligkeitsklausel).

  • BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79

    Betriebsrenten - Gewinnbeteiligung - Betriebliche Altersversorgung - Gutschrift -

    Auszug aus FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12
    Es komme vielmehr darauf an, dass der Versorgungszweck zur Absicherung eines biometrischen Risikos die Leistung und ihre Regelung präge; dazu sei es nicht notwendig, dass eine Zusage ausschließlich dem Versorgungszweck diene, vielmehr könnten einzelne Regelungen ohne Versorgungscharakter die rechtliche Einordnung einer Zusage als betriebliche Altersversorgung nicht beeinflussen (BAG vom 30. Oktober 1980 3 AZR 805/79, BAGE 34, 242; vom 30. September 1986 3 AZR 22/85, BAGE 53, 131).

    bb) Diese Ansicht des BAG wird im Übrigen dadurch gestützt, dass insbesondere die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung stets die bei der betrieblichen Altersversorgung bestehende Formenvielfalt betont und Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen weitreichenden Gestaltungsspielraum zugestanden hat, der dem Arbeitgeber erlaubt, die Reichweite seiner Zusage nach seinen eigenen betrieblichen Erfordernissen und den bestehenden Versorgungsinteressen zu bestimmen (BAG vom 30. Oktober 1980 3 AZR 805/79, BAGE 34, 242, Gewinnbeteiligung; vom 30. September 1986 3 AZR 22/85, BAGE 53, 131, Kapitalzusage; Bundessozialgericht -BSG- vom 30. Januar 1997 12 RK 17/96, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1997, 1418, Abschluss einer Direktversicherung bei jedem Lebensversicherer; Landesarbeitsgericht -LAG- Hamm vom 22. Juni 2010 9 Sa 1261/09M, Juris, Jeweiligkeitsklausel).

  • BFH, 20.05.1981 - II R 11/81

    Dienstvertrag - Erbschaft - Witwenrente - Geschäftsführer - GmbH - Rente

    Auszug aus FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12
    Zur Begründung hat der BFH ausgeführt, es könne "bei einer am Gleichheitssatz unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung orientierten Auslegung dieser Vorschrift keinen Unterschied machen, ob die Hinterbliebenenversorgung auf einem Gesetz, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer Ruhegeldordnung, einer betrieblichen Übung, auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder auf einem Einzelvertrag" beruhe (BFH vom 20. Mai 1981 II R 11/81, BFHE 133, 426, BStBl II 1981, 715; vom 20. Mai 1981 II R 33/78, BFHE 134, 156, BStBl II 1982, 27).

    Alleinig entscheidendes Merkmal für die fehlende Erbschaftsteuerbarkeit der betrieblichen Altersversorgung ist, dass die Versorgungsleistungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise aus dem Vermögen des Arbeitgebers erbracht werden, es sich also beim Deckungsverhältnis der Versorgung um einen Arbeits- oder Dienstvertrag handelt (BFH vom 20. Mai 1981 II R 11/81, BFHE 133, 426, BStBl II 1981, 715; vom 20. Mai 1981 II R 33/78, BFHE 134, 156, BStBl II 1982, 27; Viskorf/Knobel/Schuck, Kommentar zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz, 3. Auflage 2009, § 3 Rz. 174 ff. m. w. N).

  • BFH, 20.05.1981 - II R 33/78

    Witwenrente - Berechnung der Erbschaftsteuer - Kapitalwert einer Rente - Fiktive

    Auszug aus FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12
    Zur Begründung hat der BFH ausgeführt, es könne "bei einer am Gleichheitssatz unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung orientierten Auslegung dieser Vorschrift keinen Unterschied machen, ob die Hinterbliebenenversorgung auf einem Gesetz, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer Ruhegeldordnung, einer betrieblichen Übung, auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder auf einem Einzelvertrag" beruhe (BFH vom 20. Mai 1981 II R 11/81, BFHE 133, 426, BStBl II 1981, 715; vom 20. Mai 1981 II R 33/78, BFHE 134, 156, BStBl II 1982, 27).

    Alleinig entscheidendes Merkmal für die fehlende Erbschaftsteuerbarkeit der betrieblichen Altersversorgung ist, dass die Versorgungsleistungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise aus dem Vermögen des Arbeitgebers erbracht werden, es sich also beim Deckungsverhältnis der Versorgung um einen Arbeits- oder Dienstvertrag handelt (BFH vom 20. Mai 1981 II R 11/81, BFHE 133, 426, BStBl II 1981, 715; vom 20. Mai 1981 II R 33/78, BFHE 134, 156, BStBl II 1982, 27; Viskorf/Knobel/Schuck, Kommentar zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz, 3. Auflage 2009, § 3 Rz. 174 ff. m. w. N).

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12
    Lebenspartnern; vom 20. April 2010 3 AZR 509/08; BAGE 134, 89, Spätehenklausel; Privatrechtliche Gestaltungsfreiheit, s. insb.
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzschutz

    Auszug aus FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12
    Dieser entfällt durch eine Vererblichkeit von Leistungen jedenfalls dann nicht, wenn - wie hier - bei der Durchführung des Vertrages die Leistungen nicht auf Grund Erbrechts gezahlt werden (BAG vom 18. März 2003 3 AZR 313/02, BAGE 105, 240).
  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 99/01

    Hinterbliebenenversorgung - Anspruchsbegrenzung

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00

    Einschränkung des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung

  • BGH, 07.12.2005 - XII ZB 39/01

    Rechtsfolgen einer Wiederverheiratungsklausel im Versorgungsausgleich

  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 17/96

    Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit als berufsständische

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 797/08

    Hinterbliebenenversorgung - Lebenspartnerschaft

  • BFH, 17.12.1997 - I B 108/97

    Verfassungsmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.1999 - 11 Sa 786/98

    Klage gegen den Arbeitgeber des Vaters auf Zahlung einer Waisenrente;

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.03.1996 - 2 K 2791/93
  • ArbG Wiesbaden, 09.01.1980 - 6 Ca 5289/79

    Anspruch eines Kindes auf Auszahlung einer dem verstorbenen Vater gemachten

  • LG Mönchengladbach, 15.02.1996 - 10 O 407/95

    Engbefreundete Person; Bezugsberechtigte; Hinterbliebene

  • FG Münster, 02.06.1987 - III 8787/86
  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

  • BFH, 16.01.2008 - II R 30/06

    Erbschaftsteuerliche Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen - Erwerb

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

  • BFH, 13.12.1989 - II R 23/85

    Zur Erbschaftsteuerpflicht von Hinterbliebenenbezügen der Witwe eines

  • BFH, 24.05.2005 - II B 40/04

    ErbSt; Hinterbliebenenbezüge eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

  • BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 397/90

    Erbschaftsteuerliche Behandlung von Hinterbliebenenversorgungen auf

  • BFH, 15.07.1998 - II R 80/96

    Hinterbliebenenrente des früheren Arbeitgebers des Erblassers

  • FG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - 11 K 498/07

    Versicherungsleistungen an Hinterbliebene des Gesellschafter-Geschäftsführers

  • BFH, 27.11.1974 - II 175/64

    Rentenbezüge - Hinterbliebene - Erblasser - Tod des Erblassers - Satzung -

  • BVerfG - 1 BvR 234/86 (anhängig)
  • BFH, 18.12.2013 - II R 55/12

    Erbschaftsteuer auf Erwerb eines Anspruchs aus einer Direktversicherung

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 378 veröffentlichte Urteil mit der Begründung statt, der Erwerb von Hinterbliebenenbezügen, die auf einem Arbeits- oder Dienstverhältnis des Erblassers beruhten, unterlägen nicht gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der Erbschaftsteuer.
  • VG Schwerin, 17.08.2017 - 2 A 378/12

    Bauvoranfrage für nicht großflächigen Lebensmittel-Discountmarkt im faktischen

    In einem ebenfalls anhängigen Normenkontrollverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 15. November 2016 (Az. 3 K 24/12) festgestellt, dass die Veränderungssperre vom 28. November 2011 bis zu ihrem Außerkrafttreten unwirksam war.

    Insbesondere bedarf es regelmäßig keiner Vorlage einer genauen Schadensberechnung, jedoch einer zumindest annähernden Angabe der Schadenshöhe (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. November 2016 - 3 K 24/12 -, amtl. Umdruck S. 8; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Juni 2014 - 15 ZB 14.510 -, Rn.10, juris).

    So hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seiner Entscheidung vom 15. November 2016 (Az. 3 K 24/12) dargelegt, dass bereits zweifelhaft sei, ob es sich aufgrund der Größe der tatsächlich vorhandenen Einzelhandelsnutzungen und der Art und des Umfangs des Warenangebotes, insbesondere dem Vorhandensein lediglich eines Discounters als Magnetbetrieb, um einen zentralen Versorgungsbereich im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB handele.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2018 - 1 K 21/14

    Normenkontrolle einer Parkgebührenverordnung; Bekanntmachung im Internet;

    Im Urteil vom 15.11.2016 - 3 K 24/12 - hat sich der 3. Senat des OVG Greifswald mit dem Erfordernis des einen bzw. der zwei Mausklicks bei einer Internetbekanntmachung im Einzelnen auseinandergesetzt.
  • VG Schwerin, 04.05.2018 - 2 A 2659/15

    Discountmarkt im nicht beplanten Innenbereich

    So hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in einer Entscheidung vom 15. November 2016 (Az. 3 K 24/12) - für den dortigen Fall - ausgeführt, dass bereits zweifelhaft sei, ob es sich aufgrund der Größe der tatsächlich vorhandenen Einzelhandelsnutzungen und der Art und des Umfangs des Warenangebotes, insbesondere dem Vorhandensein lediglich eines Discounters als "Magnetbetrieb", um einen zentralen Versorgungsbereich im Sinne von § 34 Abs. 3 BauGB handele.
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