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   FG Niedersachsen, 16.10.2013 - 9 K 124/12   

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https://dejure.org/2013,36287
FG Niedersachsen, 16.10.2013 - 9 K 124/12 (https://dejure.org/2013,36287)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.10.2013 - 9 K 124/12 (https://dejure.org/2013,36287)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - 9 K 124/12 (https://dejure.org/2013,36287)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 1 EStG; § 4 Abs. 3 EStG
    Wirksamer Widerruf eines zuvor erklärten Wechsels der Gewinnermittlungsart vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmen/Überschussrechnung durch das Einreichen eines (nachträglich erstellten) Jahresabschlusses i.S.d. § 4 Abs. 1 EStG

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Wechsel der Gewinnermittlungsart

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 3
    Wechsel der Gewinnermittlungsart

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wechsel der Gewinnermittlungsart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamer Widerruf eines zuvor erklärten Wechsels der Gewinnermittlungsart vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmen/Überschussrechnung durch das Einreichen eines (nachträglich erstellten) Jahresabschlusses i.S.d. § 4 Abs. 1 EStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wechsel der Gewinnermittlungsart

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wechsel der Gewinnermittlungsart

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Wechsel der Gewinnermittlungsart

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Wechsel der Gewinnermittlungsart

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 86
  • EFG 2014, 243
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 57/07

    Recht zur Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2013 - 9 K 124/12
    Macht der Steuerpflichtige von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, bleibt es bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 19. März 2009 VI R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl Teil II 2009, 659 m.w.N.).

    Dieser Auffassung ist der BFH beigetreten (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2009 IV R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659 m.w.N.; vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186).

    So sieht das Gesetz an keiner Stelle eine Frist für die Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechtes vor (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07, a.a.O.; Kanzler in HHR, EStG, § 4 Rz. 550).

    Da der Abschluss durch den Steuerpflichtigen erst nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums erstellt wird, folgt hieraus, dass die Wahl zwischen den Gewinnermittlungsarten auch erst durch den Abschluss und folglich nicht bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahres ausgeübt wird (Änderung der Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2009 IV R 57/07, a.a.O.; mit Anmerkung Dötsch, Der Betrieb 2009, 1386, 1387 und vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186).

    Für das Finanzamt ist es insoweit nur von Bedeutung, dass es nach der Wahl der Einnahmen-/Überschussrechnung durch den Steuerpflichtigen diese auch erhält (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07, a.a.O.).

    Der BFH nimmt daher nach einem Wechsel der Gewinnermittlungsart eine grundsätzliche Bindung an die für das vorangegangene Wirtschaftsjahr getroffene Wahl an (BFH-Urteile vom 19. März 2009 IV R 57/07, a.a.O. und vom 9. November 2000 IV R 18/00, a.a.O.).

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Streitfall grundlegend von den vom BFH bisher entschiedenen Fällen (vgl. u.a. Urteile vom 19. März 2009 IV R 57/07, a.a.O.; vom 8. Oktober 2008 VIII R 74/05, BFHE 223, 261, BStBl II 2009, 238; vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509; vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186; Beschluss vom 9. Dezember 2003 IV B 68/02, BFH/NV 2004, 633) und dem Sachverhalt der dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Urteil vom 26. Juli 2011 2 K 123/10, a.a.O.) zugrunde lag.

    Die Wahl der Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensvergleich setzt in Abgrenzung zur Einnahmen-/Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG voraus, dass der Steuerpflichtige zeitnah zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine kaufmännische Buchführung einrichtet und aufgrund von Bestandsaufnahmen einen Abschluss erstellt (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 56/08, BFH/NV 2010, 186; Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07, a.a.O.).

  • BFH, 21.07.2009 - X R 46/08

    Gleichwertigkeit der Gewinnermittlungsarten - Wahl der Gewinnermittlungsart -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2013 - 9 K 124/12
    Dieser Auffassung ist der BFH beigetreten (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2009 IV R 57/07, BFHE 224, 513, BStBl II 2009, 659 m.w.N.; vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186).

    Da der Abschluss durch den Steuerpflichtigen erst nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums erstellt wird, folgt hieraus, dass die Wahl zwischen den Gewinnermittlungsarten auch erst durch den Abschluss und folglich nicht bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahres ausgeübt wird (Änderung der Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2009 IV R 57/07, a.a.O.; mit Anmerkung Dötsch, Der Betrieb 2009, 1386, 1387 und vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186).

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Streitfall grundlegend von den vom BFH bisher entschiedenen Fällen (vgl. u.a. Urteile vom 19. März 2009 IV R 57/07, a.a.O.; vom 8. Oktober 2008 VIII R 74/05, BFHE 223, 261, BStBl II 2009, 238; vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509; vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186; Beschluss vom 9. Dezember 2003 IV B 68/02, BFH/NV 2004, 633) und dem Sachverhalt der dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Urteil vom 26. Juli 2011 2 K 123/10, a.a.O.) zugrunde lag.

    Denn neben der formalen Begrenzung des Wahlrechts durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung und der im Anschluss eintretenden Bindung für die drei folgenden Wirtschaftsjahre, müssen auch die materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen der gewählten Gewinnermittlungsart vorliegen (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 56/08, BFH/NV 2010, 186, II. 2. c).

    Die Wahl der Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensvergleich setzt in Abgrenzung zur Einnahmen-/Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG voraus, dass der Steuerpflichtige zeitnah zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine kaufmännische Buchführung einrichtet und aufgrund von Bestandsaufnahmen einen Abschluss erstellt (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 56/08, BFH/NV 2010, 186; Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07, a.a.O.).

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 4/04

    Übergang auf die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2013 - 9 K 124/12
    33 Der BFH hat in seiner neueren Rechtsprechung mehrfach ausgeführt, dass das Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 EStG nicht buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen prinzipiell unbefristet zusteht (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509).

    " Auch im Urteil vom 19. Oktober 2005 (XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509) führt der BFH aus: " Hat sich der Steuerpflichtige ... für die Überschussrechnung entschieden, kann er allein durch eine nachträglich erstellte Buchführung seine zunächst getroffene Wahl nichts mehr ändern.

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Streitfall grundlegend von den vom BFH bisher entschiedenen Fällen (vgl. u.a. Urteile vom 19. März 2009 IV R 57/07, a.a.O.; vom 8. Oktober 2008 VIII R 74/05, BFHE 223, 261, BStBl II 2009, 238; vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509; vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186; Beschluss vom 9. Dezember 2003 IV B 68/02, BFH/NV 2004, 633) und dem Sachverhalt der dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Urteil vom 26. Juli 2011 2 K 123/10, a.a.O.) zugrunde lag.

  • FG Schleswig-Holstein, 26.07.2011 - 2 K 123/10

    Bindung an Wahl der Gewinnermittlungsart - Verfassungsmäßigkeit des untersagten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2013 - 9 K 124/12
    Auch der Wortlaut des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG spricht für diese Rechtsauffassung (vgl. FG Schleswig Holstein, Urteil vom 26. Juli 2011 2 K 123/10, EFG 2013, 916).

    " Gestützt wird diese Auffassung durch Teile des Schrifttums (vgl. Wied in Blümich EStG § 4 Rdz. 137; Weber-Grellet in Kirchhof/Söhn/Mellinghof, EStG, § 4 Rz. D39) und der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 26. Juli 2011 2 K 123/10, EFG 2013, 916).

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Streitfall grundlegend von den vom BFH bisher entschiedenen Fällen (vgl. u.a. Urteile vom 19. März 2009 IV R 57/07, a.a.O.; vom 8. Oktober 2008 VIII R 74/05, BFHE 223, 261, BStBl II 2009, 238; vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509; vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186; Beschluss vom 9. Dezember 2003 IV B 68/02, BFH/NV 2004, 633) und dem Sachverhalt der dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Urteil vom 26. Juli 2011 2 K 123/10, a.a.O.) zugrunde lag.

  • BFH, 24.06.2009 - X R 56/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2013 - 9 K 124/12
    Denn neben der formalen Begrenzung des Wahlrechts durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung und der im Anschluss eintretenden Bindung für die drei folgenden Wirtschaftsjahre, müssen auch die materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen der gewählten Gewinnermittlungsart vorliegen (BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 56/08, BFH/NV 2010, 186, II. 2. c).

    Die Wahl der Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensvergleich setzt in Abgrenzung zur Einnahmen-/Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG voraus, dass der Steuerpflichtige zeitnah zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine kaufmännische Buchführung einrichtet und aufgrund von Bestandsaufnahmen einen Abschluss erstellt (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2009 X R 56/08, BFH/NV 2010, 186; Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07, a.a.O.).

  • BFH, 09.11.2000 - IV R 18/00

    Wechsel der Gewinnermittlungsart

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2013 - 9 K 124/12
    Allerdings kann ein Steuerpflichtiger, der freiwillig von der Einnahmen-/Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich übergegangen ist und eine Verteilung des Übergangsgewinns auf drei Jahre beantragt hat, ohne besonderen wirtschaftlichen Grund nicht zwei Jahre nach dem Wechsel der Gewinnermittlungsart erneut zur Einnahmen-/Überschussrechnung übergehen (BFH-Urteil vom 9. November 2000 IV R 18/00, BFHE 193, 436, BStBl II 2001, 102 m.w.N. zur älteren Rechtsprechung und zum Schrifttum).

    Der BFH nimmt daher nach einem Wechsel der Gewinnermittlungsart eine grundsätzliche Bindung an die für das vorangegangene Wirtschaftsjahr getroffene Wahl an (BFH-Urteile vom 19. März 2009 IV R 57/07, a.a.O. und vom 9. November 2000 IV R 18/00, a.a.O.).

  • BFH, 08.10.2008 - VIII R 74/05

    Promotionsberater ist nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2013 - 9 K 124/12
    Der Annahme eines wirksamen Widerrufs steht auch nicht die Entscheidung des BFH vom 8. Oktober 2008 (VIII R 74/05, BFHE 223, 261, BStBl II 2009, 238 unter Hinweis auf ältere BFH-Entscheidungen) entgegen.

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Streitfall grundlegend von den vom BFH bisher entschiedenen Fällen (vgl. u.a. Urteile vom 19. März 2009 IV R 57/07, a.a.O.; vom 8. Oktober 2008 VIII R 74/05, BFHE 223, 261, BStBl II 2009, 238; vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509; vom 21. Juli 2009 X R 46/08, BFH/NV 2010, 186; Beschluss vom 9. Dezember 2003 IV B 68/02, BFH/NV 2004, 633) und dem Sachverhalt der dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Urteil vom 26. Juli 2011 2 K 123/10, a.a.O.) zugrunde lag.

  • BFH, 05.11.2015 - III R 13/13

    Einnahmenüberschussrechnung: Kein der Verschmelzung vorgelagerter endgültiger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2013 - 9 K 124/12
    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung und Fortbildung des Rechts im Hinblick auf das bereits anhängige Revisionsverfahren III R 13/13 zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 FGO).
  • BFH, 02.06.2016 - IV R 39/13

    Gewinnermittlungswahlrecht; erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart nach

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2013 - 9 K 124/12
    Revision eingelegt - BFH-Az.: IV R 39/13.
  • BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78

    Der nach Durchführung der Zusammenveranlagung im Rechtsbehelfsverfahren gestellte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2013 - 9 K 124/12
    Die erweiterte (zeitliche) Anwendung des Gewinnermittlungswahlrechts steht zudem in Einklang mit anderen Gestaltungswahlrechten des Einkommensteuerrechts, wie z.B. der Wahl der Veranlagungsart nach § 26 EStG oder der Art der Abschreibung nach §§ 7 f EStG, die ebenfalls bis zur Bestandskraft des Steuerfestsetzung ausgeübt oder geändert werden können (vgl. u.a. BFH Urteil vom 28. August 1981 VI R 138/78, BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156).
  • BFH, 09.12.2003 - IV B 68/02

    Rückwirkende Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts?

  • BFH, 26.03.2009 - VI R 57/07

    Zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung von Ehegatten

  • BFH, 02.06.2016 - IV R 39/13

    Gewinnermittlungswahlrecht; erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart nach

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Oktober 2013  9 K 124/12 aufgehoben.

    Auf die hiergegen gerichtete Klage änderte das Niedersächsische Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 16. Oktober 2013  9 K 124/12 den Einkommensteuerbescheid 2007 --sinngemäß-- vom 25. März 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28. März 2012 unter jeweils hälftiger Berücksichtigung des Gewinns aus den Wirtschaftsjahren 2006/2007 (ein Betrag in Höhe von 1.333 EUR) und 2007/2008 (ein Betrag in Höhe von ./. 7.693 EUR) --antragsgemäß-- dahingehend ab, dass die Einkünfte des Klägers aus Land- und Forstwirtschaft 2007 in Höhe von ./. 6.360 EUR berücksichtigt werden.

  • BFH, 20.05.2016 - III B 62/15

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung -

    cc) Ebenso wenig setzen sich die Kläger mit der Vergleichbarkeit der Sachverhalte in Bezug auf die gerügte Divergenz zum Urteil des FG Niedersachsen vom 16. Oktober 2013  9 K 124/12 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 243) auseinander.
  • FG Hamburg, 29.04.2015 - 2 K 4/13

    Einkommensteuer: Wahl der Gewinnermittlungsart, Umfang des Betriebsvermögens

    Hierzu beruft sich der Kläger auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen vom 16.10.2013 (9 K 124/12).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des FG Niedersachsen vom 16.10.2013 (9 K 124/12, juris).

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