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   FG München, 06.04.2016 - 4 K 1868/15   

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https://dejure.org/2016,12431
FG München, 06.04.2016 - 4 K 1868/15 (https://dejure.org/2016,12431)
FG München, Entscheidung vom 06.04.2016 - 4 K 1868/15 (https://dejure.org/2016,12431)
FG München, Entscheidung vom 06. April 2016 - 4 K 1868/15 (https://dejure.org/2016,12431)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtvorliegen einer erbschaftsteuerlichen Steuerbefreiung als Familienheim bei einem Eigentumsanwartschaftsrecht

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Steuerbefreiung als Familienheim bei einem Eigentumsanwartschaftsrecht

  • rechtsportal.de

    ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Nichtvorliegen einer erbschaftsteuerlichen Steuerbefreiung als Familienheim bei einem Eigentumsanwartschaftsrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Erbschaftsteuerbefreiung als Familienheim bei Bestehen lediglich eines Eigentumsanwartschaftsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1015
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 03.06.2014 - II R 45/12

    Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendung eines Wohnungsrechts an

    Auszug aus FG München, 06.04.2016 - 4 K 1868/15
    Dies lässt sich jedoch nicht allein aus der vom Beklagten in Bezug genommenen bundesgerichtlichen Entscheidung zum dinglichen Wohnungsrecht ableiten (vgl. BFH Urteil vom 3. Juni 2014 II R 45/12, BFHE 245, 374, BStBl II 2014, 806).
  • BGH, 30.04.1982 - V ZR 104/81

    Aufhebungsvertrag Grundstückskauf - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus FG München, 06.04.2016 - 4 K 1868/15
    Das Anwartschaftsrecht ist demgegenüber zivilrechtlich ein dem Volleigentum wesensähnliches (sachenrechtliches) Recht, eine selbstständig verkehrsfähige Vorstufe des Grundstückseigentums, deren Erstarkung zum Vollrecht vom Veräußerer nicht mehr verhindert werden kann (BGH Urteil vom 30. April 1982 V ZR 104/81, BGHZ 83, 395).
  • BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67

    Eigentumsanwartschaft des Auflassungsempfängers

    Auszug aus FG München, 06.04.2016 - 4 K 1868/15
    Voraussetzung eines Anwartschaftsrechtes ist, dass von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechtes schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass von einer gesicherten Rechtsposition gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechtes Beteiligte nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zu zerstören vermag (Bundesgerichtshof -BGH- Beschluss vom 18. Dezember 1967 V ZB 6/67, BGHZ 49, 197).
  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63

    Schutz der Rechtsposition des Auflassungsempfängers

    Auszug aus FG München, 06.04.2016 - 4 K 1868/15
    In Bezug auf den Erwerb des Eigentums an einem Grundstück ist von einer derart gesicherten Rechtsposition auszugehen, wenn - wie im Streitfall - bereits die Auflassung erklärt und zugunsten des Auflassungsempfängers eine Vormerkung mit der Sicherungswirkung der Vorschriften der § 883 Abs. 2, § 888 BGB im Grundbuch eingetragen worden ist (BGH Urteil vom 25. Februar 1966 V ZR 129/63, BGHZ 45, 186).
  • BFH, 15.10.1997 - II R 68/95

    Sachleistungsverpflichtungen und -ansprüche

    Auszug aus FG München, 06.04.2016 - 4 K 1868/15
    Folgerichtig ist bundesgerichtlich entschieden, dass der erbschaftsteuerrechtliche Erwerb eines auf Übertragung von Grundbesitz gerichteten, vertraglichen Sachleistungsanspruches mit dem gemeinen Wert und nicht nach den für Grundbesitz maßgebenden gesonderten Bewertungsvorschriften anzusetzen ist (vgl. BFH Urteil vom 15. Oktober 1997 II R 68/95, BFHE 183, 248, BStBl II 1997, 820).
  • BFH, 22.09.1982 - II R 61/80

    Schenkung - Grundstück

    Auszug aus FG München, 06.04.2016 - 4 K 1868/15
    Darum ist der Begriff des wirtschaftlichen Eigentums nur auf die Steuerarten, die wirtschaftlichen Gesichtspunkten folgen (z. B. Einkommensteuer), anzuwenden, regelmäßig nicht aber auf die Verkehrsteuern (vgl. BFH Urteil vom 22. September 1982 II R 61/80, BFHE 137, 188, BStBl II 1983, 179).
  • BFH, 26.11.1986 - II R 190/81

    Zur Bewertung eines Erbbauzinsanspruches und zur Behandlung einer

    Auszug aus FG München, 06.04.2016 - 4 K 1868/15
    Wegen der engen Verbindung zwischen Zivilrecht und Erbschaftsteuerrecht wird auch von der bürgerlich-rechtlichen Prägung bzw. der Maßgeblichkeit des Zivilrechts gesprochen (vgl. auch BFH Urteil vom 26. November 1986 II R 190/81, BFHE 148, 324, BStBl II 1987, 175).
  • BFH, 06.03.1990 - II R 63/87

    Revision - Prüfungsumfang - Prüfung von Amts wegen - Berechnung der Steuer durch

    Auszug aus FG München, 06.04.2016 - 4 K 1868/15
    Soweit der Kläger auf bundesgerichtliche Rechtsprechung verweist, die eine Grundstücksschenkung als ausgeführt ansieht, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in gehöriger Form abgegeben haben und der Beschenkte in der Lage ist, die Eintragung der Rechtsänderung herbeizuführen (vgl. z. B. BFH Urteil vom 6. März 1990 II R 63/87, BFHE 159, 555, BStBl II 1990, 504), ergibt sich hieraus keine Abweichung vom Grundsatz der Besteuerung eines zivilrechtlichen Erwerbsvorganges.
  • BFH, 01.02.2001 - II B 15/00

    Unentgeltliche Einbringung in GbR - freigebige Grundstückszuwendung?

    Auszug aus FG München, 06.04.2016 - 4 K 1868/15
    Schließlich ist auch bundesgerichtlich geklärt, dass allein der Übergang wirtschaftlichen Eigentums zu keiner freigebigen Zuwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG führt (vgl. BFH Beschluss vom 1. Februar 2001 II B 15/00, BFH/NV 2001, 1265 m. w. N.).
  • BFH, 29.11.2017 - II R 14/16

    Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Anspruchs auf Verschaffung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 6. April 2016  4 K 1868/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1015 veröffentlicht.

  • FG München, 25.07.2018 - 4 K 1028/18

    Keine sachliche Unbilligkeit bei Festsetzung von Erbschaftssteuer bei Erwerb des

    Der Senat sah mangels Erwerbes des zivilrechtlichen Eigentums an der Wohnung durch die Erblasserin die tatbestandlichen Voraussetzungen der Steuerbefreiung als Familienheim gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG nicht als erfüllt an und wies unter Zulassung der Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) die gegen den Erbschaftsteuerbescheid des Klägers erhobene Klage ab (vgl. FG München Urteil vom 6. April 2016, 4 K 1868/15, EFG 2016, 1015).
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