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   FG Nürnberg, 26.04.2016 - 1 K 852/15   

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https://dejure.org/2016,29696
FG Nürnberg, 26.04.2016 - 1 K 852/15 (https://dejure.org/2016,29696)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 26.04.2016 - 1 K 852/15 (https://dejure.org/2016,29696)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 26. April 2016 - 1 K 852/15 (https://dejure.org/2016,29696)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer einkommensteuerlichen Einnahmeüberschussabsicht bei einem Vermietungsobjekt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer einkommensteuerlichen Einnahmeüberschussabsicht bei einem Vermietungsobjekt

  • rechtsportal.de

    EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Vorliegen einer einkommensteuerlichen Einnahmeüberschussabsicht bei einem Vermietungsobjekt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht, wenn mangels vorhandener Vergleichsobjekte in der Region keine ortsüblichen Vermietungszeiten festgestellt werden können - hier: Vermietung eines Ferienhauses als abgeschlossene Wohneinheit mit 6 Betten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen: Nichtfeststellbarkeit einer ortsüblichen Vermietungszeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1944
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.10.2004 - IX R 57/02

    Ermittlung der Einkünfte bei Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.04.2016 - 1 K 852/15
    Zur Begründung der Einspruchsentscheidung berief es sich insbesondere darauf, dass die Kläger entgegen der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteile vom 26.10.2004 IX R 57/02, BStBl II 2005, 388 und vom 19.08.2008 IX R 39/07, BStBl II 2009, 138 ) keine Ermittlung der ortsüblichen Vermietungstage und keine Totalüberschussprognose vorgelegt hätten.

    Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (vgl. das BFH-Urteil vom 26.10.2004 IX R 57/02, BStBl II 2005, 388 m.w.N.).

    Wegen der Schwierigkeit für die Tatsacheninstanz festzustellen, ob ein ausschließliches Vermieten der Ferienwohnung angenommen werden kann, hat der BFH in seiner Entscheidung vom 26.10.2004 (a.a.O.) seine Rechtsprechung dahin fortentwickelt, dass beim Vermieten von Ferienwohnungen die Einnahmeüberschussabsicht immer dann anhand einer Prognose nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 06.11.2001 IX R 97/00 (BStBl II 2002, 726 ) zu überprüfen ist, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind - erheblich unterschreitet.

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.04.2016 - 1 K 852/15
    Wegen der Schwierigkeit für die Tatsacheninstanz festzustellen, ob ein ausschließliches Vermieten der Ferienwohnung angenommen werden kann, hat der BFH in seiner Entscheidung vom 26.10.2004 (a.a.O.) seine Rechtsprechung dahin fortentwickelt, dass beim Vermieten von Ferienwohnungen die Einnahmeüberschussabsicht immer dann anhand einer Prognose nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 06.11.2001 IX R 97/00 (BStBl II 2002, 726 ) zu überprüfen ist, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind - erheblich unterschreitet.
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.04.2016 - 1 K 852/15
    Zur Begründung der Einspruchsentscheidung berief es sich insbesondere darauf, dass die Kläger entgegen der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteile vom 26.10.2004 IX R 57/02, BStBl II 2005, 388 und vom 19.08.2008 IX R 39/07, BStBl II 2009, 138 ) keine Ermittlung der ortsüblichen Vermietungstage und keine Totalüberschussprognose vorgelegt hätten.
  • BFH, 11.11.2014 - I R 51/13

    Beschwer im Verlustrücktragsjahr

    Auszug aus FG Nürnberg, 26.04.2016 - 1 K 852/15
    Erst mit Urteil vom 11.11.2014 I R 51/13 (BFH/NV 2015, 305) hat der BFH seine Rechtsprechung bestätigt, wonach über die Höhe des abziehbaren Verlusts nicht im Jahr der Entstehung des Verlusts, sondern im (ersten) Abzugsjahr, in dem unter Berücksichtigung des Verlustabzugs eine Steuer festgesetzt wird, entschieden wird (vgl. hierzu auch Heinicke in Schmidt, EStG , 35. Aufl. 2016, § 10d Rz 40).
  • BFH, 09.03.2017 - IX B 122/16

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Die von den Klägern behauptete Divergenz zu den Entscheidungen des FG Nürnberg vom 26. April 2016  1 K 852/15 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 1944, mit Anm. Wackerbeck, Revision anhängig unter IX R 23/16) und des FG Köln vom 17. Dezember 2015  10 K 2322/13 (EFG 2016, 381, rechtskräftig) liegt nicht vor.
  • BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 26. April 2016 1 K 852/15 aufgehoben.
  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 14/18

    Nacherhebung der Kapitalertragsteuer für eine offene Gewinnausschüttung in den

    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2016, 1944 mitgeteilt.
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