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FG Hessen, 23.02.1995 - 10 K 2509/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsbescheid gegen eine Testamentsvollstreckerin; Begleichung der Erbschaftssteuer als Aufgabe eines Testamentsvollstreckers; Ausdrückliche Belehrung über die steuerlichen Pflichten; Ausschöpfen aller Vollstreckungsmöglichkeiten gegen den Steuerschuldner; Asuwirkung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 23.02.1995 - 10 K 2509/90
- BFH, 13.05.1998 - II R 4/96
Papierfundstellen
- EFG 1996, 666
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.06.1986 - II R 38/84
Finanzamt - Rechtlicher Grund - Dritter - Steuerschuldverhältnis - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.06.1973 - I R 172/71
Steuerbevollmächtigte - Liquidatoren von juristischen Personen - Ausübung ces …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Hessen, 24.07.2014 - 1 K 1735/13
Nacherbe; Nacherbschaft; Rechtsnachfolger; Steuerschuldner; Vorerbe
Deren schuldhafte Verletzung kann zwar im Einzelfall dazu führen, dass eine Begleichung der Steuer aus dem Nachlass nicht (mehr) möglich ist und damit ggf. eine Haftung des Testamentsvollstreckers - sowohl nach §§ 2219 Abs. 1, 2220 BGB, als auch nach §§ 191, 69, 34 AO - begründen (zum Fall der Auskehrung des Nachlasses vor Erlass des Steuerbescheides, vgl. Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 23. Februar 1995 10 K 2509/90, EFG 1996, 666; aufgehoben durch BFH-Urteil vom 13. Mai 1998 II R 4/96, BStBl II 1998, 760).