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   FG Niedersachsen, 07.03.1996 - II 502/94   

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https://dejure.org/1996,12152
FG Niedersachsen, 07.03.1996 - II 502/94 (https://dejure.org/1996,12152)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.03.1996 - II 502/94 (https://dejure.org/1996,12152)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. März 1996 - II 502/94 (https://dejure.org/1996,12152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 164 Abs. 2 AO ; § 2 Abs. 1 Nr. 1 InvZulG ; § 12 S. 2 Nr. 1 AO; § 10 AO
    Anspruch auf Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz für Investitionen im Fördergebiet ; Investitionszulagen für einen Lastkraftwagen nebst Anhänger; Geschäftssitz einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Zugehörigkeit zum Anlagevermögen einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz für Investitionen im Fördergebiet ; Investitionszulagen für einen Lastkraftwagen nebst Anhänger; Geschäftssitz einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Zugehörigkeit zum Anlagevermögen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 771
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.05.1991 - VII B 187/90

    Kraftfahrzeugbesteuerung des Haltens in Berlin zugelassener Kraftfahrzeuganhänger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.03.1996 - II 502/94
    Dies setzt bei LKW-Zugmaschinen und LKW-Anhängern, aber auch bei Kleintransportern, voraus, daß sie stets zu der dortigen Betriebsstätte zurückkehren und von dort aus gewartet und eingesetzt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 14.05.1991 VII B 187/90 BFH/NV 1992, 137, und BFH-Urteil vom 24.03.1992 VII R 46/91 BFH/NV 1992, 697).

    Denn ob ein Fahrzeug regelmäßig zu einer bestimmten Betriebsstätte - hier im Fördergebiet - zurückkehrt, entscheidet sich danach, wo es, wenn es nicht im Einsatz ist, seinen tatsächlichen Standplatz hat, also danach, wo die wesentlichen Ruhezeiten stattfinden (vgl. das durch BFH-Beschluß vom 14.05.1991 VII B 187/90, a.a.O. bestätigte Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 05.12.1985 I 151-154/83, EFG 1986, 520).

  • BFH, 24.03.1992 - VII R 46/91

    Zugehörigkeit von Kraftfahrzeuganhängern zum Anlagevermögen eines Betriebs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.03.1996 - II 502/94
    Dies setzt bei LKW-Zugmaschinen und LKW-Anhängern, aber auch bei Kleintransportern, voraus, daß sie stets zu der dortigen Betriebsstätte zurückkehren und von dort aus gewartet und eingesetzt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 14.05.1991 VII B 187/90 BFH/NV 1992, 137, und BFH-Urteil vom 24.03.1992 VII R 46/91 BFH/NV 1992, 697).
  • BFH, 23.01.1991 - I R 22/90

    Ort der Geschäftsleitung einer Gesellschaft ist im allgemeinen der Ort des Büros

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.03.1996 - II 502/94
    (Siehe hierzu BFH-Urteil vom 23.01.1991 I R 22/90, BStBl II 1991, 554).
  • BFH, 17.05.1968 - VI R 257/67

    Gewährung einer Investitionszulage - Dreijährige räumliche Bindung - Betrieb -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.03.1996 - II 502/94
    Weder die polizeiliche Zulassung in M. noch der güterkraftverkehrsrechtliche Standort Magdeburg noch die mit diesem Standort verbundene Fern- oder Nahverkehrskonzession reichen aus, die Fahrzeuge der dort belegenen Betriebsstätte zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 17.05.1968 VI R 257/67, BStBl II 1968, 569 zum Berlin-Förderungsgesetz).
  • FG Niedersachsen, 17.08.2005 - 2 K 319/02

    Rückforderung der Investitionszulage für einen Sattelschlepper ; Vorliegen einer

    In Fällen, in denen die Betriebsstätte der Geschäftsleitung - wie im Streitfall - außerhalb des Fördergebiets liegt, sind nämlich die Wirtschaftsgüter, sofern keine eindeutige räumliche Zuordnung möglich ist, der Betriebsstätte zuzuordnen, zu der nach den Gesamtumständen des jeweiligen Falles (vgl. BFH-Urteile vom 27. Februar 1976, III R 71/75, nicht veröffentlicht, zu § 19 des Berlinförderungsgesetzes [BerlinFG]; vom 7. Juni 2000, III R 9/96, BStBl II 2000, 592 m.w.N.; vom 7. März 1996, II 502/94, EFG 1996, 771) die engeren Beziehungen besteht.
  • FG Niedersachsen, 05.11.2003 - 2 K 140/99

    Begriff der Betriebstätte nach dem InvZulG; Zuordnung von Lkw zu einer

    Bei LKW-Zugmaschinen und LKW-Anhängern kann Anhaltspunkt für die Zugehörigkeit zu einer Betriebsstätte überdies sein, dass sie stets zu der dortigen Betriebsstätte zurückkehren und von dort aus gewartet und eingesetzt werden (Urteil des 2. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 7. März 1996, II 502/94, EFG 1996, 771).
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