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   FG Baden-Württemberg, 28.04.1998 - 11 K 194/96   

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https://dejure.org/1998,5349
FG Baden-Württemberg, 28.04.1998 - 11 K 194/96 (https://dejure.org/1998,5349)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.04.1998 - 11 K 194/96 (https://dejure.org/1998,5349)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. April 1998 - 11 K 194/96 (https://dejure.org/1998,5349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Kindergeld; Fehlen einer Teilkindergeldregelung für Grenzgänger nach der Schweiz ; Dem Kindergeld vergleichbare Leistungen; Zweck der Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes ; Ungleichbehandlung von Grenzgängern bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 998
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 28. April 1998 - 11 K 194/96 -.
  • FG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 3 V 23/99
    Der 11. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg habe dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) deshalb mit Beschluß vom 27. Mai 1997 - berichtigt mit Beschluß vom 28. April 1998 - 11 K 194/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG- 1997, 998) die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Nichtgewährung von Teilkindergeld mit dem Grundgesetz unvereinbar sei.

    Das AA könne sich der Auffassung des Vorlagebeschlusses in EFG 1997, 998 nicht anschließen.

    Die Familienzulagen werden vom Arbeitgeber auch nicht, wie die Antragstellerin meint, freiwillig bzw. auf arbeitsvertraglicher Basis, sondern kraft Gesetzes gezahlt (vgl. § 2 und 4 des Kinderzulagengesetzes; vgl. im einzelnen den Vorlagebeschluß des 11. Senats in EFG 1997, 998, 999).

  • BFH, 27.11.1998 - VI B 120/98

    Teilkindergeld; niedrigere ausländische Kinderzulagen

    Die Frage liegt dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Überprüfung vor (vgl. Vorlagebeschluß des FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, in EFG 1997, 998).
  • BFH, 30.06.2005 - III B 9/05

    Kindergeld: kantonale Kinderzulage in der Schweiz mit deutschem Kindergeld

    Die Leistungen dienen gleichermaßen dazu, den durch Kinder bedingten Mehraufwand einer Familie teilweise auszugleichen (FG Baden-Württemberg in EFG 1997, 998).
  • BFH, 27.10.2004 - VIII R 68/99

    Kindergeld: kantonale Kinderzulage Schweiz

    Das FG hat zutreffend entschieden und zwischen den Beteiligten ist auch nicht streitig, dass die in der Schweiz gezahlten kantonalen Kinderzulagen dem Kindergeld vergleichbare Leistungen sind (vgl. auch Vorlagebeschluss des FG Baden-Württemberg, Außensenat Freiburg, vom 27. Mai 1997 11 K 194/96, EFG 1997, 998).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 67/01

    Anwendbarkeit von § 70 Abs. 2 EStG neben § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Die kantonalrechtlichen Familienzulagen in der Schweiz sind mit dem deutschen Kindergeld vergleichbar (vgl. Schreiben des Bundesamts für Finanzen vom 26. Juni 2000, BStBl I 2000, 1128, 1133, 1143 f.; Beschluss des FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 27. Mai 1997 11 K 194/96, EFG 1997, 998).
  • FG Baden-Württemberg, 11.05.1999 - 13 K 149/97

    Anspruch auf Teilkindergeld bei geringerer ausländischer dem Kindergeld

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  • FG Brandenburg, 19.06.2002 - 6 K 2219/01

    Kindergeld für in Luxemburg bei seinem Vater lebenden Sohn;

    Die Frage, ob das Fehlen einer Teilkindergeldregelung in § 65 Abs. 2 EStG verfassungsgemäß ist, ist daher in diesem Verfahren nicht entscheidungserheblich (Vorlagebeschluss des FG Baden Württemberg vom 27. Mai 1997, EFG 1997, 998; BverfG 1 BvL 12/98).
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