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   FG Niedersachsen, 22.07.1998 - III 347/97   

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FG Niedersachsen, 22.07.1998 - III 347/97 (https://dejure.org/1998,10176)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.07.1998 - III 347/97 (https://dejure.org/1998,10176)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Juli 1998 - III 347/97 (https://dejure.org/1998,10176)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.07.1998 - III 347/97
    Im Zusammenhang mit der Pauschbetragsregelung des § 9 a Nr. 1 EStG hat das BVerfG (Beschluß vom 10. April 1997 - 2 BvR 77/92 -BStBl II 1997 S. 518) ausdrücklich festgestellt, dass der Gleichheitssatz den Gesetzgeber nicht stets zur Berücksichtigung des gewillkürten Aufwands verpflichtet.
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.07.1998 - III 347/97
    Die gesetzliche Typisierung verletzt jedoch den Gleichheitssatz, wenn sie sich praktisch dahin auswirkt, dass ganze Gruppen von Steuerpflichtigen wesentlich stärker als andere belastet werden und dadurch in eine empfindlich ungünstigere Wettbewerbslage geraten (BVerfG-Urteil vom 20. Dezember 1966 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63 - BStBl III 1967 S. 7).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.07.1998 - III 347/97
    Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist(BVerfG-Beschluß vom 14. Juni 1994 - 1 BvR 1022/88 - BStBl II 1994 S. 909).
  • BFH, 22.09.1994 - IX R 13/93

    Wann sind rückerstattete Werbungskosten zu versteuern?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.07.1998 - III 347/97
    Der Rückempfang früherer Werbungskosten durch den Steuerpflichtigen bildet vielmehr im Jahr des Zuflusses eine steuerpflichtige Einnahme bei der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen vorher als Werbungskosten abgezogen waren (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1964 VI 346/61 U BStBl 1965 III S. 67; v. 22. September 1994 IX R 13/93 BStBl 1995 II S. 118 m. w. N.; Schmidt/Drenseck, a.a.O. § 9 Rz. 65 m. w. N.).
  • BFH, 20.07.1982 - VIII R 143/77

    Sozialversicherung - Arbeitgeberanteil - Betriebsausgaben - Hausgewerbetreibender

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.07.1998 - III 347/97
    Aus Gründen der Rechtsklarheit ist jedoch für durchlaufende Gelder erforderlich, dass der Steuerpflichtige insoweit in fremden Namen handelt (BFH-Urteil vom 20. Juli 1982 VIII R 143/77 BStBl II 1983 S. 196).
  • BFH, 30.10.1964 - VI 346/61 U

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Grundsteuererstattungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.07.1998 - III 347/97
    Der Rückempfang früherer Werbungskosten durch den Steuerpflichtigen bildet vielmehr im Jahr des Zuflusses eine steuerpflichtige Einnahme bei der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen vorher als Werbungskosten abgezogen waren (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1964 VI 346/61 U BStBl 1965 III S. 67; v. 22. September 1994 IX R 13/93 BStBl 1995 II S. 118 m. w. N.; Schmidt/Drenseck, a.a.O. § 9 Rz. 65 m. w. N.).
  • BFH, 14.12.1999 - IX R 69/98

    Mietnebenkosten als Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung

    Nach erfolglosem Einspruch erhoben die Kläger Klage, die das Finanzgericht (FG) als unbegründet abwies (Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 17).
  • FG Münster, 27.04.1999 - 15 K 7655/98

    Nebenkosten als Vermietungseinnahme und Werbungskostenpauschbetrag

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf die, in EFG 1999, 17 und 19 veröffentlichten Entscheidungen des Niedersächsischen FG und des FG München.

    Die Revision war im Hinblick darauf zuzulassen, dass gegen die in EFG 1999, 17 veröffentlichte Entscheidung des Niedersächsischen FG unter dem Aktenzeichen - IX R 69/98 - ein Revisionsverfahren anhängig ist.

  • FG Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 2 K 296/98

    Kaltmiete zuzüglich Umlagen als Nutzungswert für die eigengenutzte Wohnung bei

    Sind weitere Nebenkosten nicht in den Mieteinnahmen von 4.800 DM erfaßt und gleichwohl von den Klägern - neben den Umlagen für Wasser - vereinnahmt worden, so müßten sie den Mieteinnahmen zugerechnet werden (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Juli 1998 III 347/97, EFG 1999, 17, und Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27. April 1999 15 K 7655/98 E, EFG 1999 1011).
  • FG Niedersachsen, 13.01.1999 - XII 533/98

    Pauschale Ermittlung von Werbungskosten bei Gebäuden die Wohnzwecken dienen;

    Als Werbungskosten ist ihr Abzug neben der Pauschale nicht zulässig (§ 9 a Satz 1 Nr. 2, Satz 2 EStG, ebenso Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22.07.1998 III 347/97, EFG 1999, 17, und Urteil des Finanzgerichts München vom 15.09.1998 2 K 2551/97, EFG 1999, 19); die Umlagen sind sogar der Hauptbestandteil der mit den Werbungskostenpauschalen abgegoltenen Beträge (Urban, Finanzrundschau 1996, 1, 7).
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