Rechtsprechung
   FG München, 19.04.2000 - 3 K 990/99   

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FG München, 19.04.2000 - 3 K 990/99 (https://dejure.org/2000,17970)
FG München, Entscheidung vom 19.04.2000 - 3 K 990/99 (https://dejure.org/2000,17970)
FG München, Entscheidung vom 19. April 2000 - 3 K 990/99 (https://dejure.org/2000,17970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifierung von Immunglobulinkonzentraten aus Kolestralmilch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 234; Kombinierte Nomenklatur Kap 30
    Tarifierung von Immunglobulinkonzentraten aus Kolestralmilch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tarifierung von Immunglobulinkonzentraten aus Kolestralmilch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1266
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98 Z   

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https://dejure.org/2000,10603
FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98 Z (https://dejure.org/2000,10603)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.05.2000 - 4 K 2781/98 Z (https://dejure.org/2000,10603)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - 4 K 2781/98 Z (https://dejure.org/2000,10603)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verjährung bei Einspruch gegen einen Einfuhr-Zollbescheid; Nacherhebung von Zoll für in den Jahren 1990 bis 1992 aus China und Indonesien eingeführte Textilwaren ; Anforderungen der 3-Jahres-Frist des Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 ...

  • rechtsportal.de

    Einfuhrzoll; Nacherhebung; Festsetzungsverjährung - Verjährung bei Einspruch gegen einen

  • datenbank.nwb.de

    Verjährung bei Einspruch gegen einen Einfuhr-Zollbescheid

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1266
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 17.07.1997 - C-97/95

    Pascoal & Filhos

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98
    Vielmehr erfordern die Art. 13 Abs. 1, 27 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 693/88 lediglich begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben über den tatsächlichen Ursprung der betreffenden Waren in den vorgelegten Ursprungszeugnissen nach Formblatt A. Liegen solche begründeten Zweifel vor, ist es letztlich Sache des Einführers, der eine Zollpräferenz in Anspruch nehmen will, den zuständigen Stellen zu beweisen, dass die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Zollpräferenz gleichwohl vorliegen (vgl. EuGH Urteil vom 17. Juli 1997 - Rs. C-97/95 - Slg. 1997, I-4209 (4251) (4253)).

    Demgegenüber ist die Zollbehörde des Einfuhrmitgliedstaates nicht verpflichtet, selbst den Ursprung der Waren zu ermitteln (vgl. EuGH , Urteil vom 17. Juli 1997 - Rs. C-97/95 - a.a.O. (4253 f.)).

    Es ist daher letztlich Sache der Klägerin als Einführerin, die eine Zollpräferenz in Anspruch nehmen will, zu beweisen, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Zollpräferenz tatsächlich vorlagen (vgl. EuGH , Urteil vom 17. Juli 1997 - Rs. C-97/95 - a.a.O.).

    Nach den ergebnislos gebliebenen Nachprüfungsersuchen oblag es letztlich der Klägerin als Einführerin der Waren, den zuständigen Stellen zu beweisen, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Zollpräferenz vorlagen (vgl.: EuGH , Urteil vom 17. Juli 1997 - Rs. C-97/95 - a.a.O. (4251) (4253)).

  • BFH, 10.06.1997 - VII B 198/96
    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98
    Der Ablauf der Frist des Art. 27 Abs. 3 VO (EWG) Nr. 693/88 steht deshalb weder der Einleitung eines Nachprüfungsersuchens noch der Nacherhebung entgegen, wenn ein solches Nachprüfungsersuchen ergebnislos bleibt (vgl.: BFH, Beschluss vom 10. Juni 1997 - VII B 198/96 - BFH/NV 1998, 363 (365)).

    Der Klägerin ist entgegenzuhalten, dass ausweislich des ersten und fünften Erwägungsgrundes zur VO (EWG) Nr. 3832/95 die Inanspruchnahme der Zollpräferenz auf Grund des allgemeinen Präferenzsystems nicht auf einem die Gemeinschaft bindenden völkerrechtlichen Vertrag, sondern vielmehr auf einem einseitigen Zugeständnis der Gemeinschaft beruht (vgl. hierzu etwa: EuGH , Urteil vom 14. Mai 1996 - Rs. C-153/94 und C-204/94, - Slg. 1996, I-2465 (2522) BFH, Beschluss vom 10. Juni 1997 - VII B 198/96 - BFH/NV 1998, 363 (364); Beschluss vom 11. November 1997 - VII B 265/96 - BFH/NV 1998, 753 (754)).

    Eine Zollpräferenz kann daher selbst ohne Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens versagt werden, wenn sich die Unrichtigkeit der in einem vorgelegten Ursprungszeugnis nach Formblatt A gemachten Angaben aus anderen Erkenntnisquellen - wie hier hinsichtlich der unter den Nrn. 4 bis 8, 10 bis 18, 20, 22 und 23 der Anlage 3 zum Prüfungsbericht der BpZ vom 13. Oktober 1993 aufgeführten Einfuhrvorgänge - erschließt (vgl.: BFH, Beschluss vom 10. Juni 1997 - VII B 198/96 - a.a.O.; Beschluss vom 11. November 1997 - VII B 265/96 - a.a.O.).

  • BFH, 11.11.1997 - VII B 265/96
    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98
    Der Klägerin ist entgegenzuhalten, dass ausweislich des ersten und fünften Erwägungsgrundes zur VO (EWG) Nr. 3832/95 die Inanspruchnahme der Zollpräferenz auf Grund des allgemeinen Präferenzsystems nicht auf einem die Gemeinschaft bindenden völkerrechtlichen Vertrag, sondern vielmehr auf einem einseitigen Zugeständnis der Gemeinschaft beruht (vgl. hierzu etwa: EuGH , Urteil vom 14. Mai 1996 - Rs. C-153/94 und C-204/94, - Slg. 1996, I-2465 (2522) BFH, Beschluss vom 10. Juni 1997 - VII B 198/96 - BFH/NV 1998, 363 (364); Beschluss vom 11. November 1997 - VII B 265/96 - BFH/NV 1998, 753 (754)).

    Eine Zollpräferenz kann daher selbst ohne Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens versagt werden, wenn sich die Unrichtigkeit der in einem vorgelegten Ursprungszeugnis nach Formblatt A gemachten Angaben aus anderen Erkenntnisquellen - wie hier hinsichtlich der unter den Nrn. 4 bis 8, 10 bis 18, 20, 22 und 23 der Anlage 3 zum Prüfungsbericht der BpZ vom 13. Oktober 1993 aufgeführten Einfuhrvorgänge - erschließt (vgl.: BFH, Beschluss vom 10. Juni 1997 - VII B 198/96 - a.a.O.; Beschluss vom 11. November 1997 - VII B 265/96 - a.a.O.).

  • EuGH, 07.12.1993 - C-12/92

    Strafverfahren gegen Huygen u.a.

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98
    Wie aus Art. 1 Abs. 4 VO (EWG) Nr. 3832/90 i.V.m. Art. 7 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 693/88 folgt, ist die Vorlage eines Ursprungszeugnisses nach Formblatt A als formelle Beweisurkunde grundsätzlich Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Zollpräferenz (vgl. EuGH , Urteil vom 7. Dezember 1993 - Rs. C-12/92 - Slg. 1993, I-6381 (6411); Urteil vom 24. Februar 1994 - Rs. C-368/92 - Slg. 1994, I-605 (617); Urteil vom 23. Februar 1995 - Rs. C-334/93 - Slg. 1995, I-319 (338)).

    Wenn die Behörden des begünstigten Ausfuhrstaates nicht in der Lage sind, eine nachträgliche Überprüfung vorzunehmen, kann die Zollbehörde des Einfuhrmitgliedstaates auch andere Beweise für den Ursprung der Ware berücksichtigen (vgl.: EuGH , Urteil vom 7. Dezember 1993 - Rs. C-12/92 - Slg. 1993, I-6381 (6414)).

  • EuGH, 19.02.2009 - C-228/06

    Soysal und Savatli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freier

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98
    Hierfür spricht schließlich auch der Vorschlag der Kommission vom 8. Juni 1998 für eine Verordnung zur Änderung des ZK - 98/C 228/06 - (ABl. EG Nr. C 228/8).
  • BFH, 18.02.1997 - VII R 96/95

    Zur Auslegung einer Verfügung, mit der die Vollziehung "bis zum Abschluß des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98
    Dabei ist bei der Auslegung eines mehrdeutigen Verwaltungsaktes - wie hier - in analoger Anwendung der gg 133 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ( BGB ) im Zweifel das für den Betroffenen weniger belastende Auslegungsergebnis vorzuziehen, wobei gemäß § 124 Abs. 1 Satz 2 AO auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes abzustellen ist (vgl. etwa: BFH, Urteil vom 18. Februar 1997 - VII R 96/95 - Bundessteuerblatt (BStBl) II 1997, 339 (340)).
  • EuGH, 14.05.1996 - C-153/94

    Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98
    Der Klägerin ist entgegenzuhalten, dass ausweislich des ersten und fünften Erwägungsgrundes zur VO (EWG) Nr. 3832/95 die Inanspruchnahme der Zollpräferenz auf Grund des allgemeinen Präferenzsystems nicht auf einem die Gemeinschaft bindenden völkerrechtlichen Vertrag, sondern vielmehr auf einem einseitigen Zugeständnis der Gemeinschaft beruht (vgl. hierzu etwa: EuGH , Urteil vom 14. Mai 1996 - Rs. C-153/94 und C-204/94, - Slg. 1996, I-2465 (2522) BFH, Beschluss vom 10. Juni 1997 - VII B 198/96 - BFH/NV 1998, 363 (364); Beschluss vom 11. November 1997 - VII B 265/96 - BFH/NV 1998, 753 (754)).
  • EuGH, 27.11.1991 - C-273/90

    Meico-Fell / Hauptzollamt Darmstadt

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98
    Eine Steuerordnungswidrigkeit (§ 378 AO ) reicht insoweit nicht aus (vgl. etwa: EuGH , Urteil vom 27. November 1991 - Rs. C-273/90 -, Slg. 1991, I-5569 (5587)).
  • BFH, 27.09.1988 - VII R 181/85
    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98
    Diese fehlenden positiven Reaktionen der Behörden der betroffenen Ausfuhrländer rechtfertigen gemäß Art. 27 Abs. 2 Satz 2 VO (EWG) Nr. 693/88 bereits die Nacherhebung des Zolls durch das beklagte Hauptzollamt hinsichtlich der unter den Nrn. 4 bis 8, 10 bis 18, 20, 22 und 23 der Anlage 3 zum Prüfungsbericht der BpZ vom 13. Oktober 1993 aufgeführten Einfuhrvorgänge (vgl. hierzu: BFH, Urteil vom 27. September 1988 - VII R 181/85 - BFHE 154, 406 (409)).
  • EuGH, 14.05.1996 - C-204/94
    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98
    Der Klägerin ist entgegenzuhalten, dass ausweislich des ersten und fünften Erwägungsgrundes zur VO (EWG) Nr. 3832/95 die Inanspruchnahme der Zollpräferenz auf Grund des allgemeinen Präferenzsystems nicht auf einem die Gemeinschaft bindenden völkerrechtlichen Vertrag, sondern vielmehr auf einem einseitigen Zugeständnis der Gemeinschaft beruht (vgl. hierzu etwa: EuGH , Urteil vom 14. Mai 1996 - Rs. C-153/94 und C-204/94, - Slg. 1996, I-2465 (2522) BFH, Beschluss vom 10. Juni 1997 - VII B 198/96 - BFH/NV 1998, 363 (364); Beschluss vom 11. November 1997 - VII B 265/96 - BFH/NV 1998, 753 (754)).
  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

  • BFH, 23.03.1999 - VII R 16/98

    Nacherhebung von Einfuhrzoll bei irrtümlicher Nichterhebung

  • BFH, 20.07.1999 - VII R 85/98

    Nacherhebung - Eingangsabgabe - Zollkodex - Geltung des Zollkodex

  • EuGH, 23.02.1995 - C-334/93

    Bonapharma Arzneimittel / Hauptzollamt Krefeld

  • EuGH, 06.11.1997 - C-261/96

    Conserchimica

  • BFH, 15.06.1993 - VII B 14/93
  • BFH, 16.07.1998 - VII B 306/97

    Einfuhrabgaben; Verjährung des Abgabenanspruchs

  • EuGH, 24.02.1994 - C-368/92

    Administration des douanes / Chiffre

  • BFH, 06.08.1996 - VII B 35/96

    Zollbescheide unterliegen nach einer Außenprüfung keiner erhöhten Bestandskraft

  • BFH, 09.07.1996 - VII B 57/96

    Anrechnung von Mehrwertsteuer auf die Einfuhrumsatzsteuer im

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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 07.03.2000 - IV 4/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15211
FG Hamburg, 07.03.2000 - IV 4/00 (https://dejure.org/2000,15211)
FG Hamburg, Entscheidung vom 07.03.2000 - IV 4/00 (https://dejure.org/2000,15211)
FG Hamburg, Entscheidung vom 07. März 2000 - IV 4/00 (https://dejure.org/2000,15211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1266
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.05.1988 - V B 26/86

    Ordnungsgemäße Anordnung einer Sicherheitsleistung für die Aussetzung der

    Auszug aus FG Hamburg, 07.03.2000 - IV 4/00
    Für eine solche Feststellung ist es erforderlich, dass der Antragsteller unter genauer Darlegung seiner Vermögens- und Liquiditätslage nachweist, dass er sich bis an die Grenze des Zumutbaren bemüht hat, Sicherheit zu leisten (BFH, Beschl. v. 26.5.1988 V B 26/86, BFH/NV 1989 S. 403, 405 f.).
  • FG Hamburg, 05.11.1999 - IV 96/98

    Rücknahme einer Ausfuhrerstattung; Vorlage der Beförderungspapiere für den

    Auszug aus FG Hamburg, 07.03.2000 - IV 4/00
    Stellt sich erst durch eine vom Ag. nach Ablauf der Vorlagefrist veranlasste Prüfung das Fehlen erforderlicher Nachweisunterlagen heraus, so hat der Ag. nach dem Grundsatz von Treu und Glauben dem Antragsteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren, um die fehlenden Unterlagen nachzureichen (vgl. auch das den Beteiligten bekannte Urteil des Senats vom 8. November 1999 in der Sache IV 96/98).
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 14.04.2000 - 4 K 7790/98 VTa, Z, EU   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,49282
FG Düsseldorf, 14.04.2000 - 4 K 7790/98 VTa, Z, EU (https://dejure.org/2000,49282)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.04.2000 - 4 K 7790/98 VTa, Z, EU (https://dejure.org/2000,49282)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 2000 - 4 K 7790/98 VTa, Z, EU (https://dejure.org/2000,49282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1266
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.07.1999 - VII B 2/99

    Vorschriftswidriges Verbringen nach Art. 202 Abs. 1 ZK; Auswahlermessen bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.04.2000 - 4 K 7790/98
    Dies hat zur Folge, daß der Bedeutungsgehalt des § 8 Satz 2 ZollV im Lichte des Art. 202 Abs. 3 2. Gedankenstrich ZK teleologisch dahingehend zu reduzieren ist, daß nur solche Gestellungspflichtige die darin statuierte ausdrückliche Mitteilungspflicht trifft, die die Kenntnis haben oder vernüftigerweise hätten haben müssen oder können (vgl. auch BFH-Beschluß vom 12.07.1999 VII B 2I99, BFH/NV 2000, 99).
  • BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06

    Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für

    Das Verbringen wurde als reine "Tathandlung" verstanden, d.h. als ein Tun, das bewirkt, dass Waren in das Gebiet eines anderen Staates (Zollgebiet, Zollgebiet der Gemeinschaft, Steuergebiet) gelangen; auf Vorstellungen oder Verschulden des Handelnden wurde nicht abgestellt, dass die betreffenden Waren durch Dritte möglicherweise ohne Wissen des Fahrzeugführers in dem Fahrzeug untergebracht worden sind, wurde als entscheidungsunerheblich angesehen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 30. August 1994 VII B 71/94, BFH/NV 1996, 375; Urteil des FG Düsseldorf vom 14. April 2000 4 K 7790/98 VTa,Z,EU, ZfZ 2000, 315; Witte, Zollkodex, 3. Aufl. 2002, Art. 202 Rz 18 sowie Witte/Kampf, ebenda, Art. 38 Rz 4).
  • FG Düsseldorf, 06.03.2002 - 4 K 4166/01

    Einfuhr; Zigaretten; Gestellungspflicht; Verbringen; Auswahlermessen;

    Lehnt man diese Auffassung als zu weitgehend ab, wäre hilfsweise daran zu denken, dass in solchen Fällen der Handlungswille des Hintermannes, also desjenigen, der die in den Papieren nicht deklarierte Ladung auf dem LKW untergebracht oder dort zwischen der deklarierten Ladung versteckt hat, als ausreichend anzusehen ist (vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 12. Juli 1999 - VII B 2/99 - Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ - 1999, Seite 379 (380); Finanzgericht (FG) Düsseldorf, Urteil vom 14. April 2000 - 4 K 7790 VTa, Z, EU -, ZfZ 2000, Seite 315 (316); FG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2001 - IV 116/99 - ZfZ 2001, Seite 421 (422)).
  • FG Brandenburg, 25.07.2001 - 4 K 3025/00

    Keine Gestellungspflicht für vom Auftraggeber ohne Wissen des Fahrers im Hohlraum

    Die Wirksamkeit dieser Norm wird in der Rechtssprechung angezweifelt (vgl. ablehnend: FG Düsseldorf, Urteil vom 14. April 2000 4 K 7790/98, ZfZ 2000, 315 und zweifelnd Bundesfinanzhof Beschluss vom 12.07.1999 VII B 2/99, BFH/NV 2000, 99 -102).
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