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   FG Hessen, 23.09.1999 - 11 K 1056/99   

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https://dejure.org/1999,4248
FG Hessen, 23.09.1999 - 11 K 1056/99 (https://dejure.org/1999,4248)
FG Hessen, Entscheidung vom 23.09.1999 - 11 K 1056/99 (https://dejure.org/1999,4248)
FG Hessen, Entscheidung vom 23. September 1999 - 11 K 1056/99 (https://dejure.org/1999,4248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung von steuerlich zu berücksichtigenden Unterhaltszahlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33a Abs. 1 Satz 2; EStG § 33
    Unterhaltszahlung; Sozialhilfe; Unterhaltspflicht - Unterhaltszahlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unterhaltszahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 436
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.10.2002 - III R 57/99

    Unterhaltsleistungen an Geschwister

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.1999 - 11 K 1056/99
    Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH: III R 57/99 ).
  • BFH, 29.05.2008 - III R 23/07

    Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin - Gleichstellung der

    Zu § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 1996, nach dem eine Person gleichgestellt war, "soweit ihr ... Mittel ... gekürzt werden", wurde die Auffassung vertreten, es müsse tatsächlich zu einer Kürzung oder Versagung von öffentlichen Mitteln gekommen sein; eine hypothetische Minderung oder Ablehnung von Sozialleistungen genüge nicht (so Hessisches FG, Urteil vom 23. September 1999 11 K 1056/99, EFG 2000, 436; offen gelassen im Senatsurteil in BFHE 201, 31, BStBl II 2003, 187).
  • BFH, 23.10.2002 - III R 57/99

    Unterhaltsleistungen an Geschwister

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 436 veröffentlicht.
  • BFH, 18.03.2004 - III R 50/02

    Unterhaltsleistungen an gleichgestellte Personen

    b) Sowohl in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung als auch im Schrifttum wird die Vorschrift einhellig dahin gehend ausgelegt, dass bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2000 mit Rücksicht auf die gesetzlich vermutete (§ 137 Abs. 2 Buchst. a des Arbeitsförderungsgesetzes --AFG-- a.F.; jetzt § 193 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch --SGB III--) oder die tatsächlich gewährte Unterstützung (§ 122 i.V.m. § 16 BSHG) durch den Steuerpflichtigen jeweils konkret öffentliche Mittel gekürzt oder vollständig abgelehnt sein müssen (konkrete Beurteilung); eine lediglich eventuelle Kürzung öffentlicher Mittel durch das Sozialamt im Falle einer --tatsächlich aber unterlassenen-- Beantragung reicht nicht aus --keine hypothetische Beurteilung-- (vgl. Urteile des Hessischen FG vom 23. September 1999 11 K 1056/99, EFG 2000, 436, Revision III R 57/99 aus anderen Gründen zurückgewiesen; vom 10. Juni 2002 12 K 5727/98, juris, nicht veröffentlicht --n.v.--, Revision III R 11/03; FG München vom 24. Juli 2001 13 K 2075/00, juris, n.v.; FG Köln vom 22. Mai 2003 10 K 2444/01, EFG 2003, 1245, Nichtzulassungsbeschwerde III B 104/03; Glanegger in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 33. Aufl., § 33a Rz. 22; Mellinghoff in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 3. Aufl., § 33a Rz. 18; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Einkommensteuergesetz, § 33a Rz. 160; Stöcker in Lademann, Einkommensteuergesetz, § 33a Rz. 292; Fuhrmann in Korn, Einkommensteuergesetz, § 33a Rz. 26; von Oepen in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 33a EStG Rz. 108; Schmieszek in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 33a Rz. 82; Görke in Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 33a Rz. 32 und 33).
  • FG Köln, 19.09.2002 - 3 K 5313/00

    Unterstützungsleistung an Lebensgefährten nur agB bei konkreter Leistungskürzung

    Der Wortlaut der Norm ("soweit .... gekürzt werden") verlangt, dass konkret eine Kürzung oder Versagung öffentlicher Mittel aufgrund der gesetzlich vermuteten (z.B. § 137 Abs. 2 a AFG) oder tatsächlich gewährten Unterstützung (z.B. §§ 16, 122 BSHG) durch die sittlich verpflichtete Person erfolgt (vgl. auch FG Hessen v. 23.09.1999 11 K 1056/99 - Rev. Az.: II R 57/99; Schmidt, ESt-Kommentar, § 33 a, Rdnr. 22).
  • FG Köln, 19.12.2001 - 4 K 2149/00

    Erpressungsgelder und Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen;

    Im Rahmen der vorgenannten Vorschrift erfolgt eine konkrete Beurteilung dahin gehend, ob eine konkrete Kürzung oder Versagung öffentlicher Mittel mit Rücksicht auf die gesetzlich vermutete oder tatsächlich gewährte Unterstützung durch die sittlich verpflichtete Person erfolgt ist (Glanegger in Schmidt, a.a.O., § 33 a Rz. 22; Urteil des Hessischen Finanzgerichts v. 23.09.1999 11 K 1056/99, EFG 2000, 436 ).
  • FG Hessen, 10.06.2002 - 12 K 5727/98

    Außergewöhnliche Belastung; Unterhaltszahlung; Unterstützung bedürftiger

    Die für das Streitjahr geltende Fassung (bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2001) setzt folglich voraus, dass konkret inländische öffentliche Mittel (z.B. Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe) wegen des erhaltenen Unterhalts durch den Steuerpflichtigen gekürzt werden (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 23.9.1999 11 K 1056/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 436 ; Schmidt, Einkommensteuergesetz Kommentar, 21.Aufl. 2002, § 33a Rdnr. 22) .Voraussetzung ist ein Nachweis über die konkrete Höhe des Kürzungsbetrages der öffentlichen Mittel.
  • FG Nürnberg, 23.06.2004 - V 93/02

    Aufwendungen für den Unterhalt eines ausländischen Lebenspartners als

    Dies setzt voraus, dass konkret eine Kürzung oder eine Versagung öffentlicher Mittel mit Rücksicht auf die vermutete (§ 137 Abs. 2 Buchstabe a des Arbeitsförderungsgesetzes - AFG ) oder tatsächlich gewährte (z. B. § 16, 122 des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG -) Unterstützung durch die sittlich verpflichtete Person erfolgt ist (vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg vom 14.02.2001 Az.: 12 K 267/00; Urteil des FG Köln vom 19.09.2002 Az.: 3 K 531/00; Urteil des FG Hessen vom 23.09.1999 11 K 1056/99 EFG 2000, 436; Schmidt/ Glanegger, a.a.O., § 33 a Rz 22; Littmann EStG Kommentar § 33a Rz 160).
  • FG Köln, 22.05.2003 - 10 K 2444/01

    Unterhaltsleistungen auf Grund sittlicher Verpflichtung

    c) Die Entscheidung des Streitfalls hängt deshalb davon ab, ob ein Abzug von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. Satz 2 der Vorschrift voraussetzt, dass die unterhaltene Person tatsächlich einen Antrag auf Gewährung öffentlicher Mittel für den Unterhalt gestellt hat und die beantragten Mittel aufgrund der Unterhaltsleistungen einer anderen Person gekürzt oder ggf. verweigert worden sind (so Hessisches FG, Urteil vom 23. September 1999 11 K 1056/99, EFG 2000, 436; FG Köln, Urteil vom 19. September 2002 3 K 5313/00 nicht veröffentlicht, für eine Verpflichtungserklärung zur Erreichung einer Aufenthaltserlaubnis bei einer heterosexuellen Lebensgemeinschaft).
  • FG München, 24.07.2001 - 13 K 2075/00

    Unterhaltsleistungen an die Schwester des Steuerpflichtigen als außergewöhnliche

    Es muss konkret eine Kürzung oder Versagung öffentlicher Mittel mit Rücksicht auf die gewährte Unterhaltsleistung erfolgt sein (vgl. Schmidt/Glanegger, EStG , § 33 a Rz. 22 und Hessisches FG, Urteil vom 23.9.1999 11 K 1056/99, EFG 2000, 436 ).
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