Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 24.05.2000 - 5 K 159/96 U |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuerpflicht bei treuhänderischer Tätigkeit für ausländische Anleger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umsatzsteuerpflicht bei treuhänderischer Tätigkeit für ausländische Anleger; Erbringung von Dienstleistungen im eigenen Namen, aber für Rechnung Dritter ; Annahme einer steuerfreien sonstigen Leistung
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 24.05.2000 - 5 K 159/96 U
- BFH, 31.01.2002 - V R 40/00
Papierfundstellen
- EFG 2000, 830
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 29.01.1998 - V R 67/96
Steuerpflicht für treuhänderische Geldanlage
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.12.1983 - V R 169/75
Zum Vorsteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 31.01.2002 - V R 40/00
Voraussetzungen an die Selbstverbrauchsteuerpflichtigkeit - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 10.02.1988 - X R 38/82
Handel mit Lieferansprüchen auf Edelmetall als sonstige Leistung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 25.10.1990 - V R 20/85
Umsatzsteuerpflicht; treuhänderische Vermögensverwaltung; Kreditvermittlung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 24.05.2000 - 5 K 1621/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Düsseldorf, 26.07.1995 - 14 V 3298/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG München, 21.03.1995 - 13 K 2958/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 31.01.2002 - V R 40/00
Besorgen einer sonstigen Leistung - Unternehmer - Leistungseinkauf - …
Während des anschließenden Klageverfahrens (Az. des Finanzgerichts --FG-- 5 K 159/96 U) ergingen die Umsatzsteuerbescheide für 1994 (vom 27. Dezember 1995) und 1995 (vom 21. Februar 1997), in denen das FA die Treuhandumsätze ebenfalls als steuerpflichtig behandelte.Die Klägerin machte daraufhin den Umsatzsteuerbescheid für 1994 zum Gegenstand der Klage 5 K 159/96 U und erhob gegen den Umsatzsteuerbescheid 1995 Sprungklage (Az. des FG 5 K 1621/97 U).
Die Klagen hatten in vollem Umfang Erfolg, da das FG unter Berufung auf § 3 Abs. 3 UStG (Art. 6 Abs. 4 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG--) eine Leistungskommission annahm; das Urteil 5 K 159/96 U ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 830 veröffentlicht.
- BFH, 31.01.2002 - V R 41/00
Besorgen einer sonstigen Leistung - Unternehmer - Leistungseinkauf - …
Während des anschließenden Klageverfahrens (Az. des Finanzgerichts --FG-- 5 K 159/96 U) ergingen die Umsatzsteuerbescheide für 1994 (vom 27. Dezember 1995) und 1995 (vom 21. Februar 1997), in denen das FA die Treuhandumsätze ebenfalls als steuerpflichtig behandelte.Die Klägerin machte daraufhin den Umsatzsteuerbescheid für 1994 zum Gegenstand der Klage 5 K 159/96 U und erhob gegen den Umsatzsteuerbescheid 1995 Sprungklage (Az. des FG 5 K 1621/97 U).
Die Klagen hatten in vollem Umfang Erfolg, da das FG unter Berufung auf § 3 Abs. 3 UStG (Art. 6 Abs. 4 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG--) eine Leistungskommission annahm; das Urteil 5 K 159/96 U ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 830 veröffentlicht.
- FG Düsseldorf, 24.05.2000 - 5 K 1621/97
Kirchensteuerpflichtigkeit einer finnischen Staatsangehörigen; …
Das FA erließ daraufhin zunächst am 23.3.1995 einen - gesondert mit der Klage 5 K 159/96 U angefochtenen - Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungsbescheid für 1995, in dem es die steuerpflichtigen Umsätze der Klägerin entsprechend der von ihr aus der Treuhandtätigkeit erzielten Entgelte erhöhte.
Rechtsprechung
FG München, 09.12.1999 - 14 K 289/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Rückkehr von Istbesteuerung zur Sollbesteuerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 20 Abs. 1 S 1 Nr. 3
Rückkehr von Istbesteuerung zur Sollbesteuerung; Umsatzsteuer 1992 - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 09.12.1999 - 14 K 289/96
- BFH, 14.12.2000 - V R 20/00
Papierfundstellen
- EFG 2000, 830
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- FG Berlin, 21.10.1981 - VI 263/77
Auszug aus FG München, 09.12.1999 - 14 K 289/96
Daher wird sie ohne weiteres nach rückwirkend grundsätzlich für möglich gehalten (vgl. rechtskräftiges Urteil des FG Berlin vom 21.10.1981 VI 263/77, EFG 1982, 440). - BFH, 06.08.1998 - V B 146/97
Immobilien-Leasingvertrag - Steuerfreie Kreditgewährung - Verzicht auf …
Auszug aus FG München, 09.12.1999 - 14 K 289/96
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu anderen zeitlich nicht ausdrücklich befristeten Wahlrechten im UStG (vgl. zur Option nach § 9 Absatz 1 UStG den BFH-Beschluß vom 06.08.1998 V B 146/97, BFH/NV 1999, 223 , m.w. Rechtsprechungshinweisen).
- BFH, 10.12.2008 - XI R 1/08
Rückwirkender Wechsel von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung bis zur …
Da es sich bei der Gestattung der Istbesteuerung um einen begünstigenden --sonstigen-- Verwaltungsakt handelt und die Sollbesteuerung der gesetzliche Regelfall ist, steht es dem Unternehmer grundsätzlich frei, von der Gestattung keinen Gebrauch zu machen und ohne weiteres zur Sollbesteuerung zurückzukehren; dafür ist weder ein Antrag des Steuerpflichtigen noch eine Erlaubnis des FA erforderlich (vgl. Wagner in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 20 Rz 40; FG München, Urteil vom 9. Dezember 1999 14 K 289/96, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 2000, 231; Urteil des FG Berlin in EFG 1982, 440). - FG Sachsen, 21.06.2006 - 6 K 1593/02
Vorliegen einer Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten; …
Die Rückkehr war auch rückwirkend möglich, da die Umsatzsteuerfestsetzung 1996 zu jenem Zeitpunkt noch nicht bestandskräftig war, sondern das Wahlrecht vielmehr mit Einreichen der Umsatzsteuerjahreserklärung ausgeübt wurde (vgl. Urteil des FG München vom 9. Dezember 1999 14 K 289/96, EFG 2000, 830).