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   FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 1003/96 V   

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FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 1003/96 V (https://dejure.org/2000,13313)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.2000 - 10 K 1003/96 V (https://dejure.org/2000,13313)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 10 K 1003/96 V (https://dejure.org/2000,13313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzungsfrist für Vermögensteuer; Berücksichtigung von Einkommensteuerverbindlichkeiten bei der Ermittlung des Gesamtvermögens ; Unvereinbarkeit des § 10 Nr. 1 Vermögensteuergesetz 1974 (VStG) ab dem Veranlagungszeitraum 1983 mit Art. 3 Abs. 1 Grundgsetz (GG) ; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögensteuer; Steuerhinterziehung; Festsetzungsverjährung; Einkommensteuerverbindlichkeiten; Bilanzberichtigung - Steuerhinterziehung, Festsetzungsverjährung und Abzug von

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerhinterziehung, Festsetzungsverjährung und Abzug von Einkommensteuerverbindlichkeiten bei Vermögensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 906
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 1003/96
    Die vollendeten und beendeten Steuerhinterziehungen sind durch die Entscheidung des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 1995, 655 ; BVerfGE 93, 121 ) nicht tatbestandslos geworden.

    Um eine stetige Veranlagung der Vermögensteuer zu gewährleisten, dürfe - so das BVerfG - das bisher geltende Recht bis zum 31.12.1996 weiterhin angewendet werden (BStBl II 1995, 655, 665).

    Dazu hat das BVerfG ausgeführt, dass die Erfordernisse einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs es rechtfertigten, die Regelung zur Vermögensbesteuerung bis zum Veranlagungszeitraum 1996 weiter anzuwenden (BStBl II 1995, 655, 665).

  • BFH, 30.04.1965 - III 94/61 U

    Berücksichtigung einer Steuerbelastung bei der Neuveranlagung der Vermögensteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 1003/96
    Von einer Schuld i.S.d. § 118 Abs. 1 BewG a.F. kann jedoch erst gesprochen werden, wenn sie an den jeweiligen Stichtagen bereits - unbedingt - entstanden ist (BFH-Urteile vom 30. April 1965 III R 94/61, BStBl III 1965, 402, 404 und vom 17. Juli 1981 III R 35/80, BStBl II 1982, 54, 55).

    Dementsprechend hat der BFH in einem Fall, in dem es um eine Steuervergünstigung nach §§ 7c und 7f EStG 1953 ging, die der Steuerpflichtige in Anspruch nahm, entschieden, dass die Einkommensteuer zunächst in der geringeren Höhe entstanden sei (Urteil vom 30. April 1965 III 94/61 U, BStBl III 1965, 402).

  • BFH, 17.07.1981 - III R 35/80

    Keine Rückwirkung des einkommensteuerlichen Verlustrücktrags (§ 10d EStG) bei der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 1003/96
    Von einer Schuld i.S.d. § 118 Abs. 1 BewG a.F. kann jedoch erst gesprochen werden, wenn sie an den jeweiligen Stichtagen bereits - unbedingt - entstanden ist (BFH-Urteile vom 30. April 1965 III R 94/61, BStBl III 1965, 402, 404 und vom 17. Juli 1981 III R 35/80, BStBl II 1982, 54, 55).

    Das vermögensteuerliche Stichtagsprinzip lässt seinem Wesen nach nur die Berücksichtigung der Einkommensteuerschuld zu wie sie nach den bis zum Stichtag vorliegenden Verhältnissen entstanden war (BFH in BStBl II 1982, 54, 55).

  • LG München II, 11.11.1999 - 5 Qs 12/99

    Strafrecht; Verurteilung wegen Vermögensteuerhinterziehung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 1003/96
    In der Literatur wird zum Teil die Meinung vertreten, dass die Weitergeltung des VStG für zurückliegende Jahre bis einschließlich 1996, die das BVerfG mit den Erfordernissen verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs begründet hat, jedenfalls nicht zum Steuerstrafrecht passe und deshalb das verfassungswidrige VStG für Strafzwecke nicht mehr angewandt werden dürfe (Tipke, GmbH Rundschau 1996, 8,15; Ulsamer/Müller, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht - wistra - 1998, 1, 4; Urban, Deutsches Steuerrecht 1998, 1995, 1997. Ob dies zutreffend ist und sich deshalb gem. § 2 Abs. 3 des Strafgesetzbuches ( StGB ) eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung für Handlungen des Steuerpflichtigen vor dem 1. Januar 1997 verbietet (so Landgericht - LG - München II, Beschluss vom 11. November 1999 5 Qs 12/99, Betriebsberater - BB - 2000, 290 ; Plewka/Heerspink, BB 1999, 2429; dies., BB 2000, 292; Ulsamer/Müller, wistra 1998, 1; a.A. Beschluss des Oberlandesgerichts - OLG - Frankfurt/Main vom 15. Juni 1999 1 Ws 69/99, wistra 2000, 154), ist zweifelhaft.

    Kraft ausdrücklicher Anordnung durch das BVerfG hatte § 10 VStG in diesen Jahren (bis einschließlich 1996) weiterhin Geltung (vgl. OLG Frankfurt/Main in wistra 2000, 154; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 28. Januar 1987 3 StR 373/86, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1987, 1273, 1276, BGHSt 34, 272 zu Parteispenden; a.A. LG München II in BB 2000, 290 ; Plewka/Heerspink, BB 1999, 2429; dies., BB 2000, 292).

  • OLG Frankfurt, 15.06.1999 - 1 Ws 69/99

    Würdigung eines Aussageverhaltens zur Inhaberschaft eines fraglichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 1003/96
    In der Literatur wird zum Teil die Meinung vertreten, dass die Weitergeltung des VStG für zurückliegende Jahre bis einschließlich 1996, die das BVerfG mit den Erfordernissen verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs begründet hat, jedenfalls nicht zum Steuerstrafrecht passe und deshalb das verfassungswidrige VStG für Strafzwecke nicht mehr angewandt werden dürfe (Tipke, GmbH Rundschau 1996, 8,15; Ulsamer/Müller, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht - wistra - 1998, 1, 4; Urban, Deutsches Steuerrecht 1998, 1995, 1997. Ob dies zutreffend ist und sich deshalb gem. § 2 Abs. 3 des Strafgesetzbuches ( StGB ) eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung für Handlungen des Steuerpflichtigen vor dem 1. Januar 1997 verbietet (so Landgericht - LG - München II, Beschluss vom 11. November 1999 5 Qs 12/99, Betriebsberater - BB - 2000, 290 ; Plewka/Heerspink, BB 1999, 2429; dies., BB 2000, 292; Ulsamer/Müller, wistra 1998, 1; a.A. Beschluss des Oberlandesgerichts - OLG - Frankfurt/Main vom 15. Juni 1999 1 Ws 69/99, wistra 2000, 154), ist zweifelhaft.

    Kraft ausdrücklicher Anordnung durch das BVerfG hatte § 10 VStG in diesen Jahren (bis einschließlich 1996) weiterhin Geltung (vgl. OLG Frankfurt/Main in wistra 2000, 154; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 28. Januar 1987 3 StR 373/86, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1987, 1273, 1276, BGHSt 34, 272 zu Parteispenden; a.A. LG München II in BB 2000, 290 ; Plewka/Heerspink, BB 1999, 2429; dies., BB 2000, 292).

  • BFH, 06.12.1974 - III R 150/73

    Rückwirkende Verminderung - Auswirkungen - Nachträgliche Herabsetzung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 1003/96
    Der BFH hat im Urteil vom 6. Dezember 1974 III R 150/73 (BStBl II 1975, 284 zur rückwirkenden Änderung des § 17 EStG bei der Festsetzung der Vermögensteuer) entschieden, dass Gesetzesänderungen, die mit rückwirkender Kraft eine Steuerbelastungsänderung bei den abzugsfähigen Steuern eintreten lassen, sich auch auf die Einheitsbewertung und Vermögensteuer auswirkt.
  • BFH, 30.07.1997 - II R 9/95

    Schuldenabzug bei erweitert beschränkter Vermögensteuerpflicht (§ 3 AStG )

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 1003/96
    Der BFH hat dazu in seinen Entscheidungen vom 18. Juni 1997 II B 33/97 (BStBl II 1997, 515 ) und vom 30. Juli 1997 II R 9/95 (BStBl II 1997, 635 ) klargestellt, dass das VStG aber auch nach dem 31.12.1996 auf alle bis zu diesem Tage verwirklichten Tatbestände weiterhin anwendbar ist.
  • BFH, 18.06.1997 - II B 33/97

    Vermögensteuergesetz auf alle bis zum 31. Dezember 1996 verwirklichten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 1003/96
    Der BFH hat dazu in seinen Entscheidungen vom 18. Juni 1997 II B 33/97 (BStBl II 1997, 515 ) und vom 30. Juli 1997 II R 9/95 (BStBl II 1997, 635 ) klargestellt, dass das VStG aber auch nach dem 31.12.1996 auf alle bis zu diesem Tage verwirklichten Tatbestände weiterhin anwendbar ist.
  • BFH, 07.05.1971 - III R 53/70

    Einkommensteuervorauszahlungen - Ausstehende Zahlung - Ermittlung des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 1003/96
    d) Zwar hat der BFH im Urteil vom 7. Mai 1971 III R 53/70 (BStBl II 1971, 681 ) ausgeführt hat, die Einkommensteuer sei auch insoweit bereits im Veranlagungszeitraum entstanden, als die Höhe der Steuerschuld von Erklärungen und Handlungen des Steuerpflichtigen abhänge, die - wie z. B. die Beschlussfassung über die Gewinnverteilung - erst nach dem Stichtag abgegeben oder ausgeführt würden.
  • BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1831/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem nach dem 31. Dezember

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 1003/96
    Dies hat das BVerfG im Beschluss vom 30. März 19981 BvR 1931/97 (BStBl II 1998, 422 ) bestätigt.
  • BFH, 10.05.1972 - III R 83/71

    Betriebssteuern - Steuernachzahlungen - Maßgebender Feststellungszeitpunkt -

  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

  • FG Münster, 23.08.1999 - 3 V 4801/98

    Festsetzungsfrist für Vermögensteuer

  • FG Baden-Württemberg, 03.01.2000 - 13 V 20/99

    Zulässigkeit der Festetzung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer auch noch

  • BFH, 08.12.1993 - II R 118/89

    - Kein Abzug hinterzogener Steuern an Stichtagen vor der Aufdeckung der

  • RFH, 07.11.1940 - III 107/40
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