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   FG Köln, 27.06.2001 - 1 K 7111/00   

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https://dejure.org/2001,10658
FG Köln, 27.06.2001 - 1 K 7111/00 (https://dejure.org/2001,10658)
FG Köln, Entscheidung vom 27.06.2001 - 1 K 7111/00 (https://dejure.org/2001,10658)
FG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 1 K 7111/00 (https://dejure.org/2001,10658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung von Kapitaleinkünften bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 3 EStG (Grenzpendlerbesteuerung)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kapitaleinkünfte - Einbeziehung von Kapitaleinkünften bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 3 EStG (Grenzpendlerbesteuerung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1288
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus FG Köln, 27.06.2001 - 1 K 7111/00
    § 1 Abs. 3 EStG wurde geschaffen, um bestimmte, nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. das sog. Schumacker-Urteil EugH Urteil vom 14. Februar 1995 C-279/93, EUGHE 1995, 225) vormals bestehende Diskriminierungen von beschränkt Steuerpflichtigen gegenüber unbeschränkt Steuerpflichtigen zu beseitigen.
  • BFH, 19.07.1994 - VIII R 58/92

    Minderung der Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung durch

    Auszug aus FG Köln, 27.06.2001 - 1 K 7111/00
    Aus diesem Grund steht die Unterscheidung von Steuerfestsetzungs- und Steuererhebungsverfahren bei einer geltend gemachten Anrechnung höherer Kapitalertragsabzugsbeträge einer Anfechtungsklage gegen den Einkommensteuerbescheid nicht entgegen (BFH-Urteil vom 19. Juli 1994 VIII R 58/92, BStBl II 1995, 362 mwN).
  • BFH, 24.01.2001 - I R 100/99

    Einkommensteuerpflicht - Hongkong - Wohnsitz - Ausland

    Auszug aus FG Köln, 27.06.2001 - 1 K 7111/00
    Die nur eingeschränkte Besteuerungsmöglichkeit für den Quellenstaat aufgrund eines DBA stellt einen sachlicher Differenzierungsgrund im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG dar, (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2001 I R 100/99, IStR 2001, 349, 350), der die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG ausschließt.
  • BFH, 13.11.2002 - I R 67/01

    Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1288 veröffentlicht.
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