Weitere Entscheidung unten: FG München, 26.10.2000

Rechtsprechung
   FG Saarland, 07.11.2000 - 1 K 168/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9320
FG Saarland, 07.11.2000 - 1 K 168/99 (https://dejure.org/2000,9320)
FG Saarland, Entscheidung vom 07.11.2000 - 1 K 168/99 (https://dejure.org/2000,9320)
FG Saarland, Entscheidung vom 07. November 2000 - 1 K 168/99 (https://dejure.org/2000,9320)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Pfändung einer Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Pfändungsschutzbestimmung für Arbeitseinkommen; Renten gelten als Arbeitseinkommen; Unpfändbarkeit einer Geldrente; Pfändbarkeit der Kapitalabfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 189
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.06.1991 - VII R 54/90

    Die Pfändung einer privaten Kapitallebensversicherung unterliegt weder den

    Auszug aus FG Saarland, 07.11.2000 - 1 K 168/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 12. Juni 1991 VV R 54/90, BStBl. II 1991, 747), der sich der Senat anschließt (ebenso Finanzgericht Bremen, Urteil vom 26. Januar 1999, 2 97 227 K 2, EFG 1999, 418), ist eine Kapitallebensversicherung mit der Möglichkeit einer Verrentung nicht generell unpfändbar.
  • BFH, 31.07.2007 - VII R 60/06

    Pfändungsschutz für Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht nur bei

    Der Senat teilt nicht die vom FG des Saarlandes (Urteil vom 7. November 2000 1 K 168/99, EFG 2001, 189) vertretene Auffassung, dass dem Vollstreckungsschuldner die Wahlmöglichkeit zwischen Rentenleistung und Kapitalauszahlung aufgrund des höchstpersönlichen Charakters des Wahlrechts trotz einer Pfändung verbleibt.
  • FG Berlin, 11.09.2006 - 9 K 9222/04

    Pfändung von Kapitallebensversicherungen

    Zwar soll nach Auffassung des Finanzgerichts des Saarlands (zuletzt Urteil vom 7. November 2000 1 K 168/99 , EFG 2001, 189 ) Pfändungsschutz dann bestehen, wenn es sich - nach Ausübung eines bestehenden Wahlrechts - um wiederkehrende Bezüge handelt, die dazu bestimmt sind, den laufenden Lebensunterhalt zu decken.

    In der Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 1991 ( VII R 54/90 , BStBl II 1991, 747 ), auf die in den Urteilen des Finanzgerichts des Saarlands (zuletzt Urteil vom 7. November 2000 1 K 168/99 , EFG 2001, 189 ) Bezug genommen wird, hat dieser im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 850 Abs. 3 lit. b ZPO es für maßgeblich erachtet, dass "es sich um wiederkehrende Bezüge handelt, die dazu bestimmt sind, den laufenden Lebensunterhalt zu decken".

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Rechtsprechung
   FG München, 26.10.2000 - 10 V 388/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17676
FG München, 26.10.2000 - 10 V 388/00 (https://dejure.org/2000,17676)
FG München, Entscheidung vom 26.10.2000 - 10 V 388/00 (https://dejure.org/2000,17676)
FG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 10 V 388/00 (https://dejure.org/2000,17676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides; Schmiergeldzahlungen und Bestehen einer Briefkastenfirma

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anwendung des § 160 AO 1977 bei bloßer Weiterleitung von Schmiergeldzahlungen; Verlängerung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 S. 2 AO 1977 erst nach Aufforderung zur Zahlungsempfängerbenennung; Aussetzung der Vollziehung in Sachen Einkommensteuer 1987 bis 1993; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Anwendung des § 160 AO 1977 bei bloßer Weiterleitung von Schmiergeldzahlungen - Verlängerung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 S. 2 AO 1977 erst nach Aufforderung zur Zahlungsempfängerbenennung - Aussetzung der Vollziehung in Sachen Einkommensteuer 1987 bis 1993 - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 189
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.06.1994 - V B 18/94

    Möglichkeit einer Sicherheitsleistung bei einer finanzgerichtliche Aussetzung der

    Auszug aus FG München, 26.10.2000 - 10 V 388/00
    Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen muss zurücktreten, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Ausgang des Rechtsmittelverfahrens zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 28.6.1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515).
  • BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85

    Vorlegen von Scheinrechnungen

    Auszug aus FG München, 26.10.2000 - 10 V 388/00
    Damit scheitert die Steuerfestsetzung möglicherweise - soweit sie auf § 160 AO beruht - an den Grundsätzen des Urteils des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 22.11.1985 2 StR 64/85 (BGHSt 33, 383 ff).
  • BFH, 14.02.1984 - VIII B 112/83

    Aussetzung der Vollziehung - Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids -

    Auszug aus FG München, 26.10.2000 - 10 V 388/00
    Im Rahmen der gebotenen summarischer Prüfung ist dem Senat derzeit eine zufriedenstellende rechtliche Subsumtion nicht möglich (vgl. BFH-Beschluss vom 14.2.1984 VIII B 112/83, BStBI II 1984, 443).
  • FG Baden-Württemberg, 22.04.1994 - 6 V 20/93

    Einkommensteuer; Grundfreibetrag

    Auszug aus FG München, 26.10.2000 - 10 V 388/00
    Denn auch durch den Widerruf bringt das FA zum Ausdruck, dass es an der Aussetzung der Vollziehung nicht mehr festhält, also den Antrag ab dem Zeitpunkt des Widerrufs ablehnt (vgl. FG Baden-Württemberg v. 22.4.1994 6 V 20/93, EFG 1994, 1031).
  • OVG Hamburg, 08.12.1999 - Bf V 20/93
    Auszug aus FG München, 26.10.2000 - 10 V 388/00
    Denn auch durch den Widerruf bringt das FA zum Ausdruck, dass es an der Aussetzung der Vollziehung nicht mehr festhält, also den Antrag ab dem Zeitpunkt des Widerrufs ablehnt (vgl. FG Baden-Württemberg v. 22.4.1994 6 V 20/93, EFG 1994, 1031).
  • BFH, 01.04.2003 - I R 28/02

    Wirtschaftliche Anteilseigner einer Basisgesellschaft

    Es handelt sich daher nicht um durchlaufende Posten (vgl. dazu den Beschluss des FG München vom 26. Oktober 2000 10 V 388/00, EFG 2001, 189 Schmiergelder betreffend, die an einen Vermittler mit der Auflage gezahlt worden sind, diese an Dritte weiterzuleiten).
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