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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 04.04.2000 - 15 K 564/97   

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FG Niedersachsen, 04.04.2000 - 15 K 564/97 (https://dejure.org/2000,11650)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.04.2000 - 15 K 564/97 (https://dejure.org/2000,11650)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. April 2000 - 15 K 564/97 (https://dejure.org/2000,11650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anwendung von § 20 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 EStG 1994 für eine auf Jahre vor 1994 entfallende Marktrendite verfassungsgemäß - Aufteilung des Sparerfreibetrags auf inländische und ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verrechnung des Sparerfreibetrages auf ausländische Kapitaleinkünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 Abs. 4, § 34c Abs. 1
    Verrechnung des Sparerfreibetrages auf ausländische Kapitaleinkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verrechnung des Sparerfreibetrages auf ausländische Kapitaleinkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 374
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2000 - 15 K 564/97
    Sie kann allerdings im Einzelfall gegen Bestimmungen des Grundgesetzes (GG) verstoßen, nämlich dann, wenn der Gesetzgeber einen Eingriff in die bestehende Gesetzeslage vornimmt, mit dem der Steuerpflichtige nicht zu rechnen brauchte und das Vertrauen des Steuerpflichtigen in das Fortbestehen der Rechtslage größer ist als das mit der Gesetzesänderung verfolgte Anliegen (vgl. Beschluss des BVerfG vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BverfGE 72, 200).

    So ist es nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, a.a.O.) dem Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verwehrt, während eines laufenden Veranlagungszeitraums den Einkommensteuertarif zu erhöhen oder Ergänzungsabgaben zur Einkommensteuer (BVerfG vom 9. Februar 1972 1 BvL 16/69, BStBl II 1972, 408) einzuführen.

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2000 - 15 K 564/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) ist zwischen echter und unechter Rückwirkung zu unterscheiden (BVerfG-Beschluss vom 11. Oktober 1988 1 BvR 743/86, 1 BvL 80/86, BVerfGE 79, 29 und BFH-Urteil vom 25. Juni 1992 IV R 9/92, BStBl II 702).
  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvL 16/69

    Ergänzungsabgabe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2000 - 15 K 564/97
    So ist es nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, a.a.O.) dem Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verwehrt, während eines laufenden Veranlagungszeitraums den Einkommensteuertarif zu erhöhen oder Ergänzungsabgaben zur Einkommensteuer (BVerfG vom 9. Februar 1972 1 BvL 16/69, BStBl II 1972, 408) einzuführen.
  • BFH, 16.03.1994 - I R 42/93

    Ermittlung ausländischer Einkünfte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2000 - 15 K 564/97
    Während den ausländischen Einkünften als Werbungskosten nur solche Aufwendungen zugeordnet werden können, die in einem direkten wirtschaftlichen Zusammenhang zu den ausländischen Einnahmen stehen (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1994 I R 42/93, BStBl II 1994, 799) ist eine konkrete Zuordnung des Sparerfreibetrages naturgemäß nicht möglich.
  • BFH, 20.12.1995 - I R 57/94

    Anrechnungshöchstbeträge bei der Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2000 - 15 K 564/97
    Die Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Kl. in den USA erzielt hat, bestimmt sich nach deutschem Steuerrecht (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1995 I R 57/94, BStBl II 1996, 261).
  • BFH, 25.06.1992 - IV R 9/92

    SolZG ist verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2000 - 15 K 564/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) ist zwischen echter und unechter Rückwirkung zu unterscheiden (BVerfG-Beschluss vom 11. Oktober 1988 1 BvR 743/86, 1 BvL 80/86, BVerfGE 79, 29 und BFH-Urteil vom 25. Juni 1992 IV R 9/92, BStBl II 702).
  • BFH, 02.09.1992 - XI R 31/91

    Zeitlicher Bezug von § 52 Abs. 6 S. 3 EStG 1981 i. d. F. des 2. HStruktG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.04.2000 - 15 K 564/97
    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz auf in der Vergangenheit begründete, auf Dauer angelegte, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirkt (vgl. BFH-Urteil vom 2. September 1992 XI R 31/91, BStBl II 1993, 151).
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 08.02.2000 - 7 K 525/97   

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https://dejure.org/2000,12281
FG Niedersachsen, 08.02.2000 - 7 K 525/97 (https://dejure.org/2000,12281)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.2000 - 7 K 525/97 (https://dejure.org/2000,12281)
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Papierfundstellen

  • EFG 2001, 374
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2000 - 7 K 525/97
    Als Begründung führen die Kl die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im sogenannten Zinsurteil (Urteil des II. Senats vom 27. Juni 1991 -- 2 BvR 1493/89 --, BStBl II 1991, 654) an.
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